Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 19 Finanzordnung/Dennis Plagge 2

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Änderungsantrag von Dennis Plagge (Alternativantrag nach Diskussion in Oldenburg)

Änderungsantrag Dennis Plagge

Neuer Punkt: Der Anteil der Mitgliedsbeiträge des Landesverbands, der nicht an den Bundesverband geht, wird wie folgt auf die Gliederungen verteilt:
Auf Basis des Haushaltsplans für das kommende Jahr wird vom Landesparteitag mit einfacher Mehrheit eine prozentuale Verteilung von bis zu X Prozent der Mitgliedsbeiträge festgelegt, die an den Landesverband gehen. Der verbleibende Anteil geht nach der Anzahl der Mitglieder verteilt an die Regionalverbände, den diese nach der für sie geltenden Satzung den Kreis- und Ortsverbänden zukommen lassen oder selber verwenden. Ist ein Kreisverband nicht innerhalb eines Regionalverbandes orgnisiert, geht der auf den Kreis entfallende Betrag an ihn, den dieser wiederum entsprechend seiner Satzung an die in ihm organisierten Ortsverbände verteilt. Der Landesverband vergibt an seine Untergliederungen weitere Mittel nach Bedarf.

Dieser Antrag hat mehrere Optionen:

  • X = 60
  • X = 75
  • X = 80
  • X = 90
  • X = 100

Begründung: Die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes muss, auch und gerade für Allgemeininteressen des gesamten Landes, gewährleistet sein - eine zu starke Bindung der Mittel in Untergliederungen ist da kontraproduktiv. Der Landesverband hat sich, im Gegensatz zu Ortsverbänden, gegenüber allen Mitgliedern zu rechtfertigen. Mittel sollen bei Bedarf durchaus auch an Untergliederungen fließen.

Dies ist ein Alternativantrag, der sich aus der Diskussion in Oldenburg ergeben hat. In ihm wird die jährlich Verteilung dynamisch durch den Landesparteitag festgelegt.