LiquidFeedback/Themendiskussion/1055

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Verhinderung jeglicher staatlicher Überwachung der Privatsphäre durch das Grundgesetz

Ahoi! Hier möchte ich nun auf die vielen Anregungen eingehen, die Ihr auf LQFB zu meinem Antrag gepostet habt:

Mit Kanonen auf Spatzen (Tim.F)

"Ich stimme vollkommen zu, dass der sogenannte Richtervorbehalt in der heutigen Praxis ein reiner Placebo ist. Die hier angestrebte Änderung des GG halte ich für übertrieben und für nicht zielführend. Vielmehr sollten wir uns dafür einsetzen, dass der Richtervorbehalt wieder zu einem echtem Instrument des Grundrechtsschutzes wird. Beispielsweise durch ein Beweisverwertungsverbot von Beweismitteln, die im Rahmen einer als unrechtmäßig festgestellten Durchsuchung gefunden wurden."

Zunächst einmal stelle ich fest, dass wir bezüglich des Richtervorbehaltes einer Meinung sind: Aktuell ist eine wirksame Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen nicht gegeben. Warum Du die von mir angestrebte GG Änderung für übertrieben und nicht zielführend hältst, hast Du nicht begründet. Dem Titel deines Postings meine ich zu entnehmen, das Dir eine GG Änderung als nicht verhältnismäßig erscheint. Dann bringst Du zwei Vorschläge, die ich hier verwenden möchte, um meinen Antrag zu verteidigen:

  • Richtervorbehalt muss wieder zu einem echten Instrument des Grundrechtsschutzes werden

Du schreibst wieder werden. Das suggeriert, dass dies möglich seien sollte, weil es schon mal so war. Bitte kläre uns doch hier auf, wann der Richtervorbehalt das jemals war. Meiner Meinung nach war er das noch nie, es ist nur desshalb nicht so aufgefallen bzw. nicht so inflationär missachtet worden, weil die Überwachung für die Behörden mit zu hohem Aufwand verbunden war, um sie in der Breite anzuwenden. Denn zur Zeit analoger Telefonie war das Abhören von Gesprächen nur dadurch möglich, dass ein Fernmeldetechniker der deutschen Post eine manuelle Installation vornahm, die mit Aufwand und Kosten verbunden war. Die aufwändige Umsetzung stellte früher bei der TKÜ eine operative Hürde dar, die praktisch dazu führte, dass die Maßnahme auch seltener angeregt wurde. Heute dagegen müssen alle Telekommunikationsanbieter auf unsere Kosten eine sog. ETSI Schnittstelle vorhalten. Kommissar Plattfuß bleibt also einfach an seinem Schreibtisch im Präsidium sitzen und lässt sich auf unsere Kosten von den Telkos die Aufzeichnungen unserer Privatsphäre vorhalten.

Auch geht für mich aus deinem Beitrag nicht hervor, wie der Richtervorbehalt gestärkt werden sollte (mit deinem Beispiel beschäftige ich mich unten). Was kann man denn noch tun, als in einer Demokratie mit Gewaltenteilung in das Gesetz reinzuschreiben (konkret §100b_StPO "dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden"), dass ein unabhängiger Richter das nach $100a_StPO gewissenhaft zu prüfen und langmächtig schriftlich zu begründen hat. Wenn die Praxis dann so aussieht, dass erst die Staatsanwaltschaft von der Polizei und anschließend der Richter von der Staatsanwaltschaft jeweils die Begründung verkürzt voneinander abschreiben, dann fällt mir dazu nichts mehr ein.

