LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Beschlussdokumentation/2017/4. Quartal

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Sitzung vom 05.10.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 27.09.2017 #2017/09/27/01IM01: Unterstützung Bundespressesprecher
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Ich beantrage eine finanzielle Unterstützung des Bundespresseteams i.H.v. 1.000 Euro.



Sitzung vom 12.10.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 27.09.2017 #2017/10/12/01IM01: Unterstützung Bundespressesprecher
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Ich beantrage eine finanzielle Unterstützung des Bundespresseteams i.H.v. 1.000 Euro.



Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 12.10.2017 #2017/10/12/02IM01: Mailserver neu aufsetzen
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Der Landesvorstand beschließt das Mailsystem der Landesverbandes neu aufsetzen zu lassen. Die Nutzer sollen angeschrieben werden und 14 Tage zur Sicherung ihrer Korrespondenz bekommen.



Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 12.10.2017 #2017/10/12/03: Aufhebung Beschluss Anschaffung Lastenrad
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Antragsteller

LAVO LSA

Text

Der Vorstand beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2017/05/04/001 zur Anschaffung eines Lastenrades.



Sitzung vom 26.10.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 23.10.2017 #2017/10/23/02IM: Einrichtung einer LSA-Instanz für LQFB beim LV Berlin
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Hiermit beantrage ich die Einrichtung einer LSA Instanz für Liquid Feedback beim LV Berlin. Der LV LSA überweist dem LV Berlin hierfür monatlich eine Gebühr von 30 Euro; für die Einrichtung der Instanz einmalig 200,00 Euro.



Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 26.10.2017 #201710/26/002: Unterstützung Bürgermeisterwahl "Barleben"
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Antragsteller

Jens Bartels

Text

Der Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Kandidatur von Jens Bartels zur Bürgermeisterwahl in Barleben mit 2.000,- €


Sitzung vom 09.11.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 23.10.2017 #2017/11/09/01IM: Einrichtung einer LSA-Instanz für LQFB beim LV Berlin
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Hiermit beantrage ich die Einrichtung einer LSA Instanz für Liquid Feedback beim LV Berlin. Der LV LSA überweist dem LV Berlin hierfür monatlich eine Gebühr von 30 Euro; für die Einrichtung der Instanz einmalig 200,00 Euro.


Sitzung vom 23.11.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 30.10.2017 #2017/10/30/01Drifter: Beauftragung Twitter
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Antragsteller

Drifter

Text

Hallo, ich hätt gern den Accout des Landesverbandes weiter betreut,



Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 11.11.2017 #2017/11/11/02IM: Stilllegung Twitter-Account des LV der Piraten LSA
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Antragsteller

Ingolf Müller

Text

Hallo Vorstand,

hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Twitter-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Twitter - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses

sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.


Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 11.11.2017 #2017/11/11/02Drifter: Stilllegung Facebook-Account des LV der Piraten LSA
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Antragsteller

Drifter

Text

Hallo Vorstand,

hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Facebook-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Facebook - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.

Begruendung :

Die Art und Weise der Nutzung des o.g. Facebook-Accounts entspricht nicht dem, was ich mir persönlich unter politischer Arbeit vorstelle. Ich halte Facebook insgesamt für ein für diesen Zweck ungeeignetes Medium. Außerdem bleibt bei der Nutzung von Facebook der Datenschutz umso mehr auf der Strecke, je mehr sich die Diskutanten gegenseitig mit Dreck bewerfen. Insgesamt halte ich die weitere Nutzung von Facebook mit den Wertvorstellungen der Piraten für unvereinbar.

drifter


Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 22.11.2017 #2017/11/22/03Drifter: Rüge RV-Altmark
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Antragsteller

Drifter

Text

Sehr geehrter Landesvorstand,

ich beantrage den RV Altmark zu rügen und aufzufordern, diesen beschlossenen Antrag zurück zu ziehen und bei Zuwiderhandlung ggf. besonnen und im Sinne der Piratenpartei zu handeln. Der Landesvorstand möge auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen in einer Sitzung & den ReVo Altmark auf das Parteiengesetz hinweisen. Ich bitte den Landesvorstand weiterhin auf dies dem ReVo Altmark per e-mail zukommen zu lassen, ebenfalls davon abzulassen einzelne Mitglieder mithilfe von Parteigeldern vor ordentlichen Gerichten zu unterstützen.

