BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Karenzzeit für Amtsträger

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Karenzzeit für Amtsträger

  • Titel: Karenzzeit für Amtsträger
  • SortKey: AED
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: SD
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits verschiedene Vorschriften, die Nebentätigkeiten während der Amtszeit einschränken oder sogar ganz verbieten.

Zusätzlich möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen, innerhalb derer ehemalige Amtsträger die Pflicht haben, anzuzeigen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit bei Unternehmen annehmen, mit denen sie im Rahmen ihrer Amtstätigkeit zu tun hatten.

Die Tätigkeit kann untersagt werden, wenn ein Zusammenhang zu den Aufgaben während der Amtszeit besteht. Ein unabhängiger Ethikrat soll die angezeigte Erwerbstätigkeit prüfen und eine öffentliche Empfehlung aussprechen.

Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgelds auf seinen Antrag hin verlängert.

Die Regelung soll für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte gelten.


 

Kurzfassung

Alle Träger von öffentlichen Ämtern sollen für mind. 3 Jahre keine Erwerbstätigkeit annehmen dürfen, die mit ihrer bisherigen Tätigkeit in Verbindung steht. Alle Erwerbsätigkeiten, die der ehemalige Amtsträger annehmen will, müssen angezeigt werden und können falls sie mit der bisherigen Arbeit im Zusammenhang stehen untersagt werden.

Bearbeiter

Vorschlag

Karenzzeit für Amtsträger

Um den sogenannten Drehtür-Effekt[1] zu vermeiden, soll es eine mindestens dreijährige Karenzzeit für Amtsträger geben, die nach ihrer Amtszeit eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, die mit ihrem Amt in Verbindung steht.

Dadurch sollen vor allem Interessenskonflikte während der Amtszeit vermieden werden. Außerdem soll es Unternehmen erschwert werden sich Insiderwissen von Ministerien, Ämtern oder Behörden einzukaufen. Dazu gehört auch die Beschränkung von Beziehungsgeflechten zwischen Wirtschaftsunternehmen und staatlichen Stellen, die zu Interessenskonflikten führen können.

Betroffen wären hiervon:

  • Mitglieder der Landesregierung
  • Staatssekretäre
  • Referatsleiter
  • Beamte
  • Kommunale Wahlbeamte (= Bürgermeister, etc.)

... hier den Text bitte gemäß Klausurabsprachen anpassen ...


Ist-Zustand

Amtsträger können bisher ungehindert Erwerbstätigkeiten mit Bezug zu ihrem früheren Amt annehmen. Dadurch ist es möglich Amtsträger für politische Entscheidungen zu belohnen, was nichts anderes als Korruption ist. Da Interessenskonflikte in keinem Fall ausgeschlossen werden können, kommt es häufig auch ohne tatsächliche Belohnung bzw. ohne dass diese nachgewiesen worden wäre zu einer Beschädigung des Vertrauens der Öffentlichkeit in staatliche Stellen.

Nur für Beamte gibt es bisher eine Regelung, die die Annahme einer solchen Erwerbstätigkeit nach der Beamtentätigkeit für 5 Jahre untersagt, allerdings nicht, wenn der Beamte auf Versorgungsbezüge verzichtet, siehe § 41 BeamtStG [2].

Ansonsten gibt es nur Regelungen zu diesen Erwerbstätigkeiten während der Amtszeit, z.B. Art. 66 GG für die Bundesregierung[3], § 40 BeamtStG für Beamte[4] oder § 52 GemO für Bürgermeister[5] bzw. § 18 GemO für ehrenamtlich tätige Bürger[6].

