LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Sitzungen/2020/2020-09-24 - Protokoll Vorstand Sachsen-Anhalt

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Protokoll vom 24.09.2020

Vorstandssitzung am 24.09.2020 im NRW-Mumble

  • offizieller Beginn: 20:00 Uhr
  • Beginn der Sitzung: 20:18 Uhr

Anwesende

Sophie, Zora, Denis, Michael, Jörg, Ronny, Richard


Abwesende

--

Sitzungsleitung / Protokollführung

  • Leitung: Sophie
  • Protokoll: Alle

Tagesordnung

  • Begrüßung und Bestimmung der Sitzungsleitung und Protokollführung* Vorstellung der Tagesordnung
  • Erarbeiten der neuen Geschäftsordnung
  • Sonstiges
  • nichtöffentlicher Sitzungsteil


Erarbeitung der neuen Geschäftsordnung:

Grundlage ist die Geschäftsordnung von 24.10.2019


§1 Allgemein: angenommen §2 Vorstandssitzungen: angenommen §3 Anträge zu Vorstandssitzungen


§3 Anträge zu Vorstandssitzungen

alt: (3) Anträge an den Vorstand sollten mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: sophie.bendix@lsa.piratenpartei.de eingegangen sein.

neu: (3) Anträge an den Vorstand müssen mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: vorstand@lsa.piratenpartei.de eingegangen sein.


§4 Beschlussfassungen

(6) Die „Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes“ ist in der Geschäftsordnung geregelt. neu: (6) Die „Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes“ ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die Beurkunkundung hat durch die zeitnahe Veröffentlichung und die Wiedervorlage in der nächsten Sitzungen zu erfolgen.

§4a Umlaufbeschlüsse (4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung im Forum bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung geschehen. Dies ist auch im Block möglich.

neu: (4) Umlaufbeschlüsse werden binnen einer Woche nach Beschlussfassung im Redmine bekannt gegeben und werden in der folgenden Vorstandssitzung verifiziert. Dies ist auch im Block möglich.

§5 Finanzen

(1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.

neu: (1) Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen sind in der Bundessatzung geregelt (Abschnitt B § 5 (5)).


(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. neu: (2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann und über das es Rechenschaft in der folgenden Vorstandssitzung ablegen muss.




§7 Mitgliederverwaltung

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.

neu: Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Den Beauftragen obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.


==== §9 Zuständigkeitsverteilung

  • Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Angelika Saidi (2)
  • Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Angelika Saidi


mit hineinnehmen bei GO Par.9 Zuständigkeiten (sinnvollerweise):

  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Jörg Wunderlich,
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Michael Uhlmann


    • §9 Zuständigkeitsverteilung**
  hauptverantwortlich = (1) 
  vertretungsweise durch = (2) 
  Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n) 

- Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte: Sophie Bendix (1), Richard Schmid (2)

 **neu: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Richard Schmid**


- Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt(2)

 **neu: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2), Angelika Saidi (2)**

- Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich):Denis Rothhardt, Sophie Bendix (2)

 **neu: Michael Uhlmann (1),Denis Rothhardt (2), Sophie Bendix (2)**


- koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Denis Rothhardt (1), Sophie Bendix (2)

 **neu: Angelika Saidi, Denis Rothhardt, Sophie Bendix**


- Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Sophie Bendix(1), Denis Rothhardt (2)

 **neu: Sophie Bendix, Denis Rothhardt**

- Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Ernst Romoser (1), Sophie Bendix (2)

 **neu: Angelika Saidi, Ronny Meier**

- Finanzplanung, Buchführung: Richard Schmid

 **neu: Richard Schmid (1), Ronny Meier (2), Michael Uhlmann (2)**

- Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen: Richard Schmid (1)

 **neu: Richard Schmid (1), Michael Uhlmann (2)**


- Spendenwesen/Fundraising: Richard Schmid (1), Sophie Bendix (2)


- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2)

 **neu: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Richard Schmid**

- Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Sophie Bendix (1)

  **neu: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2)** 

- Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Sophie Bendix(1), Richard Schmid (2) **neu: Jörg Wunderlich, Sophie Bendix, Richard Schmid, Ronny Meier **

- Management soziale Netzwerke: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2), Richard Schmid (2), Max Hahn (2)

 **neu: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Michael Uhlmann, Jörg Wunderlich, Ronny Meier **


- Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Denis Rothhardt (1), Richard Schmid (2), Max Hahn (2)

 **neu: Denis Rothhardt, Richard Schmid, Angelika Saidi**

- Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten: Denis Rothhardt (1), Sophie Bendix (2)

 **neu: Sophie Bendix, Michael Uhlmann, Denis Rothhardt, Ronny Meier**   

> neue Geschäftsordnung 2020 Piratenpartei Sachsen-Anhalt

Geschäftsordnung Piratenpartei Landesverband Sachsen-Anhalt 2020 (konstituierende Sitzung 24.09.2020)


§1 Allgemein

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied hält seine Arbeit für den Vorstand in einem laufenden Tätigkeitsbericht im Wiki der Piratenpartei.de fest. Der Umfang des Tätigkeitsberichtes besteht in kurzen und ergebnisorientierten Stichpunkten.