Aber muss mir dazu etwas einfallen, wo ich doch garnicht aus dem Justizapparat komme? Wir brauchen diese Überwachung nicht! Unabhängige rechtswissenachaftliche Untersuchungen (siehe Antragsbegründung) belegen, dass die Erfolge dünn gesäht sind (jüngstes Beispiel: NSU und Dönermorde). Sie war auch ursprünglich im GG gar nicht vorgesehen, so dass es hier gewissermaßen darum geht, den letzen sicheren Stand wieder aus dem Backup einzuspielen. Die von den Befürwortern versprochene Kontrolle hat sich als unzulänglich erwiesen. Ist das denn jetzt die Aufgabe der Piraten, hier eine "saubere Lösung" zur Bespitzelung der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln? Es wäre aus meiner Sicht taktisch sehr unklug, wenn wir uns als Piraten in diese Rolle begeben würden und käme einer Umkehr der Beweislast gleich. Taktisch klug hingegen ist es, den Befürwortern, den bayerischen Prädikatsjuristen ala Uhl und zu_Guttenberg diese Rolle zuzuweisen, sie in Zugzwang zu bringen die unanständigen Überwachungspraktiken zu rechtfertigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen.

  • durch ein Beweisverwertungsverbot von Beweismitteln, die im Rahmen einer als unrechtmäßig festgestellten Durchsuchung gefunden wurden

Das finde ich grundsätzlich richtig, weil dadurch unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen unattraktiv werden, was die Exekutive motiviert sich an Recht und Gesetz zu halten. Nur löst es für mich nicht das Problem.

Hier geht es um Überwachung menschlicher Konversation in der Wohnung und per Telefon. Ich hoffe mal wir sind uns einig, dass wir keine Onlinedurchsuchung wollen, die heute auch rechtlich garnicht zulässig ist. In diesem Sinne wären Beweismittel aus einer unrechtmäßigen Durchsuchung dann strafrechtlich relevante Informationen z.B. aus einem unrechtmäßig abgehörten (Telefon)Gespräch.

  • Vorausgesetzt du hast etwas zu verbergen, vielleicht dürfen genau diese Informationen dann vor Gericht nicht gegen dich verwendet werden, aber es gilt doch grundsätzlich: Ist die Katze einmal aus dem Sack, wird es dir doch in jedem Fall zum Nachteil.
  • Es liegt in der Natur von Überwachungsmaßnahmen, die ja der Aufklärung von Personen dienen, dass die Rechtmäßigkeit im Vorfeld (ex ante) nicht umfassend beurteilt werden kann. Jede Überwachungsmaßnahme birgt damit das Risiko, dass hier die Bürgerrechte von Unschuldigen verletzt werden, das der Staat etwas unrechtes tut. Wenn eine Maßnahme jedoch erst einmal genehmigt und umgesetzt ist, tut sich der Apparat naturgemäß nachträglich (ex post) schwer die Unrechtmäßigkeit und damit sein eigenes Versagen einzugestehen. Aus genau diesem Grund erfolgt auch die Benachrichtigung der (unschuldigen) Betroffenen in den meisten Fällen nicht, obwohl sie im Gesetz festgeschrieben ist, weil dadurch die Fehler im System ja offenbar würden.
  • Du sprichst von Beweismitteln und unterstellst damit, dass die Zielperson dieser Überwachungsmaßnahme etwas auf dem Kerbholz hat. Für mich hingegen ist es das Kernproblem, wenn der Betroffene völlig unschuldig ist. Es geht nicht um Täterschutz, sondern um den Kontrollverlust über die eigene Intimsphäre gegenüber staatlicher Allmacht und die damit verbundene Bewusstseinsbveränderung! Menschen, die damit rechnen müssen, dass sie jederzeit überwacht werden können sind unfrei und verhalten sich anders, als wenn sie in der Gewissheit leben, dass ihre Geheimnisse sicher sind.

Gerade die letzten beiden Punkte sollten Dich noch einmal zum Nachdenken anregen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Justizapparat mit unseren Bürgerrechten russisches Roulette spielt! Vor einer Bagatellisierung ("Kanonen auf Spatzen") von quasi industrialisierten Eingriffen in unsere Privatsphäre möchte ich dich warnen.

Die einzig sichere Lösung scheint mir als zugegebenermaßen juristischem Laien ein "Kernelpatch" für unsere Demokratie zu sein <sudo rmmod tainted modules artikel 10 13 gg>. Daher plädiere ich dafür bei der nächsten Bundestagswahl mit der politischen Forderung anzutreten, den Überwachungswahnsinn durch Zurücksetzen des GG in den ursprünglichen Stand zu stoppen. Wenn die Befürworter es schaffen, uns dann mit Ihren Lösungen zu überzeugen, können wir uns in den Koalitionsverhandlungen immer noch überlegen, ob es sich lohnt ihnen entgegenzukommen (Politik eben).


Strafverfolgung und Überwachung (mklp)

"Wir müssen uns in dem Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Überwachung positionieren. Richtig ist, daß derzeit Grundrechte torpediert werden und daß alles, was die "Strafverfolgung erleichtert", durchgewunken wird. Wir sollten also einen klaren Weg weisen, wie man Strafverfolgung ermöglicht ohne zu riskieren, daß unser Staat als Überwachungsstaat endet. Möglich wäre - neben einem endlich wirksamen Richtervorbehalt - z. B. ein demokratisches Organ, das die Überwachungsmaßnahmen bewertet bzgl. Zulässigkeit der richterlichen Entscheidung, Eingriffsschärfe der Maßnahme und Erfolg."

Ich freue mich, dass wir einer Meinung sind, was die unwirksame Kontrolle der staatlichen Eingriffe in unsere Privatsphäre anbetrifft. Auch möchte ich Dir zustimmen, dass Überwachungsmaßnahmen wie z.B. die TKÜ in bestimmten Bereichen, insb. bei der sog. Transaktionskriminalität (z.B. Drogenhandel, Schmuggel, etc.) die Strafverfolgung erleichtern können. Genau aus diesem Grund haben wir der Exekutiven die Überwachungsmaßnahmen ja auch zugestanden. Sie mussten uns jedoch versprechen, damit sorgsam umzugehen, entsprechende Regeln wurden aufgestellt (Kontrolle durch Gerichte, Benachrichtigung der Betroffenen -> Transparenz, keine Online-Durchsuchung -> Begrenzung, etc.) und in Gesetzen festgeschrieben.

Dieses Versprechen haben sie gebrochen, die Gesetze werden von Ihnen missachtet, die Grenzen überschritten. Für die Politik resultiert ein Handlungsbedarf und es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Die Überwachung der Privatsphäre zu kontrollieren, transparent zu machen und wirksam zu begrenzen oder
  2. auf die Überwachung der Privatsphäre ganz zu verzichten.

Die erste Möglichkeit haben wir bereits einmal ohne Erfolg ausprobiert. Vielleicht haben wir hier irgendetwas übersehen, einen Fehler gemacht, den wir jetzt in einem zweiten Versuch korrigieren könnten. In diesem Fall würde ein zweiter Anlauf Sinn machen. Jedoch kann ich beim besten Willen keinen Fehler erkennen. Obwohl die Rechtslage, die Gesetze ganz eindeutig formuliert sind, werden sie nicht richtig angewandt, werden sie ignoriert und überschritten. Viel bleibt jetzt nicht mehr übrig, eigentlich nur noch Möglichkeit 2.

Deine Vorschläge will ich hier natürlich prüfen:

  • "... neben einem endlich wirksamen Richtervorbehalt ..."

Erklär uns doch bitte, wie das aussehen soll. Die Maßnahmen müssen doch bereits heute durch einen unabhängigen Richter überprüft werden, der sie auch ablehnen kann. Die Frage des Wie bleibt hier für mich völlig offen, wesshalb ich nicht überzeugt bin.

  • "z. B. ein demokratisches Organ, das die Überwachungsmaßnahmen bewertet bzgl. Zulässigkeit der richterlichen Entscheidung, Eingriffsschärfe der Maßnahme und Erfolg."

