NDS:Presseteam/TelKo-Protokolle/2010-01-07
Tagesordnung :
TOP 1
* Begrüßung und Eröffnung
* 19:15
* Teilnehmerliste
* O.Schönemann
* M. Leukert
* J. Recke
* R. Becher
* C. Lang
* Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollführer
* Versammlungsleiter : C. Lang
* Protokollführer : C. Lang
* Zulassung von Gästen
* da kein gremium generell gegeben
TOP 2 Berichte/Vorstellung
* Berichte zu einzelnen Themen
TOP 3 Organisatorisches
* Gründung einer AG Öffentlichkeitsarbeit: Miri arbeitet eine Konzeptidee aus
* Merchandising,
* Fragen: Wo wird die AG Redaktion positioniert? (Untergruppe)
* Fragen: Wo wird die AG Partei-Zeitung (~= AG Interne Werbung/Kommunikation) positioniert? (Untergruppe)
* Fragen: Wo wird die AG Presseteam positioniert? (Nebengruppe)
* Idee http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Bildschirmfoto-FreeMind_-_MindMap_Mode_-_Au%C3%9Fenwirkung.mm.png bzw. als FreeMind Datei http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Au%C3%9Fenwirkung.mm.zip
* Presseportale
* http://www.presseanzeiger.de/ X
* http://www.prmitteilung.de/
* http://www.offenes-presseportal.de/
* http://www.ptext.de
* http://www.openpr.de/ X
* http://www.presseecho.de
* http://www.prcenter.de/
* http://www.dailynet.de X
* http://www.presseportal.de X
* PM Themen
* Stammtische zur Themenerarbeitung und zur Mitarbeit auffordern.
TOP 4 Anträge an das Presseteam / Punkte zur Bearbeitung
TOP 5 Sonstiges
* Piratenkurse: http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/Piratenkurse
* Aufruf zur Mitarbeit in AG Presse im Willkommenspaket
=> Ron erklärt sich bereit, den angesprochenen Text umzuformulieren bis Montag/Dienstag (i.e. 11./12. Jänner)
Hier mal der Auszug aus dem Protokoll des LV NDS vom 06.01 11:27:01 * Merchandising
* So war es gedacht: Willkommenspackage mit Mitgliedsausweis nach Eingang des Mitgliedsbeitrages.
* Brausepulver-Druckinfos: http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/AG_Redaktion#Aktuelle_Flyer
* Was könnte alles in das Package:
* Ausweis
* Brausepulver
* Aufkleber
* Anschrieb
* neue JuPi-Flyer, klein
* Button
* Kugelschreiber
* Einladung LPT
* Was soll wirklich rein? später.
* Wie teuer sind Buttons und Kugelschreiber? Dennis fragt in Berlin an.
TOP 6 Neuer Termin
* So 17.01.09 um 19:00 Uhr bis auf weiteres
* TelKo um 20:45 beendet
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Anleitung Pressemitteilung schreiben - Wie schreibe ich eine Pressemitteilung Der Erfolg einer Pressemitteilung hängt ganz wesentlich von einigen Faktoren ab. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle sieben Tipps für eine gelungene Pressemitteilung an die Hand geben:
1. Achten Sie auf eine gelungene Überschrift
Aufgrund der Vielzahl von Presseinformationen, die ein Redakteur täglich zu sichten hat, dauert die Entscheidung für oder gegen Ihre Pressemitteilung oft nur wenige Sekunden. Sorgen Sie deshalb für eine Interesse weckende Überschrift. Zum einen sachlich, d.h. die wirklich interessante Neuigkeit muss bereits in der Überschrift klar werden. Zum anderen stilistisch, d.h. formulieren Sie griffig-aussagekräftig, vielleicht auch etwas frech oder humorvoll, soweit es thematisch passt.
2. Schreiben Sie für Journalisten, nicht für den späteren Leser
Ihre Pressemitteilung soll zunächst das Interesse des Redakteurs wecken und nicht seine Arbeit überflüssig machen. Schließlich weiß dieser selbst - und im Zweifelsfall besser als Sie - wie er für seine Leser zu schreiben hat.
3. Bleiben Sie objektiv
Niemand möchte in seiner Tageszeit gerne einen typischen Werbetext voller Superlative und Anpreisungen lesen. Von den Medien wird eine sachliche und kritische Berichterstattung erwartet. Genau deshalb ist ein objektiver Text ohne übertriebene werbliche Anpreisungen für Journalisten besonders leicht zu verarbeiten und als Meldung geeignet.
4. Klare Sprache
Nicht jeder versteht die Fachausdrücke Ihrer Branche. Vermeiden Sie diese ebenso wie überflüssige Füllwörter und lassen Sie z.B. technische Beschreibungen von einem Laien auf Verständlichkeit durchlesen. Achten Sie auf einen logischen Aufbau und kurze, verständliche Sätze.
5. Das Wichtigste zuerst
Zu lange Artikel werden naturgemäß von hinten gekürzt. Sie erleichtern Redakteuren deshalb die Arbeit, wenn sich die wichtigen Informationen am Anfang Ihrer Pressemitteilung finden. Außerdem will sich niemand durch einen langen Text quälen, um erst am Ende festzustellen, ob die Mitteilung überhaupt einen Nachrichtenwert hat. Stellen Sie im ersten Absatz klar, wer was wann wo wie und warum getan hat (die sechs W-Fragen). Die Details folgen später im Text.
6. "Tell one story only"
Überlegen Sie, was die "Story" Ihrer Mitteilung sein soll. Sie schreiben keine Doktorarbeit, in der alle Facetten umfassend dargestellt werden sollen. Ihre Mitteilung braucht einen roten Faden, der den Leser ohne Überforderung zum Weiterlesen animiert. Nebenaspekte sollten Sie allenfalls kurz einfließen lassen.
7. Erzählen Sie eine spannende Geschichte
Im Idealfall erzählt Ihre Pressemitteilung eine kleine, aber spannende Story, die ein echtes Lesevergnügen bietet. Das ist zugegebenermaßen schwierig, nicht bei jedem Thema möglich und zeichnet den Profitexter aus. Trotzdem sollten Sie eine langweilige Aneinanderreihung von Fakten vermeiden und wenigstens durch die Einstreuung von wörtlicher Rede oder pfiffige Formulierungen für einen Mehrwert beim Leser sorgen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Hinweise geholfen haben und freuen uns über Verbesserungsvorschläge und Kritik. Schauen Sie sich ebenfalls unsere PR-Dienstleistungen an. Ihre fertige Pressemitteilung können Sie natürlich gerne kostenfrei auf prcenter.de veröffentlichen.
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Pressekodex
Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 3. Dezember 2008. Präambel Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird. Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Ziffer 2 – Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3 - Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Ziffer 4 – Grenzen der Recherche Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
Ziffer 5 – Berufsgeheimnis Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.
Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Ziffer 9 – Schutz der Ehre Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.
Ziffer 12 – Diskriminierungen Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Ziffer 13 – Unschuldsvermutung Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.
Ziffer 15 – Vergünstigungen Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.
Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.