Landesverband Baden-Württemberg/Programm

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Inhaltsverzeichnis

Anmerkung: Mit der Urform dieses Programms ist die Piratenpartei Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2011 angetreten. Seither wurde es aktualisiert am Landesparteitag in Flein. Der Stand der jeweiligen Abschnitte ist in den Überschriften angegeben: Landtagswahl 2011 (LTW11), Flein (Flein).

Wir sind die Piraten

Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sind die Kernanliegen der Piratenparteien in ganz Europa und weltweit – und natürlich auch bei uns in Baden-Württemberg.

Am 10. September 2006 wurde die Piratenpartei Deutschland in Berlin gegründet. Während des Wahlkampfs zur Europawahl und Bundestagswahl 2009 erlebte die Piratenpartei einen raschen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl konnte sie als neue Partei sofort 2% der Stimmen erreichen. Für die schwedische Schwesterpartei sitzen zwei Abgeordnete im Europaparlament.

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute sowie in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte im Bereich der Informationstechnologien in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese alle Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaft. Die Piratenpartei möchte dazu beitragen, dass die Chancen dieser Entwicklungen genutzt werden und kämpft dafür, die Gefahren des Missbrauchs abzuwenden.

Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind auch in Baden-Württemberg die Grundpfeiler der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Nur auf dieser Basis kann eine von den Bürgern getragene, sozial gerechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahrt werden. Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil Aller mitgestalten will.

Unsere Ziele

Grundrechte verteidigen (LTW11)

Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und die unbedingte Achtung der Menschen- und Bürgerrechte ein. Die gesamte Politik muss diese Rechte zum Maßstab ihres Handelns machen. Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss garantiert werden. Dies gilt dem Staat gegenüber ebenso wie im Wirtschaftsbereich. Wir wollen weder den gläsernen Bürger noch den gläsernen Konsumenten.


Transparenz (LTW11)

Alles staatliche Handeln muss transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Nach unserer Überzeugung ist dies unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Eine von Lobbyisten bestimmte Politik des Hinterzimmers zerstört diese Ordnung.


Freie Bildung (LTW11)

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Wir setzen uns dafür ein, jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Gesellschaft und der Wirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen auf Dauer Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand gesichert werden können.


Keine Patente auf Allgemeingüter (LTW11)

Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software ab, weil sie die breite wirtschaftliche Entfaltung und die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie unkontrollierbare und krisenanfällige Machtkonzentrationen schaffen, weil sie allgemeine Güter ohne angemessene Gegenleistung privatisieren und weil sie kein Erfindungspotenzial im ursprünglichen Sinne besitzen.


Open Access (LTW11)

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit frei zur Verfügung stehen. Faires Urheberrecht

Das Urheberrecht muss den Anforderungen der sich entwickelnden Informationsgesellschaft angepasst werden und die Bedürfnisse von Konsumenten und Produzenten gleichermaßen berücksichtigen. Eine Gesellschaft, in der die Grenzen zwischen Konsumenten und Produzenten immer mehr verschwinden, kann sich nicht am Urheberrecht einer Kulturepoche passiver Konsumenten orientieren.


Die Piraten in Baden-Württemberg (LTW11)

Die Piratenpartei Deutschland hat inzwischen Landesverbände in allen Bundesländern. Der Landesverband Baden-Württemberg wurde am 25. November 2007 in Karlsruhe gegründet.

Unsere politischen Ziele wollen wir auch auf Landesebene umsetzen. Wir engagieren uns in unserem Bundesland vor allem für bessere Bildungschancen, mehr Transparenz in der Politik, mehr Mitbestimmung und für die Wahrung der Grundrechte.

Baden-Württemberg ist eines der erfolgreichsten Bundesländer. Dies betrifft die wirtschaftliche Stärke, die Lebensqualität und den Bildungsbereich gleichermaßen. Wir engagieren uns dafür, dass dies auch unter sich wandelnden wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Rahmenbedingungen so bleibt.

Die folgenden Vorschläge für eine zukünftige Politik in Baden-Württemberg haben wir auf Basis unserer Grundsätze und des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland erstellt.



Demokratie, Transparenz und Privatsphäre

Demokratie (LTW11)

Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Mitbürgers an demokratischen Prozessen an.

Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.

Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren (LTW11)

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.

Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einfinden. Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3).

Wir schließen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zurzeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.

Wir setzen uns zudem dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln. Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).

Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild (LTW11)

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.

Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

Kein Religionsbezug in der Landesverfassung (LTW11)

Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig von ihren religiösen Ansichten. Wir fordern ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut, statt des spezifischen Religionsbezugs.

Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.

Kostenloser Kirchenaustritt (LTW11)

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden teilweise bis zu 60€ für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden (LTW11)

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.

Gerechteres Wahlsystem (LTW11)

Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem bei Landtagswahlen mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.

Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht länger zu negativen Stimmgewichten kommen kann.

Kommunales Wahlrecht für Ausländer (LTW11)

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.

Senkung des Wahlalters (LTW11)

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zugutekommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.

Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

Unechte Teilortswahl abschaffen (Flein)

Wir setzen uns, sofern noch nicht geschehen, für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein, die jedem Wohnbezirk bzw. Ortsteil einer Kommune ein Kontingent an Sitzen im Stadt- bzw. Gemeinderat zusichert. Seit der Gemeindereform in den 1970er-Jahren sind die Orte politisch weit genug zusammengewachsen, um auf diese komplizierte und somit fehleranfällige Sonderregelung verzichten zu können. Die Wahlergebnisse der Vergangenheit bestätigen dies. Die unechte Teilortswahl zwingt den Ortsteilen zudem die Beschränkung auf, nur so viel Kandidaten für den Gemeinderat aufzustellen, wie ihnen durch das Kontingent Sitze zugewiesen sind.

In Orten, in denen die Abschaffung der unechten Teilortswahl als strittig angesehen wird, soll hierüber ein Bürgerbegehren und gegebenfalls ein Bürgerentscheid stattfinden.

Wahlcomputer (Flein)

Die Piratenpartei lehnt die Nutzung von Wahlgeräten aller Art (beispielsweise mechanische Wahlmaschinen oder Wahlcomputer) ab. Wahlcomputer sind manipulierbar, und die Korrektheit der Wahl kann nur noch von Experten nachvollzogen werden. Der Nutzen keiner Geräteklasse rechtfertigt die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten.

Senkung des Mindestalters für Ministerpräsidenten (LTW11)

Wir wollen das Mindestalter für das Amt des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter eines möglichen Kandidaten eingeschränkt sein. Transparenz

„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt.

Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.

Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Informationsfreiheitsgesetz (LTW11)

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Baden-Württemberg erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern daher auch in Baden-Württemberg die Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Informationsfreiheitsgesetz (Flein)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für ein Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild ein.

Veröffentlichungsdienst 2.0 (LTW11)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht – Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen – zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein. Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.

Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung (LTW11)

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten (LTW11)

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte offengelegt werden.

Karenzzeit für Amtsträger (LTW11)

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.

Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.

Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.

Staatssekretäre abschaffen (LTW11)

Wir sehen für den Posten des politischen Staatssekretärs in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett parteipolitischen Proporz zu gewährleisten. Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir daher abschaffen.

Transparente Gesetzgebung (LTW11)

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Jeder Bürger soll Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass Vertreter von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreiben.

Transparenter Haushalt (LTW11)

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern (LTW11)

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden. Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

Datenschutz (LTW11)

Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Datenschutz in die Landesverfassung (LTW11)

Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.

=== Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.

Modernes Datenschutzrecht (LTW11)

Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.

Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht. Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.

Zertifizierter Datenschutz (LTW11)

Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. Weiterhin möchten wir ein Datenschutz-Zertifikat einführen, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

Datenbrief (Flein)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg unterstützt die Idee des Chaos Computer Clubs (CCC), einen Datenbrief gesetzlich zu verankern. Mit dieser Forderung, sollen alle Unternehmen, Behörden und Institutionen die personenbezogene Daten erheben, verpflichtet werden diese mindestens einmal im Jahr den Betroffenen ohne Anfrage zu übermitteln. Dabei soll der gleiche Kommunikationsweg beschritten werden, der auch bisher zum Kontakt mit der betroffenen Person genutzt wurde.

SMS Notruf und Warnmeldungen für Menschen mit Behinderung (Flein)

Nicht für alle Menschen ist es möglich, im Falle eines Notrufs einen Anruf an die Rettungsleitstelle abzusetzen. Vor allem für Menschen, deren Hören oder Sprechen eingeschränkt ist, stellt dies eine nicht zu akzeptierende Barriere dar. Die Piratenpartei fordert daher, einen Notruf einzuführen, der sowohl per Email/SMS, als auch über Videotechnologien erreichbar ist. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Warnmeldungen, wie sie u.a. in Katastrophenfällen üblich sind, so weitergegeben werden, dass auch schwerhörige oder gehörlose Menschen erreicht werden.

Kommunikation der Notfallpläne (Flein)

Das Land Baden-Württemberg wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien, beispielsweise Hochwasser, ein Unglück in einem der Kernkraftwerke oder Erdbeben bedroht. Für diese existieren Notfallpläne, die jedoch nicht aktiv an die Bevölkerung kommuniziert werden.

Zudem stellen Stromausfälle und der Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur im Katastrophenfall ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar.

Die Piratenpartei regt daher die Veröffentlichung und Kommunikation aller Notfallpläne bereits im Vorfeld an. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.



Bildung und Forschung (LTW11)

Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist die Hauptaufgabe institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Persönlichkeit.

Zugleich ist Bildung ein elementarer Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft – nur wer entsprechendes Wissen erworben hat, kann am gesellschaftlichen und kulturellen Leben vollumfänglich teilnehmen.

Baden-Württemberg schneidet bei einschlägigen Untersuchungen des Bildungsbereichs in der Regel überdurchschnittlich gut ab. Dies verdankt das Land nicht nur einer engagierten Lehrerschaft, sondern auch der Sozialstruktur im mittelständisch geprägten Südwesten, die von den wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb Europas bislang weitgehend verschont blieb.

Mit sinkender Wirtschaftskraft, Einschnitten im Sozialsystem und einer weiterhin familienunfreundlichen Entwicklung der Arbeitswelt könnte sich dies in den kommenden Jahren dramatisch ändern. Darauf ist die Bildungspolitik der Landesregierung wenig vorbereitet.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg möchte sich auch im Bildungsbereich nicht auf den Lorbeeren vergangener Jahre ausruhen. Wir werden daran mitwirken, unser Bildungssystem zukunftstauglich zu machen und stärker an den Begabungen, Talenten und Interessen der Kinder und Jugendlichen auszurichten. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Lehrenden berücksichtigt werden.

Die drei Grundpfeiler unserer Bildungspolitik (LTW11)

Freier Zugang zu Bildung (LTW11)

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse Aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, eine leistungsfähige Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und gebührenfrei zur Verfügung zu stellen: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft und in eine stabile Demokratie. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Lehrmittelfreiheit und den verstärkten Einsatz von lizenzfreien Werken zur Vermittlung von Wissen.

Bildung als Teil der individuellen Entwicklung (LTW11)

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen werden auch manche Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster, z.B. Kopfnoten, lehnen wir ab.

Demokratisierung der Bildung (LTW11)

Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein.

Das bedeutet für uns die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Auszubildenden, Praktikanten, Trainees, Schülern und Studenten ebenso wie die der Lehrenden. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studierendenschaften erreichen.

Für ein soziales und demokratisches Bildungssystem (LTW11)

Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch (LTW11)

Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen einen Beruf auszuüben.

Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird. Damit erhalten alle Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.

Einschulungsuntersuchung (LTW11)

Wir lehnen Teile der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) ab. Das flächendeckende Abfragen, Speichern und Weiterleiten von persönlichen Daten widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes und den Persönlichkeitsrechten von Eltern und Kindern.

Viele der im Elternfragebogen abgefragten Informationen sind entweder für die Einschulung nicht relevant (z.B. Bildungsstand der Eltern) oder können von den Eltern gar nicht objektiv angegeben werden (z.B. „Boshaftigkeit“ des Kindes).

Die Grundsätze der Datensparsamkeit und des Datenschutzes müssen bei einer weiteren Überarbeitung der ESU stärker als bisher berücksichtigt werden. Eltern sollen sich zudem umfassend über alle zu ihrem Kind gespeicherten Daten informieren können.

Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen (LTW11)

Staatliche Bildungseinrichtungen müssen den Familien dabei helfen, den Anforderungen des heutigen Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll mit Landesunterstützung an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagesbetreuung bereitgestellt werden.

Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Vereinen zu beiderseitigem Vorteil ausdrücklich erwünscht.

Schulspeisung (LTW11)

Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir fordern daher die Einführung vollwertiger Schulspeisungen an allen Schulen und Kindertagesstätten.

Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen und eventuell eine vollständig kostenlose Schulspeisung günstiger wäre.

Barrierefreies Lernen (LTW11)

In Baden-Württemberg ist für Kinder mit besonderem Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich, wie internationale Studien beweisen, auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen. Dies erfordert unter anderem bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang an Schulen.

Abschaffung von Studiengebühren (LTW11)

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Finanzielle Zusatzbelastungen halten vom Studieren ab. Wir wollen daher die Abschaffung der Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren. Das Land muss dafür Sorge tragen, dass den Universitäten und studentischen Organisationen die finanziellen Ausfälle ersetzt werden.

Familienfreundliche Hochschulen (LTW11)

Hochschulen sollen familienfreundlicher gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch das Studium. Eine akademische Karriere muss parallel zur Kindererziehung möglich sein. Hierzu sollen verstärkt Teilzeitstellen angeboten werden – gerade auch für Professoren, Doktoranden und den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Parallel dazu muss die Kinderbetreuung an Hochschulen ausgebaut werden, so dass für alle Kinder von Studierenden oder Angestellten der Universität Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Schulen demokratisieren (LTW11)

Selbstbestimmung an der Schule durch das Lehrerkollegium und ein Mitbestimmungsrecht der Schüler schafft faire Arbeitsstrukturen. An die demokratischen Entscheidungen des Kollegiums ist nach unserer Konzeption auch der Rektor gebunden. Die Schülermitverwaltung muss in Schülermitbestimmung umgestaltet werden, um eine Teilhabe an Entscheidungen zu ermöglichen.

Erziehung zur Demokratie (LTW11)

Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. An allen baden-württembergischen Schulen sollen deshalb schrittweise Klassenräte und Schülerparlamente eingeführt werden. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul-)politischen Entscheidungen zu beteiligen und Themen zu erarbeiten, wollen wir auch der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen vorbeugen. Außerdem können Kinder und Jugendliche demokratische Prinzipien und Werte auf diese Art und Weise kennen und schätzen lernen, wodurch sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen können. Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftskundlich-politischen Unterricht ausbauen.

Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten (LTW11)

Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.

Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften (LTW11)

Verfasste Studierendenschaften demokratisieren die Universitäten, eine Wiedereinführung ist längst überfällig. Nach dem Verbot in den 70er Jahren haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Baden-Württemberg die verfassten Studierendenschaften wieder zugelassen. Das Verbot entbehrt damals wie heute jeglicher Grundlage. Wir fordern daher die Aufhebung des Verbots, um studentische Mit- und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Unsere Schulkonzeption (LTW11)

Untersuchungen zeigen, dass das bisherige weitgehend starre Schulsystem mit seiner Dreigliedrigkeit und dem fest eingeteilten Klassensystem problematisch ist. Wir wollen stattdessen eine flexible und modulare Unterrichtsstruktur einführen.

Politisch gibt es gerade in Baden-Württemberg den Trend zu ständigen Miniaturreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen. Wir schlagen stattdessen grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen im Schulsystem vor, die bewährte Reformideen aufgreifen, welche aus ideologischen Gründen oder aus Kostengründen immer wieder zurückgestellt oder nicht umgesetzt wurden.

