BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

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Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

  • Titel: Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei
  • SortKey: CCE
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen.

Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.


 

Ursprünglicher Volltext

Wie in allen Berufsgruppen, so gibt es auch bei der Polizei schwarze Schafe. Wenn bei vermuteten Regelübertretungen oder Straftaten durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zu Interessenkonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann dazu führen, dass Straftaten vertuscht werden.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte ermitteln und in diesen Fällen die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen.

Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.

Kurzfassung

Wie in allen Berufsgruppen, so gibt es auch bei der Polizei schwarze Schafe. Wenn bei vermuteten Regelübertretungen oder Straftaten durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zu Interessenkonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln, mit denen sie in anderen Fällen zusammenarbeiten. In diesen Fällen kann es aufgrund falsch verstandener Solidarität dazu kommen, dass Straftaten vertuscht werden.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte ermitteln und in diesen Fällen die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen.

Bearbeiter

Vorschlag

Wie in allen Berufsgruppen, so gibt es auch bei der Polizei schwarze Schafe. Wenn bei vermuteten Regelübertretungen oder Straftaten durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zu einem Interessenkonflikt. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln, mit denen sie in anderen Fällen zusammenarbeiten. In diesen Fällen kann es aufgrund falsch verstandener Solidarität dazu kommen, dass Straftaten vertuscht werden.

Eine unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte ermitteln und in diesen Fällen die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen.

Die Arbeit dieser Behörde soll durch ein Gremium, das mit Polizisten, mit Richtern, mit Rechtsanwälten und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen besetzt ist, überwacht werden.

Ist-Zustand

Im Falle von Beschwerden und Strafanzeigen gegen Polizisten ermitteln auch wiederum Polizisten, in vielen Fällen sogar Kollegen derselben Diensstelle. Ermittlungen gegen Polizeibeamte verlaufen meistens im Sande. Zu Verurteilungen kommt es nur in Einzelfällen.[1]

Warum die Änderung notwendig ist

Durch die aktuelle Praxis besteht die Gefahr, dass tatsächliche Straftaten durch Polizeibeamte unter den Tisch fallen und nicht verfolgt werden. Richter haben bereits kritisiert, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in solchen Fällen oft nur halbherzig ermitteln.[2]. Auch Amnesty International forderte bereits 2004 die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten.[3]

Auch das Image der Polizei insgesamt leidet unter solchen Vorkommnissen.

Soll-Zustand

Im Falle von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizisten stellt eine unabhängige Behörde Ermittlungen an. Diese hat dabei die selben Befugnisse wie die gewöhnliche Polizei. Sie hat das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Um die Unabhängigkeit dieser Behörde sicherzustellen, soll ihre Arbeit von einem Gremium überwacht werden, das mit Polizisten, mit Richtern, mit Rechtsanwälten und mit Vertretern von Menschenrechtsorganisationen besetzt ist. Die Behörde untersteht direkt dem Landtag, nicht einem Ministerium.

Kosten

Es entstehen zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten. Ein Teil der Kosten wird dadurch gedeckt, dass Staatsanwaltschaften und Polizei im Falle von Ermittlungen gegen Polizisten nicht mehr aktiv werden müssen. Die anderen Kosten müssen zusätzlich aus Mitteln von Justiz- und Innenministerium gedeckt werden.

Haltungen anderer Parteien

Eine rot-grüne Landesregierung in Hamburg hatte Ende der 90er Jahren eine Polizei-Kontrollkommission (allerdings personell sehr schwach besetzt und dem Innenministerium untergeordnet, also nicht wirklich unabhängig) eingeführt.[4] Diese wurde allerdings von der darauffolgenden Schill/CDU-Regierung wieder abgeschafft.

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
11.01.2010 In Arbeit Platzhalter, Ausarbeitung folgt
27.01.2010 In Arbeit Ausarbeitung erfolgt