LiquidFeedback/Themendiskussion/1330

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Forderungen wurde von dem Dokument "Für eine neue Bleiberechtsregulung" (Seite 13) (Unterstützer: Pro Asyl, Caritas, Diakonie)

http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Broschueren_pdf/ENDVERSION_Bleiberechtsbroschuere_2011_Web.pdf

UNSERE FORDERUNGEN

Wir stellen fest: Nur eine großzügige Bleiberechtsregelung, die auch humanitären Grundsätzen genügt, ist auf Dauer geeignet, das Problem der Kettenduldungen endlich zu lösen, und den betroffenen Menschen zu ihrem eigenen Wohl und dem der Gesellschaft eine Lebensperspektive zu eröffnen. Sie muss sich in einigen Punkten von den Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre unterscheiden.

Elementar sind folgende Kriterien:

1. Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag. Es muss eine rollierende (fortlaufende) Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen unabhängig vom bisherigen Aufenthaltsstatus die Möglichkeit bekommen, ein Bleiberecht zu erhalten.

2. Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung. Es ist inhuman, alte und kranke Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, etwa weil sie alt, krank, traumatisiert oder behindert sind. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch erteilt werden, wenn die Betroffenen nicht arbeiten können, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung und Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss für diese Personen das Bemühen um die eigene Lebensunterhaltssicherung ausreichen.

3. Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe. Die bislang gestellten Anforderungen beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die Straffreiheit werden der schwierigen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht.

4. Keine Familientrennung. Eine Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heran- wachsende unter der Bedingung der Ausreise ihrer Eltern ist eine ungerechtfertigte Zumutung für die Familien und ein Verstoß gegen Art. 6 GG. Eine Familientrennung kann zudem schädliche Auswirkungen auf die gewünschte Integration haben.