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Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

  • Titel: Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen
  • SortKey: ????
  • Status: Diskussion
  • Ansprechpartner: Halle
  • Thema: Inneres
  • Block: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell diskutiert und ist noch nicht verabschiedet. Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur Einzel- oder Minderheitenmeinungen, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der Partei.

Textvorschlag

Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Wer Gegenstand einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.

Die aktuelle Regelung im § 22 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Dies könnte bei Maßnahmen, die sich insgesamt über mehrere Jahre erstrecken, dazu führen, dass einzelne Betroffene gar nicht mehr informiert werden. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Der Absatz 8 dieses Gesetzes ist dahingehend anzupassen.


 


Unterstützung / Ablehnung /Wichtigkeit

Liebe Piraten, bitte tragt Euch in die Liste ein, damit abgeschätzt werden kann, wie die Abstimmung ausgehen könnte, um die Wichtigkeit zu ermitteln und den persönlichen Austausch von Argumenten zu fördern. Für die Wichtigkeit bitte eine Zahl zwischen 1-5 angeben (5=sehr wichtig, 1=unwichtig). Kurze Begründungen sind ebenfalls sehr nützlich. Bitte kennzeichnet auch Eure Verbandszugehörigkeit.

Wichtigkeit

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Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. SyneX 01:06, 27. Aug. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • § 22 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg ?? Wie siehts im Gesetz für Sachsen-Anhalt aus? --SBirre 14:50, 22. Aug. 2010 (CEST)
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