Landesverband Niedersachsen/Kreisverband Wolfsburg/Zusammenfassung Bund Land Kreis Satzung
Auf dieser Seite werden nach der Gliederung der Bundessatzung die Satzungen von Bund, Land und (zu gründendem) Kreis gegenüber gestellt.
Um auf die Satzung des Kreis-Verbandes der kreisfreien Stadt Wolfsburg zu kommen sind folgende Platzhalter zu ersetzen:
- <Gebiets> mit "Kreis"
- <Land/Region/Kreis/Stadt> mit "kreisfreien Stadt Wolfsburg"
- <Name> mit "Wolfsburg"
Inhaltsverzeichnis
- 1 Abschnitt A: Grundlagen
- 1.1 § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
- 1.2 § 2 - Mitgliedschaft
- 1.3 § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
- 1.4 § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
- 1.5 § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
- 1.6 § 6 - Ordnungsmaßnahmen
- 1.7 § 7 - Gliederung
- 1.8 § 8 - Bundespartei und Landesverbände
- 1.9 § 9 - Organe der Bundespartei
- 1.10 § 9a - Der Bundesvorstand
- 1.11 § 9b - Der Bundesparteitag
- 1.12 § 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
- 1.13 § 11 - Zulassung von Gästen
- 1.14 § 12 - Satzungs- und Programmänderung
- 1.15 § 13 - Auflösung und Verschmelzung
- 1.16 § 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung
- 1.17 § 15 - Parteiämter
- 2 Abschnitt B: Finanzordnung
- 3 Abschnitt C: Schiedsgerichtsordnung
- 4 Abschnitt D: Mitgliederbegehren
- 4.1 §1 - Grundlagen
- 4.2 § - Beantragung
- 4.3 § - Aufheben von Beschlüssen anderer Organe
- 4.4 § - Eigenständige Begehren der Mitglieder
- 4.5 § - Verfahren
- 4.6 § - Fristen
- 4.7 § - Wahlmanipulation
- 4.8 § - Dokumentation und Öffentlichkeit
- 4.9 § - Ausschluss von Piraten und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände
- 4.10 § - Beispiele
- 5 Grundsätzliches
- 6 Gründungsversammlung
- 7 Landesparteitag
- 8 Vorstandsbeschlüsse
Abschnitt A: Grundlagen
§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | Präambel | §1 Name, Sitz | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) |
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. | Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.
Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied
die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. |
Der Verband der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Stadt- und Landkreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung). | Der Kreisverband Ingolstadt (Kreisverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung). | Der Kreisverband Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland ist gemäß Bundessatzung und Landessatzung M-V ein nachgeordneter Gebietsverband des Landesverbandes auf Kreisebene. Er ist grundsätzlich als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des § 54 BGB organisiert. | Der <Gebiets>verband <Stadt/Land/Region> der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf <Gebiets>ebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung). | Der Kreisverband der kreisfreien Stadt Wolfsburg der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung). | |
Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) | §1 Name, Sitz | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) |
Die Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland. Die offizielle Abkürzung des Parteinamens lautet: PIRATEN. Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes. | Der Landesverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen. Die Kurzbezeichnung lautet Piraten Niedersachsen. Er ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland. | Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe <Ort>”. Der Sitz ist an der <Hochschule>. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt. | Der Verband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Verband Göttingen. Die offizielle Abkürzung des Verbandes lautet: PIRATENPARTEI GÖTTINGEN. | Der Kreisverband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Ingolstadt. Die offizielle Abkürzung des Kreisverbandes lautet: PIRATEN. | Der Kreisverband Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Region Greifswald. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN. | Der <Gebiets>verband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland <Gebiets>verband <Name>. Die offizielle Abkürzung des <Gebiets>verbandes lautet: PIRATEN. | Der Kreisverband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Wolfsburg. Die offizielle Abkürzung des Kreisverbandes lautet: PIRATEN.
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Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (2) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | |
Der Sitz der Partei ist Berlin. | Das Tätigkeitsgebiet der Piraten Niedersachsen ist das Bundesland Niedersachsen. | Der Sitz des Verbandes ist Göttingen. Dort befindet sich auch die Geschäftsstelle. | Der Sitz des Kreisverbandes ist Ingolstadt. Dort befindet sich auch die Kreisgeschäftsstelle. | Der Sitz des Kreisverbandes ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. | Der Sitz des <Gebiets>verbandes ist <Name>. Dort befindet sich auch die <Gebiets>geschäftsstelle. | Der Sitz des Kreisverbandes ist Wolfsburg. Dort befindet sich auch die Kreisgeschäftsstelle.
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Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (3) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | |
Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland. | Der Sitz der Piraten Niedersachsen ist die Landeshauptstadt Hannover. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. | Die Tätigkeitsgebiete des Verbandes Göttingen sind die Stadt und der Landkreis Göttingen und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen. | Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverband Ingolstadt ist die kreisfreie Stadt Ingolstadt und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen. | Der Kreisverband Region Greifswald betätigt sich in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dem Landkreis Ostvorpommern und dem Landkreis Demmin. | Das Tätigkeitsgebiet des <Gebiets>verbands <Name> ist die <Land/Region/Kreis/Stadt> und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen. | Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbands Wolfsburg ist die kreisfreie Stadt Wolfsburg und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen.