Ziel unserer Schulpolitik ist die optimale Förderung der Schüler. Diese wird durch eine freiwillige Ganztagesbetreuung erleichtert, die flächendeckend ermöglicht werden soll und in der eine örtliche Kooperation mit schulexternen Trägern wie Vereinen oder Musikschulen angestrebt wird.

Weitere alternative Schulkonzepte müssen in Baden-Württemberg möglich sein und parallel zu den bisherigen Schulformen existieren dürfen. Den Schulen sind hier auf Wunsch von Eltern, Schülern und Schulträgern durch eine entsprechende Reform des Landesschulgesetzes mehr Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen.

Differenziertes, integriertes Kurssystem (LTW11)

Die bisherige Unterteilung in Schularten und Klassenstufen ist zu unflexibel, um auf die Leistung der Schüler eingehen zu können – verfehlt ein Schüler in einem Fach die angeforderte Leistung, müssen alle Fächer wiederholt werden, erbringt er geforderte Leistungen schneller, hat er keine sinnvolle Möglichkeit, seine schulische Laufbahn zu beschleunigen.

Wir fordern daher die Einführung eines differenzierten, integrierten Kurssystems in den Regelschulunterricht. Die Schüler können hier in flexibler Reihenfolge Kurse in den unterschiedlichen Gebieten belegen. Der Lerninhalt setzt sich dabei aus Pflicht- und Wahlkursen zusammen. Anstelle der Wiederholung einer ganzen Klassenstufe tritt hier bei unzureichenden Leistungen die Wiederholung – gegebenenfalls auf einem anderen Niveau oder mit anderen Fördermöglichkeiten – des entsprechenden Kurses.

Mit diesem neuen Standard wollen wir den individuellen Lerntypen und Neigungen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Unser Ziel ist die gemeinsame Förderung schwächerer und leistungsstärkerer Schüler.

Leistungsdruck und Schulstress verringern (LTW11)

Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind hohe Stressfaktoren und setzen die Schüler unnötig unter Druck. Die Bildungspläne müssen angepasst werden, besonders der Bildungsplan des Gymnasiums mit einer nun verkürzten zwölfjährigen Schullaufbahn. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.

Unterrichtsbeginn ab neun Uhr (LTW11)

Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, den Unterricht später beginnen zu lassen.

Startet der Unterricht erst um neun Uhr, sind die Schüler ausgeschlafen. Das macht den Unterricht in den ersten Stunden effektiver als bisher. Außerdem ist so Zeit für ein Frühstück mit der Familie. Betreuungsangebote in der Schule vor Unterrichtsbeginn müssen vorhanden sein. Die Entscheidung über den Unterrichtsstart sollen die Schulen gemeinsam mit Schülern und Eltern treffen dürfen.

Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht (LTW11)

Für die Vermittlung von Lehrinhalten sollen verstärkt Computer zum Einsatz kommen. Schüler sollen sich Kursinhalte anhand aufgezeichneter Vorlesungen, per Videokonferenz oder mit Hilfe interaktiver Programme aneignen können.

Medienkompetenz (LTW11)

Internet und moderne Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir möchten, dass staatliche Bildungseinrichtungen verstärkt auf diese Veränderungen reagieren und wollen die fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz in allen Bildungs- und Erziehungsbereichen einführen.

Neutralität in der Bildung (LTW11)

Die Bildungsinhalte im naturwissenschaftlichen Bereich müssen auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen basieren. Wissen soll von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.

Säkularisierung der Bildung (LTW11)

Wo Menschen unterschiedlichen Glaubens zusammenleben, müssen staatliche Bildungseinrichtungen weltanschaulich neutral sein. Der bisher in Landesverfassung und Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug sollte deswegen gestrichen werden.

Keine Bundeswehr an Schulen (LTW11)

Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Unterrichtszwecke und zur Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften an Schulen sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Bundeswehrbesuche an Schulen müssen neutral gestaltet sein. Solange dies nicht gewährleistet ist, sollte darauf verzichtet werden.

Religions- und Ethikunterricht (LTW11)

Der wachsenden Zahl von Schülern ohne konfessionelle Bindung steht in Baden-Württemberg ein nicht ausreichendes Angebot an Ethikunterricht gegenüber. Wir möchten für alle Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, Ethikunterricht flächendeckend bereits ab der ersten Klasse anbieten.

Der Wechsel zwischen Ethikunterricht und konfessionellem Religionsunterricht soll in beide Richtungen auch während des Schuljahres möglich sein.

Wir wollen Religionsunterricht für nicht-christliche Religionen, wie beispielsweise Islam und Judentum, dort anbieten, wo ausreichende Nachfrage besteht, gegebenenfalls schulenübergreifend. Das Land sollte Kooperationen mit anderen Bundesländern eingehen, um die benötigten Religionslehrer möglichst kostensparend auszubilden. Bessere politische und finanzielle Rahmenbedingungen

Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur (LTW11)

Traditionelle Ausbildungen, Universitäten, duale Hochschulen, Fachhochschulen und viele andere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten eine Vielfalt an unterschiedlichen Ausbildungswegen, Schwerpunkten, Inhalten und Lehrmethoden. Der derzeitige berufsorientierte Umbau der Universitäten ist nicht nur zu ihrem Schaden, sondern auch zum Nachteil der anderen Bildungseinrichtungen. Wir wollen die Vielfalt und Flexibilität im Weiterbildungssystem zum Nutzen von Gesellschaft, Forschung, Lehre und Wirtschaft erhalten.

Reform des Bologna-Prozesses (LTW11)

Selbstbestimmtes Lernen statt starrer Vorgaben und Zeiten, eine flexible Studienordnung statt des jetzigen verschulten Modulstudiums: Das sind unsere Ziele für die Hochschulausbildung. Studieninhalte an Wirtschafts- und Standortanforderungen anzupassen, lässt keinen Raum mehr für interessenorientiertes Studieren und unabhängiges Forschen. Dauerüberprüfungen und starre Zeit- und Inhaltsvorgaben verursachen zu hohen Leistungsdruck. Deshalb sollen die Bachelorstudiengänge auf acht Semester verlängert und um zusätzliche Wahlmöglichkeiten erweitert werden. Im Anschluss müssen Masterplätze für alle Studenten vorhanden sein.

Finanzierung von Bildung und Forschung (LTW11)

Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir dabei ab.

Private Finanzhilfen für öffentliche Bildungseinrichtungen sind zu begrüßen, solange diese keinen Einfluss auf die Lehrinhalte haben.

Bildungsstandards (LTW11)

Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und angesichts der derzeit herrschenden Missstände im deutschen Bildungssystem fordern wir die zügige Umsetzung der festgesetzten Bildungsstandards auf Bundes- und Länderebene, wie sie von der Kultusministerkonferenz und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen gefordert werden. Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation.

Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen (LTW11)

Um die Vorteile des föderativen Schulsystems mit den Vorteilen eines zentral geregelten Bildungssystems zu verbinden, fordern wir mehr Richtlinienkompetenzen für den Bund. Dies ist notwendig, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, einen effektiven Strukturausgleich und echte Freizügigkeit innerhalb Deutschlands zu ermöglichen.

Bessere Betreuung (LTW11)

Wir fordern einen Betreuungsschlüssel, der einen verbesserten Unterricht sowie eine individuelle Betreuung zum Ziel hat. Dazu gehört die Schaffung neuer Lehrerstellen und eine angemessene Fort- und Weiterbildung der Lehrer.

Wir streben die verbindliche Umsetzung der für die bestmögliche Förderung notwendigen Betreuungsschlüssel im Bildungswesen bis zum Jahr 2021 an. Die notwendigen Betreuungsschlüssel ergeben sich aus den aktuellen psychologisch-pädagogisch und soziologisch anerkannten internationalen und nationalen Bildungsstudien für die entsprechenden Lerngruppen.

In den Bereichen Medienkompetenz und Pädagogik sehen wir einen besonderen Bedarf an Weiterbildung für Lehrer. Zudem wollen wir Angebote schaffen, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern an das Thema Mediennutzung herangeführt werden.

Die Anzahl der Schulsozialarbeiter – auch an Gymnasien – muss erhöht werden. Dies ist Ländersache und darf nicht den Kommunen aufgebürdet werden.

Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern (LTW11)

Von Erziehern und Betreuern im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Die Bezahlung sowie Aus- und Fortbildung dieser für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Pädagogen ist den neuen Anforderungen und der erhöhten Belastung anzupassen.

Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich (LTW11)

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen große Teile des Nachmittagsunterrichts und der Betreuung übernehmen oder an den Hochschulen als Lehrbeauftragte in vielen Bereichen dafür sorgen, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist.

Wir setzen uns dafür ein, den Beamtenstatus im Bildungsbereich abzuschaffen und auf gleichberechtigte und faire Arbeitsbedingungen für alle Lehrenden im Schul- und Hochschulbereich hinzuwirken.

Einbeziehung von Fachleuten in den Schulunterricht (LTW11)

Wie schon in Berufsschulen üblich, sollen Fachleute in allen Schularten in stärkerem Maße als bisher in den Schulunterricht einbezogen werden – nicht nur für Gastvorträge, sondern auch als quereinsteigende Fachleute mit pädagogischer Eignung und Zusatzausbildung. Bei Auswahl und Fortbildung dieser Experten ist darauf zu achten, dass der Unterricht in der Schule weltanschaulich neutral bleibt.

Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen (LTW11)

Wir wollen erreichen, dass an Bildungseinrichtungen vermehrt Lehrmittel mit freien Lizenzen und kostenlose Online-Angebote verwendet werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch dazu, dass die Lehrmittel von den Lehrenden nach Bedarf erweitert und verändert werden können. Zudem setzen wir uns für den Einsatz von freier Software an Schulen ein. Diese kann von den Kindern auch zuhause kostenfrei benutzt werden.

Open Access (LTW11)

Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Die Qualitätssicherung (Peer Review) wird meist von ebenfalls staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen. Forschungseinrichtungen müssen für selbst erarbeitetes Wissen noch einmal bezahlen, wenn dieses Wissen ausschließlich von kommerziellen Verlagen verbreitet wird. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangen die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe der Landesregierung an, dieses Prinzip an den von ihr finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern (LTW11)

Ansätze zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden leider oft als Einladung zum Sparen aufgefasst. Vor allem die Juniorprofessur sowie die geplante Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch.

Insbesondere müssen die Zukunftsaussichten der Juniorprofessoren verbessert werden – die Einführung eines „Tenure Track“ nach US-amerikanischem Vorbild mit der Weiterbeschäftigung als Professor nach Ablauf der Juniorprofessur als Regelfall wäre ein Ansatz.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg wird sich dafür einsetzen, neue unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir angemessener als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.

Förderung Erwachsenenbildung (LTW11)

Wir wollen ein integratives Konzept „Lebenslanges Lernen“ aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt.




Medien, Kunst und Kultur (LTW11)

Schalten wir die Stereoanlage oder den Fernseher ein, sind wir nur Konsumenten. Im Gegensatz dazu ist das Internet das erste Massenmedium, in dem wir auch Produzenten sind: Jeder kann Inhalte erstellen, die sofort der ganzen Welt zugänglich sind, Kulturgüter mit anderen tauschen und Kultur reflektieren.

Das Internet ist nicht einfach nur ein virtueller Raum. Es ist ein Freiheitsraum, der Kulturschaffenden die Möglichkeit gibt, sich zu vernetzen, mit anderen zusammen zu arbeiten, ihr Publikum zu erreichen und ihre Werke weiterzugeben. Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für eine Kulturpolitik ein, die diese neuen Rahmenbedingungen widerspiegelt und jeden einzelnen Bürger nicht mehr nur als Konsumenten, sondern gleichzeitig als Produzenten von Kultur sieht.

Kunst und Kultur sind nach unserem Verständnis ein freier Raum, in dem alles denkbar ist und ausprobiert werden kann. In diesen möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber zusätzliche Orte und Netzwerke schaffen, in denen sich Kultur entfalten kann. Dazu gehört das Fördern von etablierten Institutionen genauso wie die Ermutigung eines jeden Bürgers, kulturell tätig zu werden. Kulturelle Vielfalt fördern

Räume für subkulturelle Kunst und Lebensformen schaffen (LTW11)

Subkulturen wurden lange Zeit hauptsächlich als Gefahr und anti-gesellschaftliche Abgrenzung verstanden. Subkulturelle Kunst legt aber vom Mainstream verdrängte Probleme offen und arbeitet sie auf. Sie lebt Toleranz, Vielfalt und Andersartigkeit.

Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von subkultureller Kunst und subkulturellen Lebensweisen ein. Hierbei geht es in erster Linie um die Bereitstellung und Instandhaltung von Räumlichkeiten, die für künstlerische Betätigung und Veranstaltungen genutzt werden können.

Auch entsprechende Kommunikationsplattformen im Internet möchten wir mit Fördermitteln unterstützen. So werden Infrastrukturen geschaffen, mit deren Hilfe sich Bürger sowohl online als auch offline organisieren, informieren und austauschen können.

Förderung neuer Kunstformen (LTW11)

Staatlich geförderte Kultureinrichtungen sollen verstärkt neuen Kunstformen wie zum Beispiel Comics, Street-Art und Computerspielen Raum geben. Die Höhe ihrer staatlichen Förderung soll auch von der Bereitschaft abhängen, sich mit neuen Kunstformen auseinanderzusetzen. Wir wollen so dazu beitragen, dass Kultureinrichtungen sich öffnen und damit lokale Kulturschaffende in den Bereichen der neuen Künste fördern.

Vernetzung Kulturschaffender (LTW11)

Das Land Baden-Württemberg soll Kulturschaffende besser vernetzen. Dies soll sowohl auf kommunaler als auch auf überregionaler Ebene geschehen.

Ein Medienbeauftragter des Landes nach dem Vorbild des Mannheimer Popkulturbeauftragten könnte als Netzwerker und Ansprechpartner Gruppen zusammenbringen, ohne dass zusätzlich Geld „verteilt“ werden muss.

Förderung von Clubkultur und Nachtleben (LTW11)

Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von Clubkultur und Nachtleben ein. Dazu gehören öffentlicher Nachtbusverkehr, Existenzgründungsmaßnahmen, flächendeckende Aufhebung der Sperrstunden und Freiluft-Sperrzeiten, Änderung der Lärmverordnung sowie eine überregionale Vernetzung der Veranstalter.

Abschaffung des Tanzverbots (LTW11)

Das Tanzverbot wird durch das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ geregelt. An den sogenannten „Stillen Tagen“ sind fast alle Veranstaltungen, die über „Schank- und Speisebetrieb“ hinausgehen, untersagt. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus, Artistik, Freizeitanlagen und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche Bereiche. Wir wollen nicht, dass der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen eingreift. Wir setzen uns dafür ein, das Tanzverbot aufzuheben.

Förderung freier Radios (LTW11)

Wir setzen uns dafür ein, eine flächendeckende Verbreitung von nicht-kommerziellem Lokalrundfunk zu sichern. Dazu müssen die freien Radios bei der Frequenzvergabe verstärkt berücksichtigt werden. Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten modernisieren

Unabhängigkeit (LTW11)

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Pressefreiheit. Derzeit sind die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht frei vom Einfluss der Politik. Etwa die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates und ein Großteil der Mitglieder des Rundfunkrates des SWR werden direkt von den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestimmt. Auch im ZDF sind knapp die Hälfte der Verwaltungs- und Fernsehräte von der Politik bestimmt. Wir werden die direkte politische Kontrolle über Medienanstalten beenden. Kein Mitglied des Verwaltungs- oder des Rundfunkrates darf Mitglied der Regierung oder des Landtags sein.

Dauerhafte Verfügbarkeit eigenfinanzierter Beiträge (LTW11)

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quellen für den öffentlichen Diskurs dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden.

Freie Lizenzen für Inhalte (LTW11)

Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Überwiegend aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.

Qualität statt Quotenfixierung (LTW11)

Filme und sonstige TV-Sendungen können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder.