(3) Jedes Mitglied des Vorstands verpflichtet sich in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit mit Klarnamen aufzutreten und in der Kommunikation nach außen, sowie nach innen eine offizielle E-Mail Adresse der Partei zu verwenden.


§2 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen im Forum unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.

(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen statt. Vorstandssitzungen können in Form von persönlichen oder virtuellen Treffen (bspw. Mumble) stattfinden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Ein nichtöffentlicher Teil der Vorstandssitzung ist zulässig und befasst sich mit datenschutzrelevanten Informationen.

(3) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in bestimmt, wenn das Protokoll nicht gemeinschaftlich angefertigt wird. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.

(4) Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.


§3 Anträge zu Vorstandssitzungen

(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.

(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.

(3) Anträge an den Vorstand müssen mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: vorstand@lsa.piratenpartei.de eingehen.

(4) Über die Zulassung von Eil-Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

(5) Anträge unterliegen dem Diskontinuitätsprinzip, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.


§4 Beschlussfassungen

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder des Landesvorstandes. (3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

(4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.

(5) Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.

(6) Die „Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes“ hat durch die zeitnahe Veröffentlichung im Wiki und Wiedervorlage in der nächsten Sitzung zu erfolgen.


§4a Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen anderen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen.

(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.

(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten, b) Einberufung von Mitgliederversammlungen, c) Änderung der GO des Vorstandes, d) Aussprache einer Ordnungsmaßnahme.

(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen einer Woche nach Beschlussfassung im Redmine bekannt gegeben und werden in der folgenden Vorstandssitzung verifiziert. Dies ist auch im Block möglich.


§4b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.


§5 Finanzen

(1) Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen sind in der Bundessatzung geregelt (Abschnitt B §5 (5))

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann und über das es Rechenschaft in der folgenden Vorstandssitzung ablegen muss.

(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.


§6 Rechtsgeschäfte

(1) Die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 500,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 500,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.


§7 Mitgliederverwaltung

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Den Beauftragten obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.


§8 Kontenverwaltung

(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.

(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion, sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Eine Verfügungsberechtigung wird unterzeichnet ausgestellt.


§9 Zuständigkeitsverteilung

hauptverantwortlich = (1) vertretungsweise durch = (2) Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n)

  • Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Richard Schmid
  • Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2), Angelika Saidi (2)
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Michael Uhlmann (1), Denis Rothhardt (2), Sophie Bendix (2)
  • koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Angelika Saidi, Denis Rothhardt, Sophie Bendix
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Sophie Bendix, Denis Rothhardt
  • Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Angelika Saidi, Ronny Meier
  • Finanzplanung, Buchführung: Richard Schmid (1), Ronny Meier (2), Michael Uhlmann (2)
  • Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen: Richard Schmid (1), Ronny Meier (2), Michael Uhlmann (2)
  • Spendenwesen/Fundraising: Richard Schmid (1), Sophie Bendix (2)
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Richard Schmid
  • Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Sophie Bendix (1), Denis Rothhardt (2)
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Jörg Wunderlich, Sophie Bendix, Richard Schmid, Ronny Meier
  • Management soziale Netzwerke: Sophie Bendix, Denis Rothhardt, Michael Uhlmann, Jörg Wunderlich, Ronny Meier
  • Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Denis Rothhardt, Richard Schmid, Angelika Saidi
  • Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten: Sophie Bendix, Michael Uhlmann, Denis Rothhardt, Ronny Meier

> Ende


Beschluss, dass die neue Geschäftsordnung 2020 angenommen wird:

Zora (Angelika Saidi): Ja Richard Schmid: Ja Michael Uhlmann: Ja Denis Rothhardt: Ja Sophie Bendix: Ja Ronny Meier: Ja Jörg Wunderlich: Ja


GO wird von Allen Mitgliedern unterschrieben.


Sonstiges

Beginn Nichtöffentlichkeit: 21:40 Uhr Ende der Sitzung 22:09 Uhr

nächste Sitzung

planmäßig: 22.10.2020 20:00 Uhr

Danke für eure Teilnahme!


Medium:Beispiel.ogg