Sowas gibt es doch bereits, nach §100b_StPO_Abs.5 ist das das Bundesamt_für_Justiz. Die veröffentlichen die Zahlen im Internet. Nach $100e_StPO_Abs.1 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr nach § 100c (Abhören von Privatwohnungen) angeordneten Maßnahmen.

Jeden einzelnen Fall kauen die natürlich auch nicht mehr durch, würden sie damit doch ex post die (bereits umgesetzte) Entscheidung des (unabhängigen) Richters in einer Demokratie in Frage stellen. Hier gilt grundsätzlich, der Apparat tut sich naturgemäß nachträglich (ex post) schwer die Unrechtmäßigkeit und damit sein eigenes Versagen einzugestehen. Aus diesem Grund unterbleibt auch in den meisten Fällen die Benachrichtigung der (unschuldigen) Betroffenen, denn diese könnten dann ja Rechtsmittel einlegen oder aber Parteien wie die Piraten wählen, die sich gegen Überwachung einsetzen und dadurch Kontrolle ausüben. Der Apparat lässt sich eben nicht gerne kontrollieren, schon garnicht von den Bürgern. Jetzt bin ich noch immer nicht überzeugt, also dann doch lieber gar keine Überwachung mehr.

Zum Thema Strafverfolgung möchte ich noch ergänzen, dass diese meiner Meinung nach auch ohne Überwachung der Privatsphäre möglich ist. Früher gab es auch keine Telefonüberwachung in diesen Dimensionen und keinen Lauschangriff in der Wohnung und es ging auch. Das häufig gehörte Argument, dass die Polizei ja mit der technischen Entwicklung Schritt halten muss dringt in diesem Fall bei mir nicht durch, da es neben der Überwachung der Privatsphäre auch noch zahlreiche andere Einsatzgebiete für technische Instrumente gibt (z.B. kleiner Lauschangriff: Abhören an öffentlichen Orten, etc.). Nur weil es technisch heute einfacher möglich ist die Bürger zu überwachen, darf doch das Rechtsgut Privatsphäre nichts in seinem Wert einbüßen.


Nichtstaatliche Überwachung? (mortadella)

"Ist es notwendig das Wort "staatlich" zu betonen?"

Es dient der Präzisierung der Forderung. Es gilt heute als selbstverständlich, dass die Überwachung der Privatsphäre allein staatlichen Stellen vorbehalten ist. Darüberhinaus ist daher kein Handlungsbedarf erkennbar.


Überwachungstechnologie verbieten? (mortadella)

"Gibt es irgendeinen Grund weswegen Überwachungstechnologie legal sein sollte?"

Ja, gibt es: Weil (staatliche) Überwachung legal ist.

Die Technologie ist nicht das Problem. Es ist vielmehr die Legalisierung der Anwendung durch die im Antrag dargestellten Gesetze, die das Kernproblem darstellt. Solange beispielsweise nach gängiger Rechtsauffassung das Abhören von Telefonaten durch Ermittlungsbehörden legal ist und jede Telefongesellschaft entsprechende Schnittstellen vorhalten muss, wäre es unlogisch die Abhörschnittstellen zu verbieten. Dies kann erst dann erfolgen, wenn das Abhören von Telefonaten grundsätzlich auch staatlichen Stellen verboten ist.

Und alleine an technischen Kriterien lässt sich nur schwer festmachen, ob eine Software oder ein Gerät "Böse" ist. Dies wird insb. an der Diskussion um den Hackerparagrafen deutlich. Den Ansatz die Diskussion an der Technologie aufzuhängen halte ich daher für wenig erfolgversprechend, weil die Technologie aufgrund der rasanten Weiterentwicklung schwer greifbar ist, weshalb ständig nachjustiert werden müsste und nicht selten eine unklare Rechtslage entsteht.