Stattdessen müssen bei der Auswahl und Produktion von Sendungen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.

Rundfunkgebühreneinzug reformieren – GEZ abschaffen (LTW11)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll über eine Abgabe für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Wir setzen uns im Land und über den Bundesrat dafür ein, die dann nicht mehr erforderliche GEZ abzuschaffen.

Auch hat sich der Umgang der GEZ mit persönlichen Daten als problematisch erwiesen. Deshalb muss sie, solange sie noch besteht, durch die Datenschutzbeauftragten des Landes und des Bundes kontrolliert werden. Zugang zu Kulturgütern

Teilnahme am kulturellen Leben für alle (LTW11)

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst barrierefrei gestaltet werden und verstärkt Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.

Jugendschutz (LTW11)

Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch Computerspiele.

Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet (Flein)

Mit steigendem Medienkonsum in den letzten Jahrzehnten ist auch der Jugendschutz im Medienbereich immer wichtiger geworden. Nie war es einfacher Zugriff auf verschiedene Medien zu bekommen, nie war die Menge an verfügbarem Material größer. Das Konzept des Jugendschutzes in Deutschland muss der veränderten Medienlandschaft Rechnung tragen und auf neue Medien mit passenden Herangehensweisen reagieren. Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.

Der JMStV

Die 2010 gescheiterte Novellierung des JMStV hatte im Wesentlichen das Ziel alte Konzepte für Trägermedien oder klassischen Rundfunk, wie Zugangsbeschränkungen durch Altersklassifizierungen oder Sendezeiten, auf das Internet zu übertragen. Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt diesen Ansatz ab und möchte mit neuen Methoden an den Jugendschutz in Internet herangehen. Das Internet funktioniert nicht nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, sondern nach der gleichberechtigten Vernetzung unzähliger Nutzer auf der ganzen Welt. Da dort jeder gleichermaßen Anbieter von Medieninhalten sein kann, ist die klassische Regulierung der Anbieter aus dem Rundfunkbereich nicht auf das Internet übertragbar. Die Regelungen für die überschaubare Anzahl kommerziell tätiger Anbieter im Rundfunkbereich müssen klar von Regelungen für das Internet abgegrenzt werden. Auch Host- und Zugangsanbieter, die Inhalte bereithalten und ausliefern, taugen nicht als Anlaufstelle für Regulierungen, da diese in der Regel keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen und auch nicht dazu gezwungen werden sollen aktiv Kenntnis von der Art der Inhalte zu erlangen.

Inhalte werden im Internet von einer unüberschaubaren Zahl von Anbietern erstellt, zu denen vor allem auch die Nutzer des Internets selbst gehören. Die meisten Webseiten unterliegen einem stetigen Wandel, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung von sogenanntem "User Generated Content" dienen, wie z.B. soziale Netzwerke. Eine funktionierende Altersklassifizierung als Grundlage für den Jugendschutz im Internet ist unter diesen Bedingungen schlicht unrealistisch. Rechtliche Vorschriften zu verpflichtenden Altersklassifizierungen durch die Anbieter lehnt die Piratenpartei Baden-Württemberg daher ab. Sie würden ohnehin nur einen Bruchteil der weltweiten Angebote im Internet erfassen und im deutschen Rechtsraum zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Privatpersonen können eine korrekte Alterseinstufung üblicherweise sowieso gar nicht zuverlässig leisten. Mit der Größe des Projekts wird eine korrekte und allumfassende Altersklassifizierung zudem immer aufwendiger oder sogar völlig unpraktikabel, denn auch für die kommerzielle Anbieter wäre eine individuelle Einstufung von mehreren hundert, oder gar mehreren tausend, Seiten oft nicht praktikabel umsetzbar. Auch Filterprogramme mit eigenen, meist automatisiert erstellten, Sperrlisten sind zur Durchsetzung des Jugendschutzes nur bedingt geeignet und dürfen nicht zur Pflicht werden. Die Ungenauigkeiten dieser Sperrlisten würden zwangsweise zu Overblocking führen und damit Nutzern den rechtmäßigen und berechtigten Zugriff auf Internetangebote verwehren. Die bestehenden Regelungen zu Sendezeiten für Internetseiten haben sich heute bereits als unpraktikabel erwiesen und sollen aus dem JMStV gestrichen werden.

Wir wollen, dass der JMStV erwachsene, mündige Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrer Mediennutzung einschränkt. Der Zugang zu möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss diesen praktikabel möglich sein, ebenso der Erwerb von digital vertriebenen Gütern mit Jugendschutzbeschränkungen. Der JMStV darf keine höheren Hürden beinhalten, als sie z.B. durch das Jugendschutzgesetz vorgesehen sind.

Partizipation und Transparenz stärken

Zukünftige Novellierungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags müssen in einem offenen Prozess transparent und unter Einbindung aller betroffenen Gruppen ausgearbeitet werden. Jugendschutz darf nicht ausschließlich zwischen der Politik und kommerziellen Anbietern von Medien ausgehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern müssen in die Ausarbeitung ebenso einbezogen werden, wie die Nutzer des Internets, die oftmals ohne Gewinnabsicht Inhalte erstellen. Außerdem müssen kompetente Fachleute aus dem Bereich Medienpädagogik gehört werden. Die Aushandlung eines neuen JMStV mit nur einem Teil der betroffenen Gruppen hinter verschlossenen Türen hat sich eindeutig als untaugliches Verfahren herausgestellt und darf sich nicht mehr wiederholen.

Ein neues Jugendschutzkonzept

Kinder und Jugendliche müssen Schritt für Schritt auf die Inhalte, mit denen sie in modernen Medien konfrontiert werden, vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und die staatlichen Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst.

Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, sondern muss Kinder und Jugendliche befähigen mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten umzugehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.

In diesem Sinne sollte auch verstärkt zwischen einem Kinderschutz und einem Jugendschutz unterschieden werden. Diese sollten jeweils unterschiedliche Maßnahmen vorsehen und ein variables Eingehen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Kindes ermöglichen. So können beim Medienkonsum von Kleinkindern technische Maßnahmen von Eltern unterstützend eingesetzt werden. Trotzdem sollte auch schon bei ihnen mit dem Kompetenzerwerb im Bereich der Medien begonnen werden. Bei Jugendlichen jedoch braucht es eine andere Herangehensweise, die neben ihrer zunehmenden Mündigkeit auch ihre persönlichen Grundrechte berücksichtigt. Ein individueller Schutz durch die Vermittlung von Medienkompetenz ist für Jugendliche sinnvoller als statische Regulierung. Bei einer solchen Neugestaltung der jugendschutzpolitischen Grundsätze müssen zudem die Rollen etwa der KJM, der BPjM überdacht und eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes angestrebt werden.


eSport-Vereine anerkennen (LTW11)

Immer mehr Gamer organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.

Gegen die Stigmatisierung von eSport und Computerspielen als „Killerspiele“ (LTW11)

Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise sowohl Jugendliche und Erwachsene, die ihrem Hobby nachgehen, als auch professionelle eSportler. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter.

Nicht populistische Verbote, sondern präventive Maßnahmen stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.

Abschaffung der Landesbibliotheken-Gebühren (LTW11)

Bildung und Kultur sollen für alle offen zugänglich sein. Deshalb planen wir die Abschaffung der Jahresnutzungsgebühren für Landesbibliotheken.

Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken (LTW11)

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.

Digitalisierung von Büchern (LTW11)

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Kulturpolitik (Flein)

Präambel

"Kultur kostet Geld. Kultur ist kein Luxus, den wir uns entweder leisten oder nach Belieben auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert." -- Richard von Weizsäcker

Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Stein des Anstoßes zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein: für eine Kultur, die uns in Toleranz, Respekt und gesellschaftlicher Teilhabe einander näher bringt. Für eine Kultur, die keiner Deutungshoheit unterworfen ist und jedem Menschen in unserer Gesellschaft zur freien Mitgestaltung offen steht. Für uns ist Kultur in allen Facetten, digital wie analog, gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig. Während momentan einige wenige Kulturbereiche und -projekte mit Subventionen gestützt werden, müssen alternative Kulturszenen ums Überleben am Markt oder in der Soziokultur kämpfen. Dies gilt es zu ändern.

Kultur vernetzen und partizipativ gestalten

Die Kulturpolitik der Piratenpartei bedeutet vor allem Vernetzung; Vernetzung von Menschen, Ideen und Ressourcen. Kunst und Kultur sind nicht "brotlos" oder "leider sehr teuer", sondern die Grundlage unserer Zivilisation. Bevor man von den viel zitierten "immensen Kosten" spricht, sollte man über Ressourcenbündelung und Synergieeffekte zwischen Kommunen, Land und Bezirk nachdenken. Die kulturellen Gegebenheiten der zentralen Orte in Baden-Württemberg lassen sich häufig alleine durch kluge Ressourcenverteilung und überlegtes, bürgernahes Management verbessern. Kultur ist nur gut, wenn sie vielfältig und reichhaltig ist, und wenn sie sich frei entfalten kann. Kultur ist der Nährboden unserer Gesellschaft, sie ist nichts, woran man öffentliche Gelder, die anderswo fehlen, wieder einsparen kann. Die Piraten stehen für die Idee, dass jeder Mensch kreatives Potenzial und kulturelles Interesse hat, das es zu unterstützen und zu fördern gilt und dass Kultur - ganz wie das Internet - grundsätzlich offen angelegt sein sollte.

Plattformneutralität - Auch für Kunst und Kultur

Der Kern piratiger Politik ist die Plattformneutralität. Für die Kulturpolitik bedeutet dies für uns, dass jeder daraus folgend die Möglichkeit haben soll, Kunst und Kultur zu genießen und auch selbst zu schaffen. Für uns Piraten ist es nicht relevant ob Kultur im analogen oder im digitalen Raum stattfindet. Die Barrieren dafür müssen verringert und letztendlich beseitigt werden. Wichtig dafür sind die aus Landesgeldern geförderten überregional bedeutsamen Kulturbetriebe, die in die Pflicht genommen werden müssen, sich als Ermöglicher stark in die kommunale Kultur einzubringen. Wir wollen Anreize zu ebenjener Vernetzung zum einen zwischen verschiedenen Kunst- und Kulturschaffenden in kommunalem und überregionalem Kontext und zum anderen zwischen Kulturpolitikern und -ämtern schaffen und dadurch ein lebendiges Miteinander und Synergieeffekte fördern.

1. Transparente Kulturförderung

1.1. Punktesystem als positive Bestärkung.

Die momentane Vergabepraxis bei finanziellen Förderungen auf Landesebene ist intransparent, langsam und verwaltungsintensiv. Wir treten für eine gerechtere und transparente Vergabepraxis ein. Deshalb schlagen wir eine auflagenunabhängige Sockelförderung vor. Da diese Sockelförderung nur einen Teil der laufenden Betriebskosten abdecken kann, werden weitere Zuschüsse für die künstlerische Arbeit vergeben. Diese Zuschüsse werden nach einem festen Punktesystem vergeben und honorieren zum Beispiel interkulturelle Vernetzung, kommunales Engagement, Jugendarbeit, etc. Diese positive Verstärkung verschlankt den Verwaltungsapparat auf Landesebene, wodurch wiederum mehr Mittel für die eigentliche Kulturförderung freigemacht werden können.

1.2. Stärkung der freien Kunstszene.

Freischaffende Künstler sind bei der momentanen Vergabepraxis deutlich benachteiligt. Es gilt, die Förderrichtlinien von Baden-Württemberg so anzupassen, dass große Institutionen nicht priorisiert gefördert werden, sondern freie Kunstkollektive und Einzelpersonen eine reelle Chance auf projektbasierte finanzielle Förderung haben.

1.3. Checks and Balances.

Wir streben eine Besetzung der Gremien für die Fördervergabe an, die zur Hälfte aus baden-württembergischen Kunstschaffenden, und zur anderen Hälfte aus Verwaltungsangestellten besteht. Dieser gleichberechtigte Einsatz von Verwaltung und Kulturschaffenden in den Vergabegremien soll weiterhin für eine Vernetzung und Transparenz der Vergabepraxis von Förderung aus Steuermitteln sorgen.

2. Vernetzung und Ressourcenbündelung

2.1. Überregional fördern, kommunal agieren.

Die durch öffentliche Landesmittel geförderte Kultur (wie überregional bedeutsame Theater, Museen, soziokulturelle Institutionen oder Projekte freier Träger) ist zentral für unsere Gemeinschaft. Im Sinne eines von den Piraten angestrebten Paradigmenwechsels hin zu einer partizipativen Kultur gilt es, die Vernetzung der Kulturbetriebe untereinander, sowie den Dialog mit Vertretern und Gruppen der freien Szene und der engagierten Laienkultur auszubauen. Ebenso streben wir danach, die Unterscheidung von Hoch- und Populärkultur einzuebnen und statt eines kommunikationslosen Nebeneinanders ein fruchtbares und inspirierendes Miteinander zu fördern. Deshalb wollen wir die Kommunikationsstrukturen ausbauen. Mit der Vernetzung von freien Kulturprojekten und der kommunalen Soziokultur etablieren wir einen Austausch zwischen den großen Kulturinstitutionen und der Gesellschaft, in deren Mitte sie sich befinden.

2.2. Dezentralisierung.

Um allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung zu stehen, müssen Vorhaben aus allen Teilen Baden-Württembergs gefördert und ausgebaut werden. Es ist unser Vorschlag, dass viele lokale Zentren der Kultur entstehen können, manche mit überregionalem, manche vor allem mit kommunalem Bezug.

2.3. Nachhaltige Kulturentwicklung.

Das Land Baden-Württemberg ist ein Flächenstaat: ländliche Gebiete dürfen nicht zur kulturellen Diaspora werden, während wenige kulturelle Großprojekte in Millionenhöhe gefördert werden. Eine Vernetzung von Kommunen, Bezirken und Land in Dingen der Kulturförderung ist deshalb unumgänglich. Ziel ist eine nachhaltige Kulturentwicklung und Ideensammlung in Zusammenarbeit mit baden-württembergischen Kunstschaffenden, den Kommunen, freien Trägern, Jugendkulturgruppierungen und Institutionen der öffentlichen Hand.

2.4. Kulturelle Zwischennutzung von Gebäuden.

In vielen baden-württembergischen Städten stehen Wohnhäuser, Geschäftshäuser, ehemalige Fabriken oder Gebäude aus öffentlicher Hand oder in Privatbesitz leer und warten auf den Verkauf, den Abriss oder die Neubebauung. Auf der anderen Seite gibt es viele Kulturschaffende, die an einer zeitlich befristeten Raumlösung für ihre Ateliers, Probenräume, Aufführungsstätten, co-working spaces etc. interessiert wären. Im Zuge der Vernetzung und Ermöglichung der kulturellen Vielfalt sprechen wir uns dafür aus, temporär leerstehende Immobilien für künstlerische und kulturelle Zwecke befristet für mindestens ein Kalenderjahr zur Zwischennutzung bereitzustellen. Alternativ sollen Privateigentümer motiviert werden, selbständig mit Künstlern diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Durch kulturelle Zwischennutzung leerstehender Immobilien werden Nachbarschaften aufgewertet und lebendig gemacht.

2.5. Public Private Partnership (PPP) in der Kulturförderung.

Die Piraten befürworten es, wenn Firmen die Kultur finanziell unterstützen und daher PPP-Kulturprojekte fördern. Wenn hierbei Verträge mit der öffentlichen Hand notwendig werden, sind diese in ihrer Gesamtheit offenzulegen. Die finanzielle Unterstützung kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Staat sich aus seiner Verantwortung stiehlt und Kultur auf Gelder aus der Wirtschaft zwingend angewiesen ist. Eine solche Abhängigkeit birgt insbesondere die Gefahr, dass Kultur "weggespart" wird, sobald Firmen Einsparungen machen müssen. Die Sicherstellung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen obliegt dem Staat und kann aus der freien Wirtschaft durch weiterführende Finanzierung unterstützt werden. Public Private Partnership (PPP) soll ergänzend zur staatlichen Kulturförderung stattfinden und diese weder ersetzen noch selbst zur Bedingung werden.