Ehemalige Mitglieder der Landesregierung sind auch nach ihrer Amtszeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, siehe § 6 Ministergesetz[7], Staatssekretäre allerdings nicht.[8]

Warum die Änderung notwendig ist

In den letzten Jahren gab es einige spektakuläre Fälle von Amtsträgern, die in Wirtschaftsunternehmen mit Bezug zu ihrer bisherigen Tätigkeit gewechselt sind (z.B. Gerhard Schröder[9], Wolfgang Clement[10] oder Dieter Althaus[11]) und viele weniger beachtete Fälle (z.B. Ditmar Staffel[12] oder Caio Koch-Weser[13]). Nach einer Studie von LobbyControl sind allein 12 Mitglieder der letzten rot-grünen Bundesregierung bzw. deren Staatssekretäre nach der Regierungszeit in Lobbytätigkeiten gewechselt.[14]

In keinem dieser Fälle kann letztlich nachgewiesen oder ausgeschlossen werden, ob die politische Arbeit durch das Job-Angebot beeinflusst wurde. Dadurch entsteht der Glaubwürdigkeit von Politik ein großer Schaden, aber auch handfeste Korruption kann nicht ausgeschlossen werden.

Soll-Zustand

Erwerbstätigkeiten nach der Amtszeit müssen der obersten Dienststelle, bzw. bei gewählten Ämtern, die keiner Dienststelle untergeordnet sind, dem Nachfolger angezeigt werden und können untersagt werden, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinflusst worden sein könnten.

Kosten

Keine, eher Einnahmen falls Strafzahlungen bei Zuwiderhandlung verhängt werden.

Alternativen

Die Dauer der Karenzzeit ist ein Kompromiss, der nicht zu kurz sein darf, da sie sonst wirkungslos wäre, aber auch nicht zu lange, um nicht in ein faktisches Berufsverbot zu münden. Die Dauer von 3 Jahren entspricht der Forderung von LobbyControl und Transparency International. Die bestehende Regelung für Beamte gilt für 5 Jahre.

LobbyControl fordert ein unabhängiges Kontrollgremium, um die Entscheidung, ob eine Erwerbstätigkeit genehmigt wird, bei Streitfällen zu überwachen.[15] Transparency International schlägt die Einführung eines Ethikrates vor.[16] Ethikräte sollen die Einzelfälle unabhängig prüfen und sich öffentlich für die Erlaubnis oder das Verbot der Erwerbstätigkeit aussprechen. Dadurch soll es vermieden werden, dass die entscheidende Instanz problematische Entscheidungen aus Verbundenheit einfach durchwinkt. Ein solcher Ethikrat müsste allerdings umständlich aufgebaut werden, würde für mehr Bürokratie sorgen und auch entsprechend Kosten verursachen. Er könnte allerdings in Betracht gezogen werden, falls sich die Regelung ohne Ethikrat als ungenügend herausstellt.

Haltungen anderer Parteien

Die Forderung entspricht im Großen und Ganzen den Forderungen von LobbyControl[17] und Transparency International.[18]

In NRW gibt es ein Korruptionsbekämpfungsgesetz, das die Regeln für die Beamten bereits auf andere Amtsträger ausdehnt.[19]

Mitschriben Klausur

Klausur Mitschrieb MJ

  • Lieber auf Nummer Sicher gehen und die Tätigkeit direkt nach dem Amt verbieten, als möglichem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen.
  • Thema ist zu widersprüchlich und komplex für unser Wahlprogramm. Lässt sich nicht nach außen vermitteln
  • Nur gewählte Vertreter der Exekutive sollen betroffen sein.
  • Drei Jahre sind zu lang, eher ein oder zwei Jahre.
  • SD: Drei Jahre ist nicht zu lang, sondern nötig.
  • Vorschlag: Die Berufsbeschränkungsdauer nach Amt staffeln. Kanzler z.B. länger als 3 Jahre, Bürgermeister weniger.
  • Man darf nicht Bestechlichkeit und Klüngelei unterstellen.