Link zum Vorstandsbeschluss des RV-Altmark

https://redmine.piraten-altmark.de/issues/595


Wortlaut des Beschlusses:

Beschreibung

der Vorstand möge beschließen den Rechtsbeistand für die durch die RMV gewählten Mitglieder des RV in Höhe von 1200 € zuzusichern.

Begründung: Teile des Landesvorstand haben angekündigt zu versuchen den Regionalverband durch Ordnungsmaßnahmen in der Handlungsfähigkeit negativ zu beeinflussen. Um alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können sollen die Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ende Wortlaut Vorstandsbeschluss RV-Altmark


Sitzung vom 07.12.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 26.11.2017 #2017/26/11/001: Anpassung der Geschäftsordnung
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Antragsteller

Luise Globig

Text

Der Vorstand möge seine GO wie folgt anpassen:

Landesvorstand Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt. Sie regelt das innere Verhältnis des Landesvorstandes.

Erarbeitet und verfasst in der konstituierenden Sitzung am 23.03.2017. Abgeändert durch Antrag 2017/11/26/001

§1 Allgemein

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied hält seine Arbeit für den Vorstand in einem laufenden Tätigkeitsbericht im Wiki der Piratenpartei.de fest.

(3) Jedes Mitglied des Vorstands verpflichtet sich in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit mit Klarnamen aufzutreten und in der Kommunikation nach außen, sowie nach innen eine offizielle E-Mail Adresse der Partei zu verwenden.

§2 Der Vorstand besteht aus folgenden Pirat*innen:

   Landesvorsitz: Luise Globig 
   Schatzmeisterei: Ernst Romoser 
   Beisitz: Ingolf Müller
   Beisitz: Holger Dragon 

§3 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.

(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Ein nichtöffentlicher Teil der Vorstandssitzung ist zulässig und befasst sich mit datenschutzrelevanten Informationen.

(3) Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in bestimmt, wenn das Protokoll nicht gemeinschaftlich angefertigt wird. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.

Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§4 Anträge zu Vorstandssitzungen

(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.

(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.

(3) Anträge an den Vorstand sollten mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: vorstand[at]piraten-lsa[PUNKT]de eingegangen sein.

Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dies entsprechend vom Antragsteller zu kennzeichnen.

Über die Zulassung von Eil-Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

§5 Beschlussfassungen

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder des Landesvorstandes.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

(4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.

§5a Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen anderen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen.

(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.

(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:

   a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten, 
   b) Einberufung von Mitgliederversammlungen, 
   c) Änderung der GO des Vorstandes, 
   d) Aussprache einer Ordnungsmaßnahme. 

(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung auf der offenen Vorstandsliste bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung geschehen. Dies ist auch im Block möglich.

§5b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.

§6 Finanzen

(1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.

(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.

§7 Rechtsgeschäfte

(1) Die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 100,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Mitgliederverwaltung

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.

§9 Kontenverwaltung

(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.

(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion, sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Eine Verfügungsberechtigung wird unterzeichnet ausgestellt.

§10 Zuständigkeitsverteilung

   hauptverantwortlich = (1) 
   vertretungsweise durch = (2) 
   Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n) 

Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)

Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Ingolf Müller

koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)

Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)

Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Luise Globig

Finanzplanung, Buchführung: Ernst Romoser

Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen: Ernst Romoser Holger Dragon (Infostände)

Spendenwesen/Fundraising: Ernst Romoser

Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Holger Dragon (1) Luise Globig (2)

Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Luise Globig

Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Ingolf Müller (1) Luise Globig (2)

Management soziale Netzwerke: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten: Ernst Romoser(1)

Luise Globig (2)"


Sitzung vom 21.12.2017

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 21.12.2017 #2017/12/21/001: Streichung von Nichtzahlern
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Antragsteller

Ernst

Text

Der Vorstand beschließt die Streichung von 126 Mitgliedern aus der Mitgliederdatenbank.