2.6 Neue Kulturförderung.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, daß neue progressive Finanzierungskonzepte wie beispielsweise Crowdfunding aktiv in ihrem Ausbau gefördert werden; Privatpersonen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, unmittelbar den Kulturbetrieb zu stützen.

3. Kulturelle Teilhabe

3.1. Open Commons.

Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland spricht sich für Open Commons aus - die öffentliche Verbreitung von Ergebnissen oder Erzeugnissen aus Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Open Commons in der Kulturbranche bedeutet, dass kulturelle Erzeugnisse wie Musik, Theater, Literatur, Malerei und Tanz digital archiviert, geteilt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

3.2. Teilhabe ohne Stigma.

Kultur sollte unabhängig von sozialem oder finanziellem Status genossen werden können. Kulturelle Teilhabe in einer Gesellschaft bedeutet auch, mit wenig finanziellen Mitteln regelmäßig an qualitativ hochwertigen Kulturereignissen teilnehmen zu können, ohne sozial stigmatisiert zu werden.

3.3. Kultur in ländlichen Gebieten.

Gerade im ländlichen Bereich gibt es ein reiches Kulturleben, welches kommunal tief verwurzelt ist. Wir setzen uns für regionale Ansprechpartner ein, die den kulturschaffenden Initiativen technische, finanzielle und logistische Unterstützung bieten. Die baden-württembergische Kultur muß vielfältig bleiben und erhalten werden.

4. Nachwuchsförderung

Nicht nur das Erleben kultureller Ereignisse gehört in das Leben jedes Heranwachsenen, sondern auch die aktive Teilnahme und Produktion von Kunst und Kultur. Kunst- und Kulturangebote jenseits des Kunstunterrichtes sind deshalb an allen Schulformen zu erhalten, zu fördern oder zu entwickeln. Dabei spielt die Vernetzung der Schulen mit Institutionen der Soziokultur, der Laienkultur, sowie der in öffentlicher Hand befindlichen Kulturbetriebe eine maßgebliche Rolle. Ebenso fordern wir die Anerkennung künstlerischer und kultureller Freizeitprojekte Jugendlicher durch die Schulen.

5. Förderung von Museen und Kunstsammlungen

5.1. Zugang zur Museumskultur erleichtern.

Museen bieten viele Möglichkeiten den eigenen kulturellen Horizont zu erweitern, Altes und Neues kennenzulernen, zu lernen und Spaß am Entdecken zu haben. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Museen und eine zeitgemäße Museumspädagogik gefördert werden, da sie sowohl Bildung als auch Freizeit gestalten können. Jeder Bürger muss, unabhängig von sozialem oder finanziellem Status, barrierefreien und erschwinglichen Zugang zu Museen, und damit zu Wissen, Geschichte und Kultur haben können. Wir sprechen uns explizit für eine weitergehende Vernetzung von staatlichen und nicht-staatlichen Museen aus mit einer lebendigen Verleihpraxis zwischen den Museen, die nicht durch überirdisch hohe Versicherungssummen sabotiert wird.

5.2. Digitalisierung von Kulturgut in Museen und Kunstsammlungen.

Wir fordern den umgehenden Beginn nicht nur der Indizierung von Sammlungen, sondern vielmehr einer umfassenden Digitalisierung aller Objekte, die sich in staatlichen und nicht-staatlichen Archiven, Kunstsammlungen oder Museen befinden. Um das digitalisierte Sammeln, Vermitteln und Erhalten von Kulturgut dauerhaft leisten zu können, ist es erforderlich, langfristig die dazu benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und durch eine zentrale Abrufstelle dieser Digitalisierungen diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

5.3. Museumspädagogik.

Die Zusammenstellung, Aufbereitung und zeitgemäße Vermittlung von musealen Objekten nicht nur einer einzigen Zielgruppe, sondern vielen heterogenen gesellschaftlichen Gruppierungen wird im Zeitalter der immersiven Bildung immer wichtiger. Nicht nur Kinder brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zu musealer Bildung, auch Erwachsene sollen unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" zu neuen Impulsen und Denkmustern angeregt werden. Eine radikal modernisierte Museumspädagogik kann helfen, angestaubte Inhalte neu zu kontextuieren und größeren Publikumsgruppen näher zu bringen. Kunst zu den Menschen, statt Menschen zur Kunst.

6. Bibliotheken im digitalen Zeitalter

Wir setzen uns ein für eine Hinführung von Bibliotheken in den digitalen Raum - für uns ist die Digitale Bibliothek die Bibliothek der Zukunft. Sinnvolle Ausleihmodelle und eine Ablehnung der künstlichen Verknappung der Bestände gehört für uns genauso dazu wie die Digitalisierung ebenjener Bestände und eine uneingeschränkte globale Vernetzung von Bibliotheken und deren Bestände. Die künstliche Verknappung von Bibliotheken durch DRM Maßnahmen lehnen wir ab.

7. Freie Lizenzen fördern.

Freie Lizenzen bieten Künstlern eine alternative Möglichkeit, ihre Werke einfach und flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative Commons Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Piraten wollen daher freie Lizenzen thematisieren und fördern.

8. Digitale und Analoge Spiele als Kulturgut

8.1. Spielkultur

Spiele, ob in klassischer analoger oder in digitaler Form sind Bestandteil unseres sozialen Zusammenlebens. Die Piraten erkennen den Vorgang des Spielens als wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung an. Insbesondere im Bereich der Jugendkultur sind moderne Spiele wie Computer- und Actionspiele nicht mehr wegzudenken. Wir halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen, gesellschaftlichen Probleme zu lösen.

8.2. Förderung von (digitalen) Spielen als Kulturgut

Video- und Computerspiele, klassische Spiele wie Brett-, Karten- aber auch Rollenspiele oder das elektronisch unterstützte Geocaching sind Kulturgüter und sollten als solche anerkannt und gefördert werden. Spielen fördert unabhängig vom Medium stets Lernprozesse und Kommunikation, Vernetzung und soziale Interaktion. Da sich viele Aufgaben im Spiel nur im Team lösen lassen, fördern sie mit Führungskompetenz und Teamfähigkeit auch gerade die Qualitäten, die im Arbeitsleben des 21. Jahrhunderts von essentieller Bedeutung sind. Spiele werden nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Erwachsenen als Freizeitaktivität wahrgenommen. Sowohl Video- und Computerspiele als auch Actionsportarten sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nutzung moderner Medien baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert mit Online-Spielen das gegenseitige Verständnis. Video- und Computerspiele ermöglichen es Künstlern, neue Ausdrucksformen jenseits der klassischen Medien zu finden und bedürfen deswegen der Anerkennung als Kunstform. Aus diesen Gründen setzen sich die Piraten für die Anerkennung und Förderung der analogen und digitalen Spielekultur ein. Zensur- und Verbotsforderungen lehnen wir entschieden ab. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium Video- und Computerspiel soll nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung und Schaffung von Medienkompetenz erreicht werden. Dies gilt für Heranwachsende sowie für Eltern.

8.3 Förderung von eSport

eSport ist die Kurzbezeichnung für 'Elektronischer Sport', eine moderne Form des sportlichen Wettkampfs, die mit Computerspielen über das Internet oder auf LAN-Turnieren ausgetragen wird. Im Zuge des weltweiten Bandbreitenausbaus hat der eSport sich zu einer Breitensportart, insbesondere der Jugendkultur entwickelt. eSport schafft dabei ein soziales Netz für die zahlreichen, jugendlichen Konsumenten von Online-Spielen. eSport holt Jugendliche bei einer ihrer bevorzugten Freizeitaktivitäten ab, vermittelt die Werte von sportlicher Fairness und Teamgeist und lässt sie an sozialen Veranstaltungen teilnehmen, online sowie vor Ort. Daher engagieren sich die Piraten für die Förderung von eSport sowie dessen Vernetzung mit sozialen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern und Schülern. Hierzu werden Kooperationen mit Schulen und regionalen eSport Veranstaltern angestrebt.

9. Denkmalschutz transparent gestalten.

Denkmalschutz wird leider zu oft als Wirtschaftsförderung angesehen und vergisst dabei, dass viele denkmalgeschützte Bauten verfallen, weil niemand in diese Strukturen investieren will. Wir fordern, Denkmalschutz nicht mehr primär als Ankurbelung der privatwirtschaftlichen Investition anzusehen, sondern erhaltenswerte Strukturen nur noch unter kompletten Denkmalschutz zu stellen, wenn eine denkmalgerechte Sanierung durch das Land Baden-Württemberg zusammen mit den Kommunen sichergestellt werden kann. Langsam verfallende denkmalgeschützte Bauten, bei denen alle nur auf den Zusammenfall und den Abriss warten, braucht niemand. Stattdessen forden wir realistische Kompromisse zwischen Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz auf der einen und dem Bedürfnis nach lebendiger Infrastruktur auf der anderen Seite.




Arbeit, Soziales und Gesundheit (LTW11)

Freiheit hat auch mit dem Recht jedes Menschen zu tun, ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu führen. Dazu ist man aber oft auch auf die Solidarität anderer angewiesen. Deshalb wollen wir, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und Alt für Jung eintreten. So kann eine gerechte Gesellschaft bestehen, die Freiheit für jeden ermöglicht.

Wir wollen, dass sich das Land Baden-Württemberg in diesem Sinne auch bei der arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischen Gesetzgebung im Bundesrat einbringt.

Für uns sind Familien all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder und Eltern übernommen wird. Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich. Arbeitswelt

Förderung von offenen Arbeitsstrukturen (LTW11)

Wir setzen uns für die Förderung von offenen Arbeitsstrukturen wie Hackerspaces und Co-Workingspaces ein. Es handelt sich dabei um offene Räume für Wissenschaft, Technik und Kunst, die von mehreren Gruppen oder Personen zum gemeinsamen Arbeiten genutzt werden. Als “Büro-WGs” speziell für Heimarbeiter oder Selbständige schaffen sie Mehrwert für den Einzelnen und die Gemeinschaft.

Die so geschaffenen Möglichkeiten bieten ein großes Innovationspotenzial. Dem Bürger wird die Chance gegeben, seine sozialen und beruflichen Talente im Austausch und in der Zusammenarbeit mit Anderen zu entfalten. Darüber hinaus bieten offene Arbeitsstrukturen flexible Arbeitszeiten und stellen damit eine Möglichkeit dar, Familie, Freizeit und Beruf in Einklang zu bringen. Wir möchten die Bereitstellung von leerstehenden Räumlichkeiten für solche Projekte fördern.

Erneute Begrenzung der Leiharbeit (LTW11)

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet. Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Missbrauch von Praktika verhindern (LTW11)

Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.

Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (LTW11)

Wir planen, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen.

Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdiener (LTW11)

In den letzten Jahren wurden wiederholt Referendare, Lehrer und andere Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bürgerbündnissen oder als Musiker, betätigt haben.

Wir lehnen diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ab. Auch eine Ausweitung der Maßnahmen, zum Beispiel auf Lehrer im Angestelltenverhältnis, wollen wir verhindern.

Sozialpolitik (LTW11)

Sozialräume und Sozialberichterstattung (LTW11)

Unsere Sozialsysteme müssen sich an die infolge des demographischen Wandels veränderte Gesellschaft anpassen.

Innovative neue Modelle wie die Schaffung regionaler Sozialräume, in denen Sozialarbeit und ehrenamtliches Engagement koordiniert und gefördert werden, können hier zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen.

Wir erkennen die Notwendigkeit, eine integrierte Sozialberichterstattung aufzubauen, die die erforderlichen Informationen liefert, um zu wissen, welcher Art die Probleme sind und wo sie auftreten. Diese Erkenntnisse sollten für den Bürger transparent zur Verfügung stehen.

Als Grundlage sollten hier aber die persönliche Betrachtung der Sozialräume und die Erfahrung der Menschen vor Ort dienen. Die Sammlung und Auswertung von Daten unter Missachtung der informationellen Selbstbestimmung, beispielsweise durch Zensus oder Volkszählung, lehnen wir ab.

Öffentlicher Raum für alle (LTW11)

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Wir möchten den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.

Gewalt als gesellschaftliches Problem (LTW11)

Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Nach Expertenmeinung tragen Computerspiele und Paintball nicht zur Entstehung von Gewalt bei. Deswegen wenden wir uns gegen ein Verbot solcher Spiele und die Kriminalisierung der Spieler. Wir unterstützen den Ausbau der Gewaltprävention an Schulen, in Beratungsstellen und Jugendzentren. Hierzu bedarf es besonders der flächendeckenden Tätigkeit pädagogisch-psychologischer Fachkräfte in diesen Einrichtungen.

Jugendförderung im Landesjugendplan (LTW11)

Wir bekennen uns zur offenen Jugendarbeit und zur Arbeit der Jugendverbände in Baden-Württemberg. Der Landesjugendplan muss angesichts des wachsenden Bedarfs eine bessere Förderung von Jugendfreizeiten und für die Fortbildung der Jugendleiter vorsehen. Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit wie auch aus der landesweiten Förderung der Jugendmusik- und Kunstschulen lehnen wir ab.

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (LTW11)

In 14 Bundesländern gilt mittlerweile die einheitliche Zuständigkeit der Standesämter für alle Arten von Lebenspartnerschaften und Ehen. In Baden-Württemberg werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften noch immer benachteiligt. Wir wollen auch hier mit dieser Praxis Schluss machen und die Gleichbehandlung aller Lebenspartnerschaften erreichen. Dies ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.

Auch im Beamtenwesen muss die Diskriminierung beendet werden: Entgegen einem Verfassungsgerichtsurteil sind hier Kommunal- und Landesbeamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften solchen in gemischtgeschlechtlichen Ehen noch nicht gleichgestellt. Zusätzlich soll sich das Land auch im Bundesrat dafür stark machen, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.

Gesundheit (LTW11)

Transparenz im Gesundheitswesen (LTW11)

Das Land ist für die Aufsicht über die Strukturen im Gesundheitswesen zuständig. Diese Aufgabe wird bislang nur unzureichend wahrgenommen, wie das Anhäufen von Schulden bei manchen gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit zeigt. Wir stehen für Transparenz auch im Gesundheitswesen, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Elektronische Gesundheitskarte (LTW11)

Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hätte. Die elektronische Gesundheitskarte und die baden-württembergischen “Modellprojekte” hierzu müssen wir aber ablehnen. Die elektronische Gesundheitskarte hat sich weit von ihrer ursprünglichen Zielsetzung entfernt und sieht eine umfassende Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Datenbanken vor, was ein erhebliches Risiko für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wir wollen Möglichkeiten erarbeiten, die angestrebten Vorteile mit diesem Grundrecht vereinbar zu machen.

Privatisierung im Gesundheitswesen (LTW11)

Privatisierungsbestrebungen im baden-württembergischen Gesundheitssystem lehnen wir ab. Wir wollen insbesondere den Bestand und den Umfang staatlicher Kliniken im Land, und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung, erhalten und ausbauen.

Psychiatrische Landeskliniken (LTW11)

Angesichts seelischer Erkrankungen als Folge von zunehmendem Stress und Leistungsdruck wollen wir die vernachlässigten psychiatrischen Landeskliniken besser ausstatten. In diesem Zusammenhang soll sich auch die Gesundheitsforschung stärker mit den krankmachenden Faktoren in der Arbeitswelt beschäftigen.

Screening im Gesundheitswesen (LTW11)

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Wir setzen uns für Forschung, Entwicklung und Evaluation neuer Früherkennungsmethoden und Präventionsmaßnahmen gegen Krankheiten ein. Wissenschaftlich anerkannte Vorsorgeuntersuchungen sollen stärker als bisher gefördert werden.

Krebsregister (LTW11)

Krebsregister bieten wichtige Informationen zu Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen. Jahrzehntelang hat die baden-württembergische Landesregierung den Aufbau und die Pflege eines Krebsregisters verzögert und verschleppt.

Wir fordern, dass dem 2009 endlich gestarteten Aufbau des baden-württembergischen Krebsregisters hohe Priorität eingeräumt wird. Insbesondere sollen nach dem finnischen Vorbild auch epidemiologische Untersuchungen zu Umweltbelastungen und zu regionalen Häufungen von Krebsfällen unterstützt werden.

Kein Einzel-Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen (LTW11)

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage muss in kleineren Pflegeeinrichtungen mit unter 50 Pflegebedürftigen nur eine Nachtwache anwesend sein. Die sach- und fachgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen ist für eine einzelne Person oft nicht möglich. Wir möchten gesetzlich vorschreiben, dass bei Nacht- wie Tagdiensten die Pflegeeinrichtungen immer mit mindestens zwei Personen besetzt sein müssen, davon mindestens eine Pflegefachkraft. Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass die individuelle pflegefachliche Betreuung jedes einzelnen Patienten durch ausreichend Personal garantiert ist.

Telemedizin (LTW11)

Wir lehnen die sogenannte Telemedizin als billigen Ersatz für eine angemessene ärztliche Betreuung im ländlichen Raum ab. Darunter versteht man diagnostische Entscheidungen und therapeutische Maßnahmen, die ein Facharzt aufgrund übermittelter Daten anordnet, ohne den Patienten persönlich in Augenschein genommen zu haben. Dies lehnen wir ab, weil dadurch auf Kosten der Versicherten eine verfehlte Gesundheitspolitik kaschiert werden soll. Eine umfassende, individuelle Behandlung ist so nicht gewährleistet und die Gefahr von Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen steigt. Zudem sind Haftungs- und Datenschutzfragen noch nicht hinreichend geklärt.

Betreuung demenzkranker Menschen (LTW11)

Die Piratenpartei Baden Württemberg spricht sich für eine individuelle, ganzheitliche Pflege demenziell erkrankter Menschen aus. Geschulte Betreuer sollen die anspruchsvolle und zeitaufwändige Behandlung der Demenz in der Pflege unterstützen und die Pflegekräfte dadurch entlasten. Somit wird eine individuelle und bestmögliche Betreuung gewährleistet.

Für eine neue Drogenpolitik (LTW11)

Die Drogenpolitik der Landesregierung ist widersprüchlich. Sie betrachtet legale Drogen wie Alkohol vorwiegend bei Jugendlichen als Problem und rechtfertigt damit Scheinlösungen wie Verbote und Einschränkungen, die auch Erwachsene treffen. Wer kleine Mengen Hanf anbaut, wird schon wie ein Schwerkrimineller verfolgt. Medikamentenmissbrauch wird hingegen weitgehend ignoriert. Abhängige von harten Drogen werden mit unzureichenden Programmen versorgt, wobei in Großstädten die Substitution oft neue soziale Brennpunkte schafft, statt den Rückweg in die Gesellschaft zu öffnen. Diese Drogenpolitik ist dringend reformbedürftig. Kein Verkaufsverbot für Alkohol

In Baden-Württemberg gilt ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, das mit exzessivem Alkoholmissbrauch begründet wurde. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird.

Wir wollen daher diese aktionistische Regelung zurücknehmen und stattdessen die strikte Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes forcieren, sowie die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen (LTW11)

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.

Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.

Gerechtigkeit beim Führerschein (LTW11)

Wir wollen den Gebrauch von Cannabis weiter entkriminalisieren. Die Führerscheininhaber unter den Cannabiskonsumenten sollen durch den Entzug der Fahrerlaubnis nicht härter bestraft werden als andere Cannabiskonsumenten. Ein Führerscheinentzug aufgrund des Konsums von Cannabis darf nur erfolgen, wenn eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.

Verantwortung in der Substitution (LTW11)

Wir haben in Baden-Württemberg sehr gute Ergebnisse bei Modellversuchen zur Substitution von Heroin, aber die Angebote sind nur vereinzelt und begrenzt vorhanden, unter anderem weil viele Kosten den Kommunen aufgebürdet werden.

Das Land soll Finanzmittel zur Verfügung stellen, um Abhängigen flächendeckend synthetisches Heroin anbieten zu können. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass auch diese Kosten mittelfristig von den Krankenkassen übernommen werden.

Wir möchten die Anbindung der Drogensubstitution an Krankenhäuser erreichen, um so eine Bildung von sozialen Brennpunkten und den sozialen Druck auf einzelne Ärzte zu reduzieren. Notwendig ist auch die räumliche Einbeziehung der zugehörigen Einrichtungen, damit medizinische Substitution und soziale Unterstützung zusammenwirken können.

Einrichtung einer Pflegekammer (Flein)

Präambel:
Zurzeit herrscht in der Bundesrepublik ein akuter Pflegenotstand. Es mangelt erheblich an Fachkräften in sämtlichen Einrichtungen und Bereichen (Krankenhäuser, Sozialstationen, Pflegeheime, Palliative Care, Hospiz).

Die demographische Entwicklung macht eine gute, professionelle Pflege immer wichtiger. Auf politischer Ebene werden Entscheidungen aber weiterhin ohne die Einbeziehung Pflegender getroffen. In der Folge verschlechtert sich die Situation für Pflegende und Pflegebedürftige, gerade in letzter Zeit spitzt sich die Lage dramatisch zu.
Einsparungen in den Einrichtungen gehen zu Lasten der Pflegenden, indem zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen gestrichen werden. Dies senkt den Pflegestandard gravierend, was eine den individuellen Bedürfnissen der zu Pflegenden angepasste Pflege auf Dauer unmöglich macht.
Für die Piratenpartei ergibt sich aus den vorgenannten Gründen die Befürwortung der Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg, um die politische Umsetzung dieser Forderung zu erreichen.

Grundlagen:
Pflegepolitik im Sinne einer Selbstverwaltung ist aufgrund der politischen Struktur der Bundesrepublik Ländersache. In Baden-Württemberg gilt diesbezüglich das Heilberufe-Kammergesetz (HBKG). Das HBKG bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammer. Für die Pflegekammern der einzelnen Bundesländer ist der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachorganisation vorgesehen. Aufgrund der Gesetzgebung sind Kammern grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche besitzen sie »Hoheitsbefugnisse« [1].

Alle Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Mitglieder in der Kammer.

Ziele der Pflegekammer:

  • Schutz der Bevölkerung vor Pflegefehlern[2] durch Gewährleistung qualifizierter Pflege und Versorgung
  • Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege
  • Eine verbindliche Berufsordnung und Berufsethik
  • Vertretung der Interessen des Berufsstandes in ihrer Gesamtheit
  • Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden
  • Ansprechpartner für alle Belange der Pflege und kompetente Beratung und Begleitung im politischen Entscheidungsprozess

Aufgaben zum Erreichen dieser Ziele:

  • Qualitätssicherung in der Pflege aufgrund festgelegter Berufsinhalte und -pflichten
  • Anmeldung der beruflich Pflegenden (Berufsregister):
    • Altenpfleger(innen)
    • Gesundheits- und Krankenpfleger(innen) bzw. Krankenschwestern/-pfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(innen) bzw. Kinderkrankenschwestern/-pfleger
  • Erfassen des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur, räumlicher Verteilung und Qualifikation
    • Optimale, flächendeckende gesundheitliche Versorgung
    • Gezielte Planung und Anpassung der Ausbildungsmöglichkeiten
  • Führung der Berufsaufsicht
  • Erteilen und Entziehen der Berufserlaubnis (analog zu den Ärztekammern)
  • (Weiter)Entwicklung einer Berufsordnung und Berufsethik
  • Aufsicht und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung
  • Erstellung von Gutachten und Expertisen
  • Fachliche Beratung des Gesetzgebers
  • Beteiligung und Begleitung bei Gesetzgebungsverfahren, insbesondere der Ausbildungsreform
  • Erstellen von Statistiken zur Planung erforderlicher fachlicher und personeller Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung
  • Ausgestaltung der Ausbildungsgesetze des Bundes in Kooperation mit den Ausbildungsträgern
  • Examensabnahme
  • Schiedsgericht
  • Anbieten von Fortbildungen in Kooperation mit den etablierten Fortbildungsinstituten und Verbänden
  • Schaffung von Bedingungen, die eine kontinuierliche Fortbildung aller Pflegeberufe gewährleistet

 

Zusätzliche Erläuterungen:
Eine Pflegekammer darf keine Tarifpolitik betreiben; dies ist weiterhin den Gewerkschaften vorbehalten. Auch ist kein Ausstieg aus der Solidargemeinschaft gewollt, indem man eine eigene Altersvorsorge einrichtet.

[1] Zu den Hoheitsbefugnissen gehören beispielsweise die Durchführung der Berufsaufsicht oder die Erstellung einer verbindlichen Berufsordnung für alle Mitglieder. Kammern wirken wie eine staatliche Verwaltung und sind daher u. a. berechtigt, die Berufserlaubnis zu erteilen.

[2] Pflegefehler ist ein umfassender Begriff, der auf http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefehler erläutert wird.


Arbeits- und Sozialpolitik

Auf der Basis unseres Programms zur Landtagswahl Baden-Württemberg, Programmteil E: „Arbeit, Soziales und Gesundheit“, stellen wir klar, dass wir die Bereiche Arbeitspolitik und Sozialpolitik als Einheit betrachten, da sie gemeinsam für die gleichberechtigte Teilhabe aller Mitglieder des Gemeinwesens am gesellschaftlichen Leben verantwortlich sind. Maßnahmen eines Bereiches sind auch nach ihren Auswirkungen auf den anderen Bereich zu gestalten und zu beurteilen.

Die aktuell praktizierten schlechten Verbindungen von Arbeitswelt und Sozialpolitik durch die enge Bindung von Sozialleistungen an Arbeitsleistungen bzw. Arbeitsbereitschaft und die Schaffung scheinhafter Arbeitswelten etwa in leerlaufenden Beschäftigungsprogrammen für Langzeitarbeitslose lehnen wir ab.

  1. Wir setzen uns ein für eine Arbeitspolitik, die sozialpolitischen Interventionen vorbeugt durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Arbeitswelt im Interesse von Arbeitenden, Arbeitssuchenden und kleinen Selbständigen. Wir wollen die Hürden zur Erwerbstätigkeit drastisch senken durch flexiblere Arbeitsprozesse im Interesse der Arbeitnehmenden, Förderung von Arbeitsplatzteilungsmodellen, bessere Verkehrs- und Kinderbetreuungsinfrastrukturen und durch Entbürokratisierungen beim Zugang zur Selbstständigkeit und bei der Gestaltung von Selbstständigkeit.
  2. Wir stehen langfristig für eine Sozialpolitik, die sich an den folgenden beiden Prinzipien orientiert: Eine menschenwürdige Grundsicherung für alle Mitglieder des Gemeinwesens garantieren und die produktive Verbindung der Sozialpolitik mit der Erwerbsarbeit fördern.

Ein sozial befriedigendes Modell der Grundsicherung darf nicht dazu führen, dass längst überfällige Reformen der Arbeitswelt ausbleiben und große Teile der Bevölkerung von der Teilhabe am Arbeitsmarkt oder angemessener Entlohnung für ihre Arbeit ausgeschlossen bleiben. Es muss ferner verhindert werden, dass soziale Absicherung zur gesellschaftlichen Isolation führt.





Inneres und Justiz (LTW11)

In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen und gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden im Interesse einer „gefühlten Sicherheit“ eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, ohne dass Sicherheit wirksam erhöht wurde.

Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und nicht an den Kontrollvorstellungen eines übermächtigen Verwaltungsapparates. Dazu gehört auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, die Aktivitäten von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz demokratisch zu kontrollieren. Bürgerrechte und Datenschutz

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz (LTW11)

Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun erheblich erweiterte Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten, zu sammeln und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.

Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.

Versammlungsfreiheit schützen (LTW11)

Die von der Landesregierung geplanten Verschärfungen des Versammlungsrechts bedrohen die freie öffentliche Meinungsäußerung. Zum einen werden dadurch höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgehalten. Deshalb lehnen wir den allgemeinen und präventiven behördlich angeordneten Einsatz von Überwachungstechnologie bei Demonstrationen ab.

Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Die Angabe der persönlichen Daten aller Ordner verletzt Persönlichkeitsrechte. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen in geschlossenen Räumen darf nicht beeinträchtigt werden. Störungen dürfen nicht grundsätzlich das Ende von Versammlungen bedeuten.

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen (LTW11)

Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens.

Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.

Lockerung der Residenzpflicht (LTW11)

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet. Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.

Öffentliche Überwachung einschränken (LTW11)

Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen.

Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.

Keine automatisierte Kennzeichenerfassung (LTW11)

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird diese erneut diskutiert. Einen solchen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.

Biometrische Daten (LTW11)

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab. Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Wer Ziel einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.

Die aktuelle Regelung im Polizeigesetz Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Das Gesetz ist dahingehend anzupassen. Geschützte Bürger und unabhängige Justiz

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben (LTW11)

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.

Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes (LTW11)

Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Freiwillige Polizeibeamte erhalten derzeit nach wenigen Wochen Ausbildung annähernd die gleichen Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein.

Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung bei dem Beamten alleine liegt. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern oft die notwendige Qualifikation.

Bessere Ausstattung der Polizei (LTW11)

Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Ausrüstung wie Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.

Polizeiarbeit im Internet (LTW11)

Wir möchten die Ausbildung und Ausstattung der Polizei für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden.

Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.

Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet (LTW11)

Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei in der Lage sein, Beweise gerichtsfest zu sichern und unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern zu veranlassen.

Dazu werden wir bei Bedarf auch das Landeskriminalamt personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da diese grundsätzlich die Gefahr birgt, für beliebige weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur missbraucht zu werden.

Waffenrecht (LTW11)

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.

Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten (LTW11)

Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen.

Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln. Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten andere Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Falsch verstandene Solidarität bei Kollegen oder Staatsanwälten kann dabei zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften (LTW11)

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir die Landesregierung gesetzlich verpflichten, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften (LTW11)

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen. Bürgerfreundliche Verwaltung

Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz (Flein)

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Als Inlandsgeheimdienst der Landesregierung Baden-Württemberg enzieht er sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Es gibt kein demokratisches Spitzeln und keinen kontrollierbaren V-Leute-Komplex. Ein Inlandsgeheimdienst tendiert allein aufgrund seiner Existenz und dem ihm immanenten Geheimnis- und Bedrohungswahn zur Desinformation, zur Verdunkelung und zum potenziellen Rechtsbruch.


Die Existenz von Inlandsgeheimdiensten ist daher für die Piratenpartei unvereinbar mit den Ansprüchen einer demokratischen, transparenten und offenen Gesellschaft. Staatliche Organisationen, die aus Geheimhaltungsgründen kaum jemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, sind unkontrollierbar und entwickeln zwangsläufig ein Eigenleben.


Die Aufklärungsarbeit über verfassungsfeindliche Bestrebung findet heute nicht nur durch Sammeln und Auswerten öffentlich zugänglicher Informationen statt. Viel mehr werden in hohem Maße nachrichtendienstliche Mittel angewendet. Unter anderem werden auch V-Leute angeworben. Bei diesen V-Leuten handelt es sich nicht um Angestellte der Verfassungsschutzbehörden sondern um Anhänger*innen von beobachteten Gruppen, die gegen Geld Informationen über ihre Szene preisgeben.

Das heißt aber, dass man Täter für Informationen aus ihrem eigenen Tatumfeld bezahlt. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass V-Leute das Geld, das sie vom Verfassungsschutz für - häufig auch fehlerhafte - Informationen bekommen, direkt in den Aufbau verfassungsfeindlicher Organisationen gesteckt haben.