Meinungsbild:

  1. Übernahme des Vorschlags ins AWahlprogramm?
    1. 7 dafür
    2. 11 dagegen
  2. Soll das Thema weiter verfolgt werden?
    1. Einstimmig dafür
  3. Soll eher der Vorschlag mit Ethikrat verfolgt werden?
    1. 2 dagegen
    2. Rest dafür

Klausur Mitschrieb Navigator

  • Kontroverse Diskussion
  • Unklarheit, welche Personengruppen eigentlich betroffen sind
  • Nur Amtsträger, keine Mandatsträger
  • Günter: Sind 3 Jahre vielleicht schon zu lang?
  • Sebastian: Für wirklich große Lobbyverfehlungen gibt es sicherlich Hintertüren. Zur Not wird jemand aus "Dankbarkeit" einer Firma in eine Subfirma gesteckt. Insofern ist der Nutzen eines solchen Gesetzes begrenzt.
    • SD: Es wäre schön, wenn die Hürde wenigstens erhöht werden könnte.
  • Blaubär: Vielleicht Sonderregelung, wenn es sich um den ehemaligen Arbeitgeber handelt.
  • Abgeordnete bekommen mindestens 3 Jahre Übergangsgeld - auf Antrag 4
  • Viele Forderungen nach einem Ausgleich
  • Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (Vertragsfreiheit).
    • Für Beamte gibt es diese Regelung schon.
  • Futti: Ein Abgeordneter bekommt eh doppelt so viel wie ein Durchschnittsverdiener. Dann kann er auch mal ein Jahr Pause machen.
  • Jörg: Es gibt in der Wirtschaft ein Wettbewerbsverbot. Einen Ausgleich gibt es dort allerdings.
  • 7 für, 11 dagegen, den Punkt genau so ins Landesprogramm zu übernehmen
  • alle dafür, den Punkt weiter zu verfolgen
  • deutliche Mehrheit für eine Version mit Ethikrat

Quellen

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_zwischen_Politik_und_Wirtschaft
  2. http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/41.html
  3. http://dejure.org/gesetze/GG/66.html
  4. http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/40.html
  5. http://dejure.org/gesetze/GemO/52.html
  6. http://dejure.org/gesetze/GemO/18.html
  7. http://www.verfassungen.de/de/bw/bw-ministergesetz54.htm
  8. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolitStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
  9. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,389493,00.html
  10. http://www.manager-magazin.de/koepfe/personalien/0,2828,400604,00.html
  11. http://www.manager-magazin.de/koepfe/personalien/0,2828,674777,00.html
  12. http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2008/11/spd-abgeordneter-wird-eads-lobbyist/
  13. http://www.zeit.de/2006/09/Koch-Weser?page=all
  14. http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2007/11/heutige-lobby-jobs-des-letzten-rot-gruenen-kabinetts/
  15. http://www.lobbycontrol.de/download/drehtuer-zusammenfassung.pdf
  16. http://www.transparency.de/typo3conf/ext/securelinks/pushFile.php?cuid=1740&file=fileadmin%2Fpdfs%2Fintern%2FAG_Kid_Politik%2FPositionspaper_Karenzzeiten_fuer_Politiker_06-06-19.pdf&step=first&v=7e30206d3902641c894f2d455000c62371621ba8
  17. http://www.lobbycontrol.de/download/Mehr%20Transparenz_LobbyControl_Dez08.pdf
  18. http://www.transparency.de/typo3conf/ext/securelinks/pushFile.php?cuid=1740&file=fileadmin%2Fpdfs%2Fintern%2FAG_Kid_Politik%2FPositionspaper_Karenzzeiten_fuer_Politiker_06-06-19.pdf&step=first&v=7e30206d3902641c894f2d455000c62371621ba8
  19. http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?templateID=main&highlighting=off&xid=472061,20&tree_xid=472061,20&c3=21&c4=2122#ank

http://www.ruhrbarone.de/politiker-der-lockruf-des-mammons/
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2010/05/abkuhlphase-notig-alter-eu-protestiert-gegen-weitere-seitenwechsel-von-ex-eu-kommissaren/

Siehe auch: Parteiprogramm/Änderungsanträge/Karenzzeiten_für_Politiker_und_Beamte

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
03.02.2010 Vorgeschlagen Erster Entwurf veröffentlicht
2010-06-06 Himmelfahrt Bei AG-Treffen umformuliert