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Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (4) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | Abschnitt A: Grundlagen § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (5) | |
Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. | Die Piraten Niedersachsen organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. | Die im Verband organisierten Mitgliederinnen und Mitglieder werden geschlechtsneutral als “Piraten” bezeichnet. | Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet. | Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. | Die im <Gebiets>verband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet. | Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
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§ 2 - Mitgliedschaft
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 6 - Ordnungsmaßnahmen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 7 - Gliederung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 8 - Bundespartei und Landesverbände
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 9 - Organe der Bundespartei
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 9a - Der Bundesvorstand
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 9b - Der Bundesparteitag
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 11 - Zulassung von Gästen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 12 - Satzungs- und Programmänderung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 13 - Auflösung und Verschmelzung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 15 - Parteiämter
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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Abschnitt B: Finanzordnung
§ 1 - Geschäftsjahr
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 2 - Mitgliedsbeitrag
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 3 - Verzug und Mahnung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 4 - Kassen- und Kontoführung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 5 - Jahresabschluss
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 6 - Aufbewahrungsfristen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 7 - Spenden
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 8 - Finanzierung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 9 - Schlussbestimmungen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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Abschnitt C: Schiedsgerichtsordnung
§ 1 - Grundlagen
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 2 - Einrichtung und Besetzung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 3 - Anrufung
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 4 - Verfahren
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 5 - Befangenheit, Verhinderung und Rücktritt
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 6 - Dokumentation und Öffentlichkeit
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ 7 - Ausschluss von Piraten und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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Abschnitt D: Mitgliederbegehren
§1 - Grundlagen
§ - Beantragung
§ - Aufheben von Beschlüssen anderer Organe
§ - Eigenständige Begehren der Mitglieder
§ - Verfahren
§ - Referendum
§ - Gegen-Referendum
§ - Fristen
§ - Referendum
§ - Gegen-Referendum
§ - Wahlmanipulation
§ - Dokumentation und Öffentlichkeit
§ - Ausschluss von Piraten und Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände
Bund | Land | generisch Hochschule | Göttingen | Ingolstadt | Greifswald | Generisch | Wolfsburg (Entwurf) |
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§ - Beispiele
Grundsätzliches
Zum Verständnis wie die Mitgliederbegehren positiv auf die Parteiarbeit wirken sollen.
Leider wird im Verlauf der Zeit immer von den Mitgliedern einer jeden Organisation vergessen, warum sie einst "freiwillig" Mitglied geworden sind, warum die Organisation einst "freiwillig" gegründet wurde.
Gerade in dem Bewusstsein der Freiwilligkeit steckt aber die besondere Stärke einer Organisation und der jedes einzelnen Mitglieds, als bildhafter Vergleich wären dabei die drei Musketiere im Gegensatz zu unmotivierten unter bezahlten Söldnern zu sehen.
Die Piraten haben sich selbständig freiwillig in einem einzigen Raum bei der Gründungsversammlung als Gemeinschaft gegründet.
Mit dem Wachstum der Mitgliederanzahl geht dieses gleichzeitige Gefühl verloren. Normalerweise werden auf jedem nachfolgenden Treffen nicht mehr alle Mitglieder gleichzeitig anwesend sein.
So mit sind die im selben Rahmen wie das Gründungstreffen ablaufenden Parteitage gekennzeichnet von einer schwindenden Legitimation, da nicht mehr 100% aller Mitglieder gleichzeitig anwesend sind und unmittelbar mitbestimmen.
Das automatisch sich bei großen Mitgliederzahlen ergebende Gefühl der Anonymität und der geringen Chance die tatsächliche Richtung auch gegen über den alt Eingesessenen beeinflussen zu können, schlägt sich anschließend auch in sinkenden Mitgliederzuwachs bis zum späteren Schrumpfen der gesamten Organisation wieder.
Eine Organisation benötigte eine geringe aber eine gewisse Mindestanzahl an aktiven Mitgliedern. Aus dem Kreise der aktiven Mitglieder ergibt sich der Vorstand. Sind die Aktivitäten und die Beschlüsse des Vorstandes für die Mitglieder allein auf Grund der viel weniger mit den Parteiangelegenheiten verbrachten Zeit nicht mehr nachvollziehbar, verliert der Vorstand den Kontakt zur Basis.
Das Mitgliederbegehren dient nun dazu, den Vorstandsvorsitzenden unmittelbar mit der Basis zu verbinden. Den Kreislauf einer hierarchischen Organisation zu schließen.
Um die gesamten Vorgänge im Überblick zu haben, werden im Folgenden die Beispiele von der Gründung über die normale Arbeit, spezielle Ordnungsmaßnahmen und Umstrukturierungen bis hin zur Auflösung beschrieben. Man denke bitte immer daran, dass jederzeit die eigene Auflösung beschließen zu können, dass sich selbst bewusst sein über die eigene Stärke der Basis-Mitglieder bedeutet.