So konnten teilweise verfassungsfeindliche Strukturen durch diese Praxis gestützt oder gar deren Bildung erst ermöglicht werden. Da die Verfassungsschutzbehörden gleichzeitig in Widersprüche um die Aufklärung von Morden durch Nationalsozialisten verstrickt sind, gibt dies dem Skandal einen zusätzlichen faden Beigeschmack. Dass dabei massenhaft Unterlagen vernichtet und so aktiv eine parlamentarische Aufklärung der Aktivitäten behindert wurde, ist nur die Spitze des Eisberges.


Das Landesamt für Verfassungschutz hat die Aufgabe, unsere Verfassung vor den Feinden unserer Grundordnung zu schützen, darum sollte es selber strikt geltendes Recht penibelst einhalten. Dies ist jedoch, wie oben beschrieben, offensichtlich nicht der Fall. Nicht nur das: Zahlreiche Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind grob verfassungswidrig. Eine Studie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg belegt, dass sämtliche Verfassungsschutzberichte zwischen 2005 und 2008 rechtswidrig waren und gegen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, verstießen.


Tatsächlich hat sich in Form der Verfassungsschutzämter ein Inlandsgeheimdienst entwickelt, der sich weitestgehend verselbstständigt hat. Die Verfassungsschutzämter haben ein System entwickelt, welches mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht vereinbar ist. Deswegen fordert die Piratenpartei Baden-Württemberg die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Aufgabe der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, bewaffneten Nazis und Terrorismus liegt bei den Polizeibehörden. Diese entziehen sich nicht der demokratischen Kontrolle.

Bürgerfreundliches eGovernment (LTW11)

Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben.

Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernment ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten.

Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung verweigert, darf keine Nachteile haben.

Offene Dateiformate in der Verwaltung (LTW11)

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern.

Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.

Freie Software in der Verwaltung (LTW11)

Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.

Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens (LTW11)

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten (LTW11)

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen (LTW11)

Eine Weitergabe von Meldeinformationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von der kommunalen Verwaltung gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.






Umwelt, Energie und Verbraucherschutz (LTW11)

Die Umweltpolitik des Landes Baden-Württemberg leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung möchten wir durch unsere Politik weiter unterstützen.

Prinzipien (LTW11)

Intakte Umwelt ist Grundrecht (LTW11)

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für kommende Generationen.

Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab.

Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung (LTW11)

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.

Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.

Nachhaltigkeit (LTW11)

Wir stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Darunter verstehen wir die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt.

Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen und ihre faire Verteilung erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.

Vernetzte Umweltpolitik (LTW11)

Wir setzen uns für eine Umweltpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Der Tendenz der Landesregierung, Umweltpolitik einseitig mit der Wirtschaftsförderung oder der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und diesen unterzuordnen, treten wir entschieden entgegen.

Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umweltpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.

Energiepolitik (LTW11)

Aufgrund der hohen Anzahl an Industriebetrieben in Baden-Württemberg ist eine gesicherte Energieversorgung besonders wichtig. Diese wird derzeit zu einem überdurchschnittlich großen Teil aus Kernenergie bestritten, was in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird. Wir brauchen Lösungen, die für alle tragbar sind. Unser Ziel ist eine nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.

Dezentrale Energieversorgung (LTW11)

Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale Energiegewinnung aus umweltfreundlichen Quellen.

Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.

Regenerative Energien (LTW11)

Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an.

Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energien und deren Technologien (z.B. Photovoltaik, Solar, Biomasse – aber keine Nahrungsmittel, Wind, Wasser, Geothermie u.v.m.) Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken.

Energieproduktion – ein zusätzliches Standbein für Landwirte (LTW11)

Wir setzen uns für eine verstärkte und vielfältige Nutzung der lokalen Landwirtschaft zur Energieerzeugung ein. Dabei darf die Energieerzeugung aber nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten oder zu einer Verknappung von Lebensmitteln in anderen Teilen der Erde führen.

Wir werden die Forschung in diesem Bereich vorantreiben und die Förderung innovativer Modelle unterstützen.

Kostentransparenz (LTW11)

Traditionelle Energiegewinnung aus Kohle oder Kernspaltung erzeugt Ewigkeitskosten, die unter anderem durch Umweltschädigung und Lagerung radioaktiver Abfälle entstehen.

Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden und dürfen nicht später auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Außerdem müssen Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden, verursachte Schäden und Ewigkeitskosten zu tragen.

Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.

Risikobewertung (LTW11)

Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Derzeit ist beispielsweise bei Kernkraftwerken die Höhe eines möglichen Schadensersatzes gedeckelt, wodurch das Haftungsrisiko letztlich beim Steuerzahler liegt. Diese Marktverzerrung lehnen wir ab.

Netzneutralität bei Energienetzen (LTW11)

Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Dazu gehört, die Netze zu einem großen Teil in die öffentliche Hand zu geben.

Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke (LTW11)

Für neue Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.

Kein Ausstieg aus dem Ausstieg (LTW11)

Baden-Württemberg spielt als Standort von fünf Kernkraftwerksblöcken in Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim eine besondere Rolle bei Entscheidungen über die Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Wir werden an dem 2002 beschlossenen Atomausstieg festhalten und den Import von Atomstrom reduzieren.

Neben den Gefahren der Kernkraft, der ungeklärten Endlagerfrage und dem immer knapper werdenden Uran wollen wir Piraten den Ausstieg aus der Kernenergie auch deshalb, weil in dieser eng mit dem Staat verbundenen Großindustrie Entscheidungen oft intransparent fallen.

Ein unnötig langes Festhalten an der Kernenergie schadet zudem der Weiterentwicklung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Letztere schafft Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben und im Handwerk und der Export solcher Technologien ist weniger bedenklich als der Export von Kernkraftwerkstechnologie, die auch als Grundlage zum Bau von Kernwaffen dienen kann.

Abschaltung und Rückbau AKW Philippsburg (Flein)

Wir fordern die sofortige Abschaltung auch des letzten noch in Betrieb befindlichen Reaktorblocks 2 des Kernkraftwerks Philippsburg. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir diese Hochrisikotechnologie nicht beherrschen, und auch nach über einem halben Jahrhundert wurde keine Lösung für die Entsorgung der gigantischen strahlenden Abfallmengen gefunden.

Der Rückbau der Anlage wird, gemessen an den Erfahrungen des Kernkraftwerks Greifswald, um die 25 Jahre in Anspruch nehmen und sollte zeitnah nach der Abschaltung beginnen. Während dieser Zeit wird die Anlage ein großer Arbeitgeber bleiben, bei dem das Knowhow der bisherigen Belegschaft zum Rückbau benötigt wird. Dies ist auch genug Zeit, um zum Ausgleich andere Arbeitgeber in die Region zu holen.

Sicherheit am Institut für Transurane (Flein)

Wir fordern von Bund und Land die Durchsetzung moderner Sicherheitsstandards in kerntechnischen Anlagen.

Am Institut für Transurane (ITU) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) sind die gleichen behördlichen Kontrollen durchzuführen wie an den anderen kerntechnischen Einrichtungen am KIT. Hierzu gehört, dass Behörden wie der TÜV oder die Landesanstalt für Umwelt (LfU) jederzeit – auch unangemeldet – Zutritt zum ITU erhalten und dieses Recht auch wahrnehmen. Das ITU hat auch als Institution der Europäischen Kommission keinen exterritorialen Status! Zu den durchzuführenden Kontrollen gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Spaltstoffbuchführung. Diese darf nicht unter dem Deckmäntelchen von »Terrorismusangst« verhindert werden. Ebenso ist die Einhaltung der bundesdeutschen Bestimmungen im Bereich Arbeitsrecht (Leiharbeit-Werksverträge), von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) usw. zu überwachen. Wiederkehrende Prüfungen an Mess- und Überwachungsgeräten sind in regelmäßigen Abständen mit Gutachterbeteiligung durchzuführen.

Besonderes Augenmerk ist auf Freigaben nach § 29 Strahlenschutzverordnung (»Freimessungen«) zu legen. Insbesondere darf dieser Paragraph nicht durch Verbringung von Gegenständen in den ehemaligen Kontrollbereich in Flügel E bzw. Freigaben nach § 44 unterlaufen werden.

Die HDB (Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe) ist von den Zugangs- und Ausgangskontrollen so auszustatten, dass eine Wiederholung eines Diebstahls von radioaktivem Material, wie 2001 in der WAK(Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe) stattgefunden hat, ausgeschlossen werden kann. Auch hier ist eine Verstärkung der behördlichen Kontrollen wünschenswert. Zudem fordern wir eine gründliche Evaluierung des Zustandes der diversen Lagerstätten am KIT Campus Nord.

Wiederaufbereitungsanlage und Verglasungseinrichtung Karlsruhe (Flein)

Bei der WAK (Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe) und VEK (Verglasungseinrichtung Karlsruhe) ist darauf zu achten, dass die Wertschöpfung beim Rückbau verstärkt im Land Baden-Württemberg erfolgt. Wir halten es für inakzeptabel, dass das bundeseigene Rückbauunternehmen EWN (Energiewerke Nord, vormals KKW Greifswald) mit Steuergeldern aus Baden-Württemberg hier durch die Hintertür Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Kraftwerksmitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern betreibt, während Rückbauspezialisten aus Baden-Württemberg arbeitslos sind. Generell ist bei der Auftragsvergabe an Drittfirmen bei allen genannten Institutionen mehr Transparenz anzustreben. Nach dem Plutoniumdiebstahl 2001 sowie einer Schmiergeldaffäre (Firma Studsvik) scheint hier eine öffentliche Kontrolle notwendig.

Abschaltung Atomkraftwerk Fessenheim (Flein)

Das französische Atomkraftwerk Fessenheim am Rhein ist das älteste Atomkraftwerk in unserem Nachbarland. Dementsprechend gehört es auch zu den störanfälligsten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebsstörungen massiv gestiegen.

Das Land Baden-Württemberg muss sich daher für die sofortige Abschaltung einsetzen, insbesondere über die 17,5 % der Anteile, die es über die EnBW am KKW Fessenheim besitzt. Eine Abschaltung bis Ende 2016, wie sie von französischen Staatspräsidenten Hollande versprochen wurde, ist unter diesen Sicherheitsvoraussetzungen schlicht fahrlässig.


Energieeinsparung (LTW11)

Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch Wärmedämmung an Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Autoverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Technologien in der wirtschaftlichen Produktion.

Intelligente Stromzähler (LTW11)

Intelligente Stromzähler können helfen, Lastspitzen zu vermeiden und das Verbrauchsverhalten des Endkunden intelligent an das aktuelle Stromangebot und den -preis anzupassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Stromverbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.

Green IT (LTW11)

Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Dazu sollen z.B. für den Klimaschutz bestimmte Fördergelder in entsprechende Programme investiert werden.

Kommunale Energieversorgung (LTW11)

Wir setzen uns für ein Landesprogramm ein, das klare Signale zur energiewirtschaftlichen und klimawandelbezogenen Stärkung der Kommunen setzt. Es soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, mit denen Belastungen in allen Emissions- und Eingriffsbereichen (Abgase, Lärm, Licht, Bodenversiegelung) reduziert werden können.

Im kommunalen Bereich wollen wir öffentliche Gebäude enger mit der Energiegewinnung verbinden, wie dies bereits mit dem Programm “Klimaschutz Plus” begonnen wurde. Das Ziel ist dabei, den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Naturressourcen und Immissionen (LTW11)

Gemeinsame Räume (LTW11)

Die bisherige Landschaftsplanung teilt öffentliche Räume starr in nutzbare und geschützte Räume ein. Wir setzen uns für ein flexibleres Schutzkonzept ein, das Aktivitäten erlauben kann, die den Schutz nicht gefährden. Außerdem sollen Schutzvorschriften auch in bisher ungeschützten Flächen eingeführt werden können, ohne diese für die Nutzung ganz sperren zu müssen.

Landesplanung (LTW11)

Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.

Langfristige Landschaftsplanung (LTW11)

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Baden-Württemberg muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.

Qualitativ orientierte Landwirtschaft (LTW11)

Wir unterstützen vorrangig eine qualitativ orientierte Landwirtschaft in kleineren Betrieben. Diese soll gegenüber industrieller Massenlandwirtschaft bevorzugt werden.

Landwirtschaft in unserem Bundesland hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt. So können auch Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung und die Gesellschaft insgesamt erzeugt werden.

Dazu wollen wir zum Beispiel in den Kommunen und Landkreisen Landschaftspflegegelder gezielter als bisher zur Förderung entsprechender Betriebe verwenden. Im Bund setzen wir uns zur Förderung einer qualitativ orientierten Landwirtschaft für eine entsprechende Reform der EU-Agrarsubventionen ein.

Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft muss primär auf den regionalen Markt setzen, mit gesunden und nachhaltig produzierten Produkten.

Gentechnologie in der Landwirtschaft (LTW11)

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen.

Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände ein und unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung im Bereich der Genetik.

Biodiversität (LTW11)

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein.

Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden.

Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden.

Trinkwasserversorgung (LTW11)

Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich.

Wir stellen uns gegen alle Versuche, z.B. Wasser für die Alltagsversorgung zu einer Handelsware in privatem Besitz zu machen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Land Kommunen unterstützt, die ihre Trinkwasserversorgung wieder in die eigene Hand nehmen wollen.

Umweltgerechte Mobilität (LTW11)

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von Kleinwagen, Fahrrad und neuentwickelten Mobilitätshelfern im innerstädtischen Verkehr und im regionalen Nahverkehr ein.

Zu diesem Zweck möchten wir Kleinfahrzeuge bei der Gestaltung des innerstädtischen Parkraums bevorzugt behandeln, Straßen verstärkt für neuartige Mobilitätshelfer öffnen und Radwegenetze weiter ausbauen.

Feinstaubbelastung (LTW11)

Im Jahr 2010 war am Stuttgarter Neckartor der EU-Jahresgrenzwert für die Belastung mit krebserregendem Feinstaub bereits Ende Februar überschritten. Dies ist nicht nur ein Thema von Autoabgasen. Auch Bremsen- und Reifenabrieb oder Feinstaub aus Industrie- und Heizungsanlagen müssen auf den Prüfstand.

Wir setzen uns für die Förderung des ÖPNV, für die Förderung der Schiene im Gütertransport, für regionale Wirtschaftskreisläufe ohne lange Transportwege und für neue Konzepte im Individualverkehr ein – im Interesse der Gesundheit aller Einwohner. Weitgehend wirkungslose Alibimaßnahmen wie die sogenannten Feinstaubplaketten und Umweltzonen lehnen wir dagegen ab.

Lichtverschmutzung (LTW11)

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern.

Verbraucherschutz und Umweltinformationsrechte (LTW11)

Verbraucherinformation verbessern (LTW11)

Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.

Verbraucherzentralen stärken (LTW11)

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab.

Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung des “gläsernen Konsumenten” und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen (LTW11)

Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.

Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.

Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System (LTW11)

In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.

Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig in Baden-Württemberg anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.

Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln (LTW11)

Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden.

Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, ist eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes (LTW11)

Das Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Unabhängige LUBW (LTW11)

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) verfügt bereits über umfangreiche Datenbanken zu Umweltthemen. Deren Bereitstellung ist jedoch durch technische Einschränkungen und nur teilweise legitime Schutzinteressen Dritter erheblich beschnitten. Deshalb fordern wir, die Unabhängigkeit der LUBW zu stärken, damit sie ihre Aufgaben als zentrale Einrichtung zur Erhebung, Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von Umweltdaten wahrnehmen kann. Die Ergebnisse müssen unter Nutzung von freien Lizenzen und offenen Dateiformaten veröffentlicht werden.

Verbandsklagerecht (LTW11)

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.

Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.


