Landesverband Niedersachsen/Änderungensanträge 2008
Anträge zum 3. Landesparteiga der Piraten Niedersachsen.
Satzungsänderungen
Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Niedersachsen. Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
Antrag 1
Von: Chris § 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Ist: 3. Die Aufnahme setzt voraus, dass die / der BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.
Soll:
3. Die Aufnahme setzt voraus, dass die / der BewerberIn im Bereich der
aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist
oder gemäß Bundessatzung einen Antrag auf Aufnahme in die Gliederung
seiner Wahl gestellt hat. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er
selbst, wo er Pirat ist.
Hinweis: In der Bundessatzung § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft Abs 2a und 2b hat das Mitglied die Möglichkeit seine Mitgliedschaft in einer Gliederung unabhängig seines Wohnorts zu wählen.
Antrag 2
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