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Pressefreiheit schützen durch strafbewehrtes Verbot der Behinderung

Gute Idee! Ein paar Links auf Fälle bei denen die Berichterstattung behindert oder eine Berichterstattung zur Aufdeckung von Straftaten auf Seiten der Polizei beigetragen hat, wären schön ! --Semon 17:48, 15. Jan. 2012 (CET)


"Theoretisch wäre derartiges Verhalten wohl schon heute als Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung o.ä. strafbar, aber die Erfahrung zeigt, dass diese Straftatbestände in diesen Fällen nicht angewendet werden. Stattdessen werden entsprechende Verfahren unter Verweis auf eine angebliche Behinderung der Polizeiarbeit, Beteiligung an Gruppenstraftaten wie "Landfriedensbruch" oder "Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Beamten" routinemäßig eingestellt. Deswegen sollten wir solche inakzeptablen Behinderungen der Pressefreiheit explizit unter Strafe stellen." -> Woraus schließt du, dass eine explizite Strafbarkeit hier etwas ändert? Melinda

Hier hat der Initiator wohl vor allem "Polizeiarbeit" im Kopf, bei der die Polizei unberechtigt brutal zu Werke geht und dann die Beweise beseitigt, indem den Handy- und Kamerabesitzern die Filme beschlagnahmt werden. Aber ich denke auch an normale Unfälle bei denen Schaulustige und Journalisten so nah an die Unfallopfer drängen, dass den Krankenwagen und Ärzten der Zugang erschwert wird. Wenn ich mir den reinen Text durchlese, der in das Wahlprogramm aufgenommen werden soll, könnte ich mir denken, dass potentielle Wähler ebenso denken und so eher davon abgehalten werden, die Piraten zu wählen. Außerdem bin ich sehr sicher, schon jetzt ist die Beschlagnahme von Kameras und Handys nur mit Staatsanwaltsbeschluß legal möglich ist.