Bedingte Unterstützung der Nationalparkpläne mit Bürgerbeteiligung (Flein)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg unterstützt die Pläne der Landesregierung im Nordschwarzwald, innerhalb des ausgewiesenen Suchraums einen Nationalpark einzurichten. Wir begrüßen, dass das Land Baden-Württemberg damit seinen Teil zum Umweltschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen möchte. Wir legen aber Wert darauf, dass die im Vorfeld getätigten Versprechen der Landesregierung auch eingehalten werden. Vor allem die langfristige Finanzierung sowie der uneingeschränkte Zugang für Besucher müssen gewährleistet sein. Der Managementplan muss so gestaltet werden, dass der Nationalpark sowohl Naturschutzgebiet als auch Naherholungsgebiet und nutzbarer Lebensraum für die Menschen bleibt.

Um eine breite Akzeptanz des Nationalparks in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, fordern wir zudem eine Bürgerbeteiligung in Form eines Volksentscheids, alternativ einer Volksbefragung. Um vor allem dem Willen der Bevölkerung in den vom Nationalpark betroffenen Kreisen Rechnung zu tragen, ist die Form des regionalen Bürgerentscheids einem landesweiten Volksentscheid vorzuziehen. Ggf. kann dies ohne Mehrkosten gemeinsam mit der Bundestagswahl durchgeführt werden.

Bauen, Verkehr und Wirtschaft

Verkehrskonzept (LTW11)

Durch die wirtschaftliche Entwicklung und den demographischen Wandel ergeben sich für den Verkehr in Baden-Württemberg besondere Herausforderungen. Diese können nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität verbessern. Die Zusammenarbeit über kommunale, regionale und staatliche Grenzen hinaus ist dabei zu intensivieren.

Verkehrsbeschränkungen hinterfragen (LTW11)

Verkehrsbeschränkungen sollen nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen angeordnet werden. Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass sie nur dazu dienen, die Kassen an der Strecke liegender Städte und Gemeinden durch Bußgelder zu füllen.

Wir stehen für ein umwelt- und verkehrspolitisches Konzept aus einem Guss und lehnen Aktionismus ab. Maßnahmen wie Fahrverbote für einzelne Fahrzeugtypen und die Einführung neuer Tempolimits auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen erfüllen den vorgeblichen Zweck der Verkehrslenkung zumeist nicht und besitzen ökologisch nur eine Alibifunktion. Den Menschen, die auf die Benutzung dieser Verkehrsräume angewiesen sind, werden dabei keine Alternativen geboten.

Wir setzen stattdessen auf Lösungen, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Dazu gehört eine vorausschauende Verkehrsplanung genauso wie Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personenverkehrs.

Das Verkehrskonzept „Shared Space“ (LTW11)

Der öffentliche städtische Raum wird dominiert von Autos und Verkehrsschildern. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken.

Das Konzept des Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces werden nur in Bereichen eingerichtet, die vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können.

Straßeninformationsdatenbank (LTW11)

Obwohl in vielen Städten Berichte über den Zustand von Straßen vorliegen, werden sie nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir wollen diese Informationen in einer kostenlos zugänglichen Straßeninformationsdatenbank unter einer freien Lizenz veröffentlichen, damit eine vielfältige Nutzung beispielsweise für Straßenkarten und Stadtpläne möglich ist.

Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat.

Modellversuch für einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr (LTW11)

Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein kostenfreier ÖPNV rechnet. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Ballungszentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.

Fahrscheinlosen ÖPNV voranbringen (Flein)

Mobilität ist Grundlage für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bereits jetzt wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stark bezuschusst. Zudem werden inzwischen die Verkehrsbetriebe von der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) befreit, womit die Allgemeinheit sich auch direkt an den Betriebskosten beteiligt.

Wir setzen uns daher für einen umlagefinanzierten, fahrscheinlosen ÖPNV ein und halten diesen für finanzierbar. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir diese Ansicht überprüfen. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Ballungszentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.


Verkehrserschließung und Verkehrsangebote (LTW11)

Nahverkehr im ländlichen Raum (LTW11)

In den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs wird teilweise kein ausreichendes Nahverkehrsangebot bereitgestellt. Dies trifft vor allem Senioren, Jugendliche und Andere, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Gerade im ländlichen Raum müssen für alltägliche Dinge wie den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder das Einkaufen immer längere Wege in Kauf genommen werden.

Wir wollen in diesen Gebieten ein besseres Mobilitätsangebot schaffen, das neben einer Ausweitung des Linienbus- und Schienennahverkehrs auch durch bedarfsorientierte Verkehrsmittel wie Anrufsammeltaxen oder Kleinbusse unterstützt wird. Hierbei muss eine Abwägung zwischen flächendeckender Linienführung, schneller Anbindung und komfortablen Umsteigebedingungen stattfinden.

Bürgerbusse (LTW11)

Um Lücken im öffentlichen Personennahverkehr zu schließen, wurden in mehreren Orten in Baden-Württemberg Bürgerbusvereine gegründet, die durch Kleinbusse mit ehrenamtlichen Fahrern ein Minimalangebot gewährleisten. Bürgerbusse stellen dabei ausschließlich eine Ergänzung zum ÖPNV dar, eine Konkurrenz soll nicht aufgebaut werden.

Mit dem Ziel, Mobilität und damit gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen, wollen wir bestehende Bürgerbusprojekte unterstützen und den Aufbau neuer Projekte fördern.

Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs (LTW11)

Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen. Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen.

Integration von Regionalstrecken („Karlsruher Modell“) (LTW11)

Das Karlsruher Modell der Anbindung der innerstädtischen Straßenbahn an den Regionalverkehr hat bundesweiten Vorbildcharakter. Durch die umsteigefreien Verbindungen können Fahrgäste für die Schiene gewonnen werden, was zu einer Rentabilitätssteigerung von Strecken im Umland einer Stadt führt.

Wir wollen Städte und Regionen unterstützen, die eine solche Schienenverbindung von Stadt und Land anstreben.

Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken (LTW11)

In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Die Reaktivierung von Bahnstrecken würde den Bürgern der betroffenen, zumeist ländlichen, Regionen wieder eine bessere Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ermöglichen.

Aktuelle Untersuchungen bestätigen, dass sich die Reaktivierung einiger Strecken auch wirtschaftlich lohnen würde. Deshalb wollen wir weitere Kosten-Nutzen-Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen sowie den gegebenenfalls sinnvollen Ausbau unterstützen.

Des Weiteren sollte der Ausbau von überlasteten Strecken vorangetrieben werden.

Alpentransversale besser bedienen (LTW11)

Wir wollen einen zügigen Ausbau der Zulaufstrecken auf die neue Alpentransversale, insbesondere der Rheintalbahn (Karlsruhe-Basel) und Gäubahn (Stuttgart-Singen-Zürich), um dem hohen Anteil an Gütertransitverkehr auf der Schiene gerecht zu werden.

Die Bedenken und Anliegen der Anwohner insbesondere in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen und Trassenführung müssen dabei in die Planung einbezogen werden. Auch ein Ausbau der Strecke auf der französischen Rheinseite soll von Baden-Württemberg aus angeregt werden.

Position der Piratenpartei Baden-Württemberg zu Stuttgart 21 (Flein)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt die Fortführung von Stuttgart 21 in der jetzigen Form des Projekts ab.

Ein Tiefbahnhof ist mit den bereits jetzt feststehenden Kostensteigerungen nicht wirtschaftlich zu errichten und für das Land Baden-Württemberg finanziell nicht tragbar. Deshalb empfiehlt die Piratenpartei Baden-Württemberg für die jetzt fälligen Gespräche zwischen Land und Bahn einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten.

In den Gesprächen sollten alle Alternativen zum Tiefbahnhof geprüft werden. Insbesondere sollte die Wiederinstandsetzung und Modernisierung des bestehenden Kopfbahnhofes intensiv geprüft werden.

Die herausgearbeiteten Möglichkeiten sollen Basis für einen weiteren Volksentscheid sein.

Ebenso ist zu prüfen, ob die von einem Projektabbruch betroffenen Firmen bei Verzicht auf möglicherweise fällige Strafzahlungen bei der Vergabe von weiteren Arbeiten bevorzugt werden können, um die Ausstiegskosten aus der Tiefbahnhofsvariante zu reduzieren.

Wirtschaftspolitik (LTW11)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert eine ökologische, nachhaltige und soziale Wirtschaftspolitik. Wir setzen uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.

Landesbanken sollen Kreditklemmen ausgleichen (LTW11)

Landesbanken haben unserer Meinung nach die Hauptaufgabe, die Unternehmen in Baden-Württemberg zu angemessenen Konditionen mit Kapital zu versorgen. Besonders in Krisenzeiten muss die Landesbank für private Banken einspringen, wenn diese ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen. Gerade dann muss die Landesbank ein verlässlicher Partner der kleinen und mittelständischen Unternehmen sein.

Landesbanken und Transparenz (LTW11)

Landesbanken sollen zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet werden, so dass Anleger möglichst genau wissen, was mit dem Geld geschieht, welches sie anlegen.

Ethik bei öffentlichen Beschaffungen (LTW11)

Das Land als bedeutender Auftraggeber soll seine Stellung nutzen, um verantwortungsvoll geführte Betriebe zu fördern. Bei Ausschreibungen müssen leistungsgerechte Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen als Kriterien berücksichtigt werden. Durch das Veröffentlichen von Richtlinien wollen wir die Kommunen dazu motivieren, dies ebenfalls umzusetzen.

Transparente Information über Großprojekte (LTW11)

Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden.

Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss die umfassende Veröffentlichungspflicht weiterhin gelten. Wir wollen eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.

Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe (LTW11)

Wir treten nachdrücklich für regionale Wirtschaftskreisläufe ein, insbesondere in der Lebensmittelversorgung. Hier führen lange Transportwege und unklare Herkunft von Produkten zu Nachteilen für den Verbraucher. Außerdem werden Verkehrswege unnötig belastet. Daher fordern wir klare und nachvollziehbare Herkunftskennzeichnungen sowie eine Entbürokratisierung der Selbstvermarktung in der Landwirtschaft.

Breitbandausbau fördern (LTW11)

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt, sie sind auch in Gefahr, von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden. Breitband-Internetzugänge sind so wichtig wie Strom- und Wasserversorgung.

Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 1 Mbit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.

Steuern und Subventionen (LTW11)

Subventionen überprüfen (LTW11)

Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden.

Verbesserte Steuerprüfung (LTW11)

Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und somit geahndet werden kann. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.

Elektronische Steuererklärung (ELSTER) (LTW11)

Die Anwendung „ElsterFormular“ für die elektronische Einkommensteuererklärung ist bisher nur mit Windows nutzbar. Wir wollen, dass Angebote wie ELSTER systemunabhängig für alle Bürger bereitgestellt werden. Wenn Software von allen Steuerzahlern finanziert wird, muss sie auch von allen genutzt werden können und unter einer freien Lizenz verfügbar sein.

Staatsleistungen an Kirchen beenden (LTW11)

Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land jährlich etwa 100 Millionen Euro an die Kirchen. Dies ist Teil der Entschädigung für die Säkularisierung von 1803. Viele Kommunen in Baden-Württemberg müssen eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten.

Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.

Kommunen in der Verantwortung (LTW11)

Stärkung der Kommunen (LTW11)

Wir wollen Kommunen ausreichend Finanzmittel von Bund und Ländern zur Verfügung stellen, damit diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und eigenständig politisch handeln können. Wir setzen uns dabei auch für eine Stärkung der Position von finanzschwachen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich ein.

Die Förderung kommunaler Aufgaben durch den Bund wird oftmals dadurch behindert, dass Kommunen nur als Anhängsel der Länder gesehen werden. Dies wollen wir auch durch Initiativen im Bundesrat ändern.

Bürgerbeteiligung in den Kommunen (LTW11)

Neue Strukturen für die Beteiligung auf möglichst bürgernaher Ebene sind notwendig, um einen fairen Ausgleich der Interessen zu ermöglichen und zu einem gerechten Ergebnis für alle Beteiligten zu kommen.

Bei Stadtteilworkshops und Stadtspaziergängen tauschen sich Bürger und kommunale Verantwortungsträger direkt vor Ort über Probleme und mögliche Verbesserungen aus. Solche Prozesse müssen auch finanziell gefördert werden und tragen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.

Wir sind darüber hinaus für die Einführung von Bürgerhaushalten, in denen die Bürger direkt über die Verwendung von Haushaltsmitteln mitentscheiden können.

Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden (LTW11)

Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll verschärft werden. Die Verwaltungen der Gemeinden sollen nicht nur bei den erkennbaren Risiken haftbar gemacht werden, sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen wurden. Dies war bei den Cross-Border-Leasing-Geschäften der Fall, etwa beim Verkauf der Infrastruktur der Stuttgarter Wasserversorgung.

Standortfaktor Breitbandzugang (LTW11)

Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben.

Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen.

Lokale Planung (LTW11)

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Die jeweils betroffene Bevölkerung soll in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.

Freier Zugang und Lizenz für Geobasisdaten (LTW11)

Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.

Da Geobasisdaten und (Software-) Werkzeuge zur Verarbeitung der Daten aus Steuermitteln erarbeitet werden, möchten wir sie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und unter freien Lizenzen veröffentlichen.

Bürgerbeteiligung durch interaktive Karten und Pinnwände (LTW11)

Bei vielen Themen in der Kommunalpolitik kann das Wissen der Einwohner um lokale Gegebenheiten bisher nicht genutzt werden, weil entsprechende Kommunikationskanäle fehlen. Mit Hilfe von interaktiven Karten und Pinnwänden vor Ort und im Internet wollen wir den Einwohnern die Möglichkeit geben, ihr Wissen und ihre Bedürfnisse direkt an Politik und Verwaltung weiterzugeben. Damit werden sie stärker eingebunden und die Arbeit der Behörden nachvollziehbar.

Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Meinung zu einem ortsspezifischen Thema zum Ausdruck zu bringen. Andere können sich so leicht einen Überblick über die Meinungen verschaffen und dem entweder zustimmen oder eine Gegenmeinung formulieren.


Hochwasserschutz am Oberrhein (Flein)

Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass schnellst möglich der 200-jährige Hochwasserschutz am Oberrhein wiederhergestellt wird. Dazu ist das Land Baden-Württemberg aufgrund eines Staatsvertrags gegenüber Frankreich seit 1982 verpflichtet. Das Abkommen sah eine Fertigstellung bis 1990 vor, die derzeitige Landesregierung nennt eine Fertigstellung bis 2028 "ambitioniert".

Folgende 3 der 13 Baumaßnahmen wurden in den vergangenen 31 Jahren abgeschlossen:

  • Polder Altenheim
  • Kulturwehr Kehl
  • Polder Söllingen/Greffern

Folgende Schutzmaßnahmen müssen noch gebaut werden (Stand Februar 2013):

  • Rückhalteraum Weil/Breisach (geplant)
  • Kulturwehr Breisach (geplant)
  • Polder Breisach/Burkheim (geplant)
  • Polder Wyhl/Weisweil (geplant)
  • Polder Elzmündung (geplant)
  • Rückhalteraum Ichenheim/Meißenheim (geplant)
  • Rückhalteraum Freistett (Planung in Vorbereitung)
  • Polder Bellenkopf/Rappenwört (geplant)
  • Elisabethenwört (Planung in Vorbereitung)
  • Polder Rheinschanzinsel (im Bau seit 2006)

Alle Maßnahmen kosten zusammen ca. 0,8 Milliarden € (andere Quellen sprechen von rund 1 Milliarde €). Ein Hochwasser bedeutet eine Gefährdung zahlreicher Menschenleben. Hinzu kommt das Schadenspotential eines 100-jährigen Hochwassers, welches allein am nördlichen Oberrhein um die Ballungsräume Karlsruhe, Mannheim und Ludwigshafen bei ca. 6,5 Milliarden € liegt. Bei einem größeren Hochwasser liegt es natürlich noch höher. Modellrechnungen prognostizieren für den Oberrhein eine Zunahme von frühjährlichen Extremhochwasserereignissen infolge des Klimawandels.

Die BürgerInnen sollen bestmöglich über die geplanten Maßnahmen vor Ort informiert werden und soweit noch möglich Anregungen und Bedenken in die Planung einbringen können. Die Notwendigkeit der Baumaßnahmen steht allerdings außer frage.

Eine möglichst ökologische Umsetzung, die wertvolle Biotope schafft, erscheint uns wünschenswert. Hier sind allerdings oft die Bedenken der BürgerInnen vor Ort besonders groß, da aufgrund von ökologischen Flutungen dann regelmäßig Wasser in den Poldern ist. Die zusätzlichen Wasserflächen könnten von Insekten zur Eiablage genutzt werden, weswegen eine Stechmückenplage befürchtet wird. Es ist zu klären, ob und wenn ja in welchem Umfang diese Befürchtungen berechtigt sind.


(Zur Darstellung im Programm soll eine oder mehrere ergänzende Grafiken erstellt werden, beispielsweise basierend auf Openstreetmap-Daten, auf der die betroffenen Flächen hervorgehoben bzw. eingezeichnet sind sowie die Kosten und dadurch zu erzielenden Rückhaltevolumen dargestellt werden.)

Nachwort (LTW11)

Die Piraten sind, auch gemessen am Alter ihrer Mitglieder, eine junge Partei und möchten neue Ideen in die Politik einbringen. Wir laden alle Menschen, alle Generationen und alle gesellschaftlichen Gruppen im Land dazu ein, mit uns diese neue Politik zu gestalten.

KLARMACHEN ZUM ÄNDERN!


Anhang: Kommunales Grundsatzprogramm (Flein)

Wir möchten selbstbestimmte, ökologisch, ökonomisch und sozial handelnde, starke Kommunen.

Die Piraten fordern selbstbestimmte, autarke Kommunen, die Entscheidungen auf höherer Ebene mitbestimmen.

Bisher wird die Kommunalverwaltung fast ausschließlich als ausführendes Organ behandelt. Das heißt einerseits, dass das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland der Kommunalverwaltung vorschreiben, wie kommunalpolitische Aufgaben zu erfüllen sind. Andererseits hätte die Verwaltung durchaus Möglichkeiten, bei der kommunalen Selbstverwaltung Akzente zu setzen. Wir fordern, dass die Kommunen ihre Position gegenüber Bund und Land stärken.

Der Selbstbestimmung der Kommunen soll das Konzept der Nachhaltigkeit zugrunde liegen. Das heißt, dass die kommunale Verwaltung unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten entscheiden und handeln soll.

  • Ökologisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren. Sie orientiert sich am Gedanken, keinen Raubbau an der Umwelt zu betreiben.
  • Ökonomisch nachhaltig ist eine Gesellschaft, die nicht über ihre Verhältnisse lebt. Nur wenn sie dauerhaft betrieben werden kann, ohne auf Kosten nachkommender Generationen zu wirtschaften, gilt eine Gesellschaft als ökonomisch nachhaltig.
  • Sozial nachhaltig ist eine Gesellschaft, in der soziale Konflikte vermieden werden. Wenn soziale Spannungen entstehen, dürfen diese nicht eskalieren, sondern müssen auf friedlichem Wege gelöst werden.

Um diese Ziele umzusetzen, möchten die Piraten auch die regionalen Wirtschaftskreisläufe unterstützen.


Wir möchten mehr direkte Demokratie zur Stärkung der Teilnahme und Teilhabe der Menschen in Kreis und Kommune.

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass sich die Bürger stärker als bisher in die Kommunalpolitik einbringen können.

Bislang werden die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung nicht ausreichend ausgeschöpft. In der Praxis sind Kommunalwahlen die einzige Form der Bürgerbeteiligung. Dabei lässt die Gemeindeordnung dem Bürger durchaus Platz für mehr demokratische Teilnahme und Teilhabe.

1. Bürgerbegehren

Bei einem Bürgerbegehren wendet sich – je nach Größe der Gemeinde – eine bestimmte Mindestanzahl von Bürgern an den Gemeinderat, um einen Bürgerentscheid zu erzielen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entspricht dann einem Gemeinderatsbeschluss.

Wir möchten, dass die im Landesrecht verankerte Mindestanzahl der benötigten Unterschriften erheblich gesenkt wird, um einem Bürgerbegehren eine realistische Erfolgschance zu ermöglichen.

2. Bürgerantrag

Damit kann eine – je nach Gemeindegröße unterschiedliche – Mindestanzahl von Bürgern durchsetzen, dass eine bestimmte Angelegenheit zumindest im Gemeinderat diskutiert wird.

Wir möchten, dass die Bürger einfacher einen Bürgerantrag in den Gemeinderat einbringen können. Deshalb wollen wir auf Landesebene erreichen, dass auch diese Hürde deutlich gesenkt wird.

3. Landräte

Das höchste kommunalpolitische Amt, der Landrat, wird bisher vom Kreistag gewählt. Der Kreistag besteht meist aus den Bürgermeistern eines Landkreises. Dadurch gibt es keine unabhängige Aufsicht über die Gemeinden. Der »Vetternwirtschaft« sind damit theoretisch keine Grenzen gesetzt.

Wir schlagen vor, den Landrat durch die Bürger direkt zu wählen, um das mögliche Bevorzugen eines parteinahen Kandidaten einzudämmen.

4. Einsatz neuer Medien

Flächendeckendes Internet ermöglicht neue Formen der politischen Teilhabe – zu jeder Zeit und für alle. Online-Bürgerbegehren und aufgezeichnete Gemeinderatssitzungen kommen dabei den modernen Lebensgewohnheiten politisch interessierter Bürger entgegen. Diese Möglichkeiten sollen von den Kommunalverwaltungen zukünftig genutzt werden.


Wir setzen uns für Transparenz bei kommunalpolitischen Verfahren und Entscheidungen ein.

Die Piraten bekennen sich zu einer offenen Informationspolitik in der Verwaltung und bei Entscheidungsträgern.

Lobbyismus, Vetternwirtschaft und intransparente Hinterzimmerpolitik sind akute Probleme in allen Ebenen der Politik und haben weitreichende Folgen in unserer Gesellschaft: Sie schaffen Ungerechtigkeit und führen zu Fehlentscheidungen.

Diesen Strukturen kann nur durch offene, ehrliche und damit transparente Politik begegnet werden. Auch die Akzeptanz von Projekten ist höher, wenn Kosten, Nutzen und Ablauf nachvollziehbar bleiben.

Die Piraten setzen sich für zwei Ziele ein, um diese Politik zu erreichen:

1. Gläsernes Rathaus

Die kommunale Verwaltung arbeitet im Auftrag des Bürgers. Deshalb muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Dazu gehören auch die Sitzungsprotokolle oder Genehmigungsverfahren.

Obwohl die Gemeindeordnung das Veröffentlichen dieser Dokumente zulässt, werden Protokolle und Genehmigungen nur umständlich und unzureichend von der Stadtverwaltung veröffentlicht.

Des Weiteren soll berufstätigen Bürgern die Teilhabe an Gemeinderatssitzungen erleichtert werden, zum Beispiel durch Livestreams nach dem Vorbild der Stadt Konstanz.

Um das Gläserne Rathaus auf Dauer zu gewährleisten, fordern wir Informationsfreiheits-Satzungen für alle Kommunen.

2. Kommunale Informationsfreiheits-Satzungen

Was sich kompliziert anhört, wird in anderen Städten – beispielsweise in Hamburg – bereits erfolgreich vorgelebt. Zweck dieser Satzungen ist es, den freien Zugang zu den vorhandenen Informationen der Kommunen zu gewährleisten. Die Satzung legt die grundsätzlichen Voraussetzungen fest, wie derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Beispiele für solche Informationen sind:

  • Einsicht in Angebots- und Rechnungsunterlagen.
  • Einsicht in städtische Verträge
  • Einsicht in eingeholte Gutachten und Stellungnahmen Dritter

Informationsfreiheit gibt jedermann das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu den Informationen der Gemeinde: Der Bürger muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein so genanntes »berechtigtes Interesse« hat. Stattdessen muss der Antrag auf Akteneinsicht gar nicht begründet werden.

Damit wollen wir Piraten die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unseren Gemeinden entscheidend stärken, Korruption verhindern und dem Missbrauch öffentlicher Gelder vorbeugen.


Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt.

Verkehrsplanung muss alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen. Dazu zählen Bahn, Stadtbahn, Bus, LKW, PKW, Fahrrad, Fußgänger und Anwohner. Das frühzeitige Einbeziehen der Betroffenen soll Probleme aufzeigen, um rechtzeitig alternative Lösungen zu finden.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sich die für die Verkehrsplanung Verantwortlichen gemeinsam mit den verschiedenen Initiativen und Verbänden auf regionalen Verkehrskonventen um die jeweils beste Lösung bemühen.

Die jeweils beste Lösung sehen die Piraten insbesondere unter den Gesichtspunkten

  • der Wahlmöglichkeit zwischen den Verkehrsmitteln,
  • der optimalen Erreichbarkeit,
  • der Sicherung der Standortqualität,
  • der ökologischen Verträglichkeit,
  • der Wirtschaftlichkeit und
  • der Verkehrssicherheit.

Modernen Verkehrskonzepten wie dem fahrscheinfreien ÖPNV oder Shared Spaces stehen die Piraten besonders aufgeschlossen gegenüber.


Wir setzen uns für eine Stadtentwicklung mit Bürgerbeteiligung in allen Phasen des politischen Prozesses ein.

Die Piraten sehen Bürgerbeteiligung nicht nur im Kontext direkter Demokratie. Insbesondere innerhalb der Kommunalpolitik ist es möglich, fernab von Wahlen die Bürger an Entscheidungen zu beteiligen.

Ein erster Schritt dazu ist, die Menschen wieder verstärkt für regionale Belange politisch zu motivieren. Die Piraten begrüßen daher die Unterstützung von Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften durch die Kommunalverwaltungen.

Die Piraten setzen sich jedoch für weiter reichende Beteiligungsformen ein, zum Beispiel über ein Bürgerbeteiligungsverfahren.

Bei einem Bürgerbeteiligungsverfahren werden Bürger umfassend in Entscheidungen des Gemeinderats miteinbezogen, wenn sie unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind.

Gerade bei Großvorhaben müssen die Bürger bereits in die frühesten Planungsstadien intensiv eingebunden werden.


Wir streben einen Bürgerhaushalt für alle Kommunen an.

Die Piraten möchten einen Bürgerhaushalt nach dem Vorbild zahlreicher Gemeinden einführen.

Bei einem Bürgerhaushalt können die Bürger über einen Teil des Gemeindehaushalts bestimmen und mitentscheiden, zum Beispiel über:

  • Finanzierung von Verkehrsprojekten
  • Sportförderung
  • Natur- und Landschaftspflege
  • Einsparvorschläge

Dafür gibt es in den verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Ansatzpunkte und Verfahren. Der in Stuttgart 2011 eingeführte Bürgerhaushalt erfuhr eine große positive Resonanz. Auch die Stadt Köln bezeichnet ihren Bürgerhaushalt als einen echten Qualitätsgewinn.

Ein Bürgerhaushalt stärkt die direkte Demokratie, fördert Transparenz und die Akzeptanz politischer Entscheidungen durch die Bürger, weil sie daran unmittelbar beteiligt sind.

Wir setzen uns zudem für einen Bürgerhaushalt ein, bei dem die Bürger nicht nur vorschlagen und beraten dürfen, sondern weitgehend frei und unabhängig vom Gemeinderat über den zugeteilten Betrag entscheiden können.

Die in der Gemeindeordnung vorgesehene jährliche Bürgerversammlung muss für alle Kommunen verpflichtend werden.

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Bürgerversammlungen künftig zur Regel werden.

Bei einer Bürgerversammlung werden die Bürger bei wichtigen Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde gehört. Wichtige Themen sollen im Rahmen der Versammlung erörtert und diskutiert werden. § 20a der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg sieht vor, dass dies mindestens einmal jährlich der Fall sein soll.

Die Piraten sehen die Bürgerversammlung als einen wichtigen Aspekt, um die Akzeptanz politischer Entscheidungen durch die Bewohner zu erhöhen und die Menschen wieder verstärkt für regionale Politik zu motivieren.


Wir setzen uns für das Recht der Bürger ein, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu führen.

Die Piraten machen sich dafür stark, dass jeder Mensch sein Leben frei und eigenständig bestimmen kann. Dazu gehört, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und umgekehrt eintreten. Die Voraussetzungen dafür sollen stärker gefördert werden als bisher.

Um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, müssen die Bürger Zugang zu Wohnraum und Mobilität haben sowie ihre Arbeit uneingeschränkt ausüben können. Das heißt für uns zum Beispiel:

  • Zugang zu altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
  • Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, um Schülern, Erwachsenen und Senioren die gesellschaftliche Teilnahme zu ermöglichen
  • Angebot an Betreuungseinrichtungen – sowohl für berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Tagesstätten geben möchten, als auch für Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen

Dieses Maß an Unterstützung soll insbesondere für Jugendliche und sozial Schwache gewährleistet werden. Sie benötigen Zugang zu Bildung und Ansprechpartnern, um auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet zu werden. Wir wollen Menschen dabei helfen, sich frei zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten und persönliche Verantwortung zu übernehmen. Deswegen setzen wir uns für den Ausbau der gemeinnützigen Bildungs- und Beratungsträger ein. Denn staatliche Angebote allein können den vielfältigen Bedürfnissen der Bürger nicht Rechnung tragen.

Für uns ist das Konzept des selbstbestimmten Lebens mehr als nur eine Floskel. Die Teilnahme aller Menschen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft aus und spart Kosten. Wenn beispielsweise pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreut werden, können sie ihr Leben weitgehend selbstbestimmt führen. Gleichzeitig verursacht die Betreuung auch weniger Pflegekosten. Zudem kann in diesen Fällen auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zurückgegriffen werden.

Wir fordern, dass dieses selbstbestimmte Leben auch für Menschen mit Behinderungen alltäglich wird. Dazu gehört, dass neben den rein finanziellen Aspekten auch weitere Voraussetzungen erfüllt werden: bedarfsgerechtes Wohnen, soziale Akzeptanz und barrierefreier Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Besonders der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen, Bildungseinrichtungen und Informationsangeboten muss barrierefrei möglich sein.

Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen stärken und regionale Wirtschaftskreisläufe fördern.

Die Piraten setzen auf die regionale Wirtschaftskraft. Regionales Wirtschaften leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Sinn.

Den Möglichkeiten, regionale Wirtschaftskreisläufe durch die kommunale Politik zu fördern, sind durch das EU-Recht enge Grenzen gesetzt. Dennoch gibt es genügend Spielraum für die Kommunen, aktiv zu werden und die positiven Effekte regionalen Wirtschaftens zu unterstützen. Zum Beispiel durch die aktive Förderung von Gründerzentren und dem Öffnen städtischer Räumlichkeiten für Sport- und andere Vereine.

Außerdem treten die Piraten bundesweit für die Abschaffung der Kammerpflicht ein. Durch eine freiwillige Kammermitgliedschaft werden insbesondere kleine Unternehmen weniger belastet.

Die Piraten geben zu bedenken, dass das Fördern regionaler Wirtschaftskreisläufe nicht auf Kosten der Allgemeinheit geschehen darf, zum Beispiel durch unverhältnismäßige Steuererleichterungen und Subventionen. Stattdessen müssen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Wir möchten, dass Kunst und Kultur allgemein zugänglich sind.

Kunst und Kultur sind nach unserem Verständnis ein freier Raum, in dem alles denkbar ist und ausprobiert werden kann. In diesen Raum möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber zusätzliche Orte und Netzwerke schaffen, in denen sich Kultur entfalten kann.

Die Piraten machen sich dafür stark, Künstlern und Veranstaltern auch jenseits des Mainstreams Möglichkeiten zu bieten, um die kulturelle Vielfalt zu pflegen und zu fördern.

Zugang zu Kunst und Kultur muss allen offenstehen – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Deshalb soll der Zugang zu bestehenden Kultureinrichtungen verbessert werden.