LiquidFeedback/Clearingstelle

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Ahoi Piraten!

Wie ihr vielleicht bereits wisst, hat der Bundesvorstand in seiner Sitzung vom 17.06.2010 beschlossen, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von LiquidFeedback von einer angesehen Anwaltskanzlei ausarbeiten zu lassen. Zum einen um den hohen Anforderungen der Piraten in Punkto Sicherheit und Datenschutz gerecht zu werden, zum andern um dieses wichtige Projekt sauber abzusichern. Um die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen und um dafür zu sorgen, dass das Bundes liquid ein voller Erfolg wird. Der Bundesvorstand geht damit einen Schritt Richtung Professionalisierung der Partei, indem es den neuen Service auf Bundesebene fundiert einführen möchte.

Wenn ihr diesen Schritt als richtig empfindet würde der Bundesverstand sich über Spenden, um die Kosten zu decken, freuen:

Empfänger: Piratenpartei Deutschland
Kontonr.: 7006027900
BLZ: 43060967
Bank: GLS Gemeinschaftsbank
Verwendungszweck: Spende von Name, Vorname, PI,  LQFB
Bei Piraten ist PI die Mitgliedsnummer, bei Nichtpiraten empfiehlt sich die Adresse.

Auch Kleinspenden sind gerne gesehen. Sollten mehr Geld gespendet werden als für die Ausarbeitung der Dokumente benötigt wird der Rest des Geldes in den Betrieb (Server, Traffic etc.) der Bundesinstanz von LiquidFeedback gehen. Lasst uns gemeinsam mit solchen kleinen Schritten etwas großes erreichen.

MfG Benjamin Stöcker

Clearingstelle zwischen Mitgliederdatenbank und LiquidFeedback-Instanz der Piratenpartei Deutschland

Die Clearingstelle soll als sowohl von Mitglieder- als auch Nutzerdatenbank unabhängiges Gremium die Verwaltung und Zurdnung von Zufalls- und Invitecodes übernehmen. Sie sollte mindestens aus drei Piraten bestehen, die weder Zugriff auf die LF-System noch die Mitgliederverwaltung der Piratenpartei haben. Die Prozesse und Handlungen der Clearingstelle werden vom Bundesvorstand geprüft und veröffentlicht. Die Clearingstelle trifft sich nicht regelmäßig sondern nur auf Anrufung durch berechtigte Stellen. Unterstellt sind die Mitglieder der Clearingstelle dem Bundesvorstand. Die Clearingstelle hat in keinem ihr zugeteilten Tätigkeitsbereich direkte Handlungs- oder Weisungsbefugnis, sie handelt ausschließlich auf Anweisung durch den Bundesvorstand. Bestimmt werden die Mitglieder der Clearingstelle durch ein öffentliches Verfahren und den Bundesvorstand. Mitglieder der Clearingstelle werden vor Aufnahme der Tätigkeit vom BDSB der PP intensiv in Fragen des Datenschutzes, der Telemediengesetze und sicherer Kommunikation geschult.

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