Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Diskussion zu Zuständigkeitskriterien für politische Programmbeschlüsse und Beschluss einer Rahmenvereinbarung

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In Anbetracht der anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen ist es selbstverständlich sehr wichtig politische Programme und Aussagen in den unterschiedlichen Gliederungen des Landesverbands zu erarbeiten. Dazu ist es nötig eine Diskussion darüber zu führen, welche Gliederung für diese politischen Aussagen Beschlüsse treffen muss und in welchem Umfang sie hierfür zuständig ist.

Konkret geht es um die Frage "Was kann als kommunalpolitische Aussage von den Piraten vor Ort autonom entwickelt werden? Und was bedarf einer landes- oder bundesweiten Entscheidungsfindung?".

Natürlich soll auf jeder Gliederungsebene eine Meinungsäußerung zu politischen Themen stattfinden. Deshalb stellt sich außerdem die wichtige Frage, wie eine politische Aussage von einer Gliederung, die für ein solches Thema nicht zuständig ist, dennoch ihre Aussage so tätigen kann, ohne dass der Bürger dies als offizielle Position missversteht.

Hintergrund/Begründung:

In der jüngeren Vergangenheit ist es recht einhellige Meinung innerhalb der Partei gewesen, dass man den Bürgern verlässliche Aussagen zu politischen Themen geben möchte.

Wenn nun unterschiedliche Gliederungen politische Aussagen zum gleichen Thema beschließen, kann es leicht dazu kommen, dass diese widersprüchlich sind. Beim Bürger kommt so u.U. an, dass die Partei oft ihre Meinung wechselt und so den Eindruck der Inkompetenz, Uneinigkeit und Unverlässlichkeit entsteht.

Deshalb ist es wichtig, darüber zu diskutieren, wie man dies vermeiden kann.

Anträge von Dennis Plagge an den Landesparteitag:

1.) Der Landesparteitag möge darüber diskutieren und beschliessen, anhand welcher Kriterien er, welche Untergliederung des Landesverbandes für die Beschlußfassung zu politischen Themen zuständig sieht.

2.) Der Landesparteitag möge darüber diskutieren und beschliessen, welche Empfehlung er an die Gliederungen geben möchte, wie sie eigene Meinungen zu politischen Themen als solche kenntlich machen sollten, wenn sie innerparteilich nicht für eine Beschlußfassung zu einem politischen Thema zuständig sind.

Vorschläge und gleichzeitige Anträge von Dennis Plagge dazu:

Zu 1.): Der Landesparteitag möge beschließen, dass als Kriterium der innerparteilichen Zuständigkeit zur Beschlußfassung über politische Themen und deren Umfang darauf abgestellt wird, welcher staatlichen Gesetzgebungs- und Regelungsebene ein Thema maßgeblich zuzuordnen ist.

Aussagen zu Themen die hauptsächlich der Landesgesetzgebung zuzuordnen sind, sollten demnach vom Landesparteitag entschieden werden. Themen zu konkreten kommunalen Anliegen und Verordnungen des Kreises/der kreisfreien Stadt sollten von den zuständigen Kreis- und Stadtverbänden entschieden werden.

Im Zweifelsfall solle das Landesschiedsgericht auf begründeten Antrag eine abschließende Entscheidung hierzu treffen.

Zu 2.) Der Landesparteitag möge beschließen, dass er als Empfehlung an seine Untergliederungen ausspricht, dass Aussagen zu politischen Themen, für die die Gliederung nicht zuständig ist, eine besondere sprachliche Kenntlichmachung empfiehlt, aus der hervorgeht, dass es sich bei dieser Aussage nicht um eine offizielle Position der Landes- oder Bundespartei handelt.

Beispielsweise indem man deutlich macht, dass man sich innerparteilich für eine entsprechende Positionierung einsetzt.

Vorschläge und gleichzeitige Anträge von xyz dazu:

Hinweise :

Es ist nicht ganz einfach , eine solche Diskussion direkt auf einem LPT zu führen. Vermutlich ist es besser, ein oder zwei Parteiveranstaltungen vorzuschalten, offline natürlich.Hgb 15:44, 23. Nov. 2009 (CET)