LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Beschlussdokumentation/2017/4. Quartal
Inhaltsverzeichnis
Sitzung vom 05.10.2017
Antragsteller
Text
Sitzung vom 12.10.2017
Antragsteller
Text
Antragsteller
Text
Antragsteller
Text
Sitzung vom 26.10.2017
Antragsteller
Text
Zur Wiederbelebung der innerparteilichen Demokratie sollten wir Online-Abstimmungstools unbedingt wieder einführen. Auch der BPT war mehrheitlich der Aufffassung, dass das Warten auf den BEO nicht länger zielführend ist. Die vom LV Berlin vorgeschlagene Variante von LQFB enthält ein entschärftes Delegationssystem, so dass einer der Hauptkritikpunkte am ursprünglichen LQFB entfällt. Die monatlichen Gebühren von 30 Euro halte ich für absolut angemessen. Außerdem handelt es sich dabei lediglich um eine innerparteiliche Überweisung des LV LSA an den LV Berlin.
- vMB der Hessen läuft noch nicht
- LQFB der Berliner läuft
- satzungskonform?
- spielt im Moment noch keine Rolle
- erst einmal Testinstanz
- vertagen?
- nein - handeln
- Werbung machen für LQFB
- Test innerhalb der Berliner Instanz
Achtung - Gegenanzeigen: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO010 auf dem BPT angenommen https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO009
auf dem BPT NICHT angenommen
Abstimmung
Antragsteller
Text
Hallo,
ich möchte im März 2018 bei den Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Barleben kandidieren. Der derzeitige Amtsinhaber (FDP) ist seit 20 Jahren im Amt und tritt erneut an. Der CDU-Ortsverband hat ebenfalls bereits einen Kandidaten nominiert. Weiterhin wird sicher von der SPD ein Kandidat aufgestellt. Auch sind noch weitere, unabhängige Kandidaten zu erwarten. Meine Kandidatur wird auch von der Freien Wählergruppe unterstützt. Wir rechnen uns einige Chancen aus.
Trotzdem wird es ein intensiver und umfangreicher Wahlkampf werden. Es müssen Plakate und Flyer gedruckt werden, Wahlwerbemittel beschafft werden u.v.m. Auch ist vorgesehen, einen Filmclip zu drehen und bei OrtsTV Barleben einzustellen. Damit hatten wir bei der Kommunalwahl 2014 guten Erfolg. Deshalb bitte ich um finanzielle Unterstützung aus dem KV Börde und dem LV LSA. Ein Erfolg meiner Kandidatur würde sicher auch dem Ansehen der Piratenpartei in der Region und darüber hinaus zugute kommen.
Ich würde mich auf eine positive Nachricht freuen.- KV unterstützt JB mit 3.000 Euro
- Jens ist bekannt und hat einigen Einfluss und kommt auch aus der Region
- FW bringt zusätzlich Rückenwind
- JB hat bereits Erfahrung als Bürgermeister in Wanzleben
- Potential zu gewinnen ist gegeben.
- warum insgesamt 5000 Euro? --> weil Potential vorhanden ist
- finanzielle Unterstützung durch FW ist nicht bekannt
- nur 2000 Euro kommen von LV - nicht 5000
- was hat Kandidat getan? spielt keine Rolle --> nach vorne schauen.
Abstimmung
- Antrag wurde angenommen.
Umsetzung
Sitzung vom 09.11.2017
Antragsteller
Text
Zur Wiederbelebung der innerparteilichen Demokratie sollten wir Online-Abstimmungstools unbedingt wieder einführen. Auch der BPT war mehrheitlich der Aufffassung, dass das Warten auf den BEO nicht länger zielführend ist. Die vom LV Berlin vorgeschlagene Variante von LQFB enthält ein entschärftes Delegationssystem, so dass einer der Hauptkritikpunkte am ursprünglichen LQFB entfällt.
Die monatlichen Gebühren von 30 Euro halte ich für absolut angemessen. Außerdem handelt es sich dabei lediglich um eine innerparteiliche Überweisung des LV LSA an den LV Berlin.
Abstimmung
Umsetzung
- Ernst kümmert sich um Finanzen
- Tensor um die operativen Geschäfte
Sitzung vom 23.11.2017
Antragsteller
Text
da ich der Überzeugung bin, dass ich das ganz okay mache. Ich lese fast täglich den #piraten Hashtag und erkenne Twitter als
schnelle Newspage an.Ingolf: NoGo, da Drifter gerade in dieser Frage alles Vertrauen verwirkt hat. Nachzulesen auf der öffentlichen LSA-ML. Außerdem brauchen wir m.E. kein Twitter. Die Art und Weise der Benutzung dieses Kurznachrichtendienstes war in der Vergangenheit eher schädlich für die Partei als von Nutzen. Piratentwitter ist nicht immer eine schnelle Newspage. Als schnell arbeitende Dreckschleuder hat sich das Medium hingegen immer wieder gut bewährt. Ernst: Persönlich nutze ich Twitter nur sporadisch. Die Beurteilung der vorangehenden Arbeit liegt mir fern. Eine Beauftragung der den Antrag stellenden Person sehe ich angesichts der fehlenden Reife in Ausdruck und Reaktion als nicht adäquat den Landesverband in der Außendarstellung zu betreuen.
- ca. 2000 Tweets in 3 Jahren
- 450 Follower
Abstimmung
Antragsteller
Text
hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Twitter-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Twitter - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses
sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.
Die Art und Weise der Nutzung des o.g. Twitter-Accounts entspricht nicht dem, was ich mir persönlich unter politischer Arbeit vorstelle. Ich halte Twitter insgesamt für ein für diesen Zweck ungeeignetes Medium. Außerdem bleibt bei der Nutzung von Twitter der Datenschutz umso mehr auf der Strecke, je mehr sich die Diskutanten gegenseitig mit Dreck bewerfen. Insgesamt halte ich die weitere Nutzung von Twitter mit den
Wertvorstellungen der Piraten für unvereinbar.- auf jeden Fall nicht löschen
- Stilllegung wäre auch schlecht
- Bund würde den Account mitverwalten
- Passwörter sollten in Hoheit des LaVos bleiben.
- Twitter als Marketinginstrument
- an Twitter-Account angeflanschte E-Mail-Adresse liegt in BB (zu behebendes Problem; ggf. ungenutzten Vorstands-Mail-Account nutzen)
Abstimmung
Antragsteller
Text
hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Facebook-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Facebook - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.
Begruendung :
Die Art und Weise der Nutzung des o.g. Facebook-Accounts entspricht nicht dem, was ich mir persönlich unter politischer Arbeit vorstelle. Ich halte Facebook insgesamt für ein für diesen Zweck ungeeignetes Medium. Außerdem bleibt bei der Nutzung von Facebook der Datenschutz umso mehr auf der Strecke, je mehr sich die Diskutanten gegenseitig mit Dreck bewerfen. Insgesamt halte ich die weitere Nutzung von Facebook mit den Wertvorstellungen der Piraten für unvereinbar.
drifter
Antragsteller
Text
ich beantrage den RV Altmark zu rügen und aufzufordern, diesen beschlossenen Antrag zurück zu ziehen und bei Zuwiderhandlung ggf. besonnen und im Sinne der Piratenpartei zu handeln. Der Landesvorstand möge auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen in einer Sitzung & den ReVo Altmark auf das Parteiengesetz hinweisen. Ich bitte den Landesvorstand weiterhin auf dies dem ReVo Altmark per e-mail zukommen zu lassen, ebenfalls davon abzulassen einzelne Mitglieder mithilfe von Parteigeldern vor ordentlichen Gerichten zu unterstützen.
Link zum Vorstandsbeschluss des RV-Altmark
https://redmine.piraten-altmark.de/issues/595
Wortlaut des Beschlusses:
Beschreibung
der Vorstand möge beschließen den Rechtsbeistand für die durch die RMV gewählten Mitglieder des RV in Höhe von 1200 € zuzusichern.
Begründung: Teile des Landesvorstand haben angekündigt zu versuchen den Regionalverband durch Ordnungsmaßnahmen in der Handlungsfähigkeit negativ zu beeinflussen. Um alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können sollen die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ende Wortlaut Vorstandsbeschluss RV-Altmark
Sitzung vom 07.12.2017
Antragsteller
Text
Landesvorstand Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt
Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt. Sie regelt das innere Verhältnis des Landesvorstandes.
Erarbeitet und verfasst in der konstituierenden Sitzung am 23.03.2017. Abgeändert durch Antrag 2017/11/26/001
§1 Allgemein
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied hält seine Arbeit für den Vorstand in einem laufenden Tätigkeitsbericht im Wiki der Piratenpartei.de fest.
(3) Jedes Mitglied des Vorstands verpflichtet sich in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit mit Klarnamen aufzutreten und in der Kommunikation nach außen, sowie nach innen eine offizielle E-Mail Adresse der Partei zu verwenden.
§2 Der Vorstand besteht aus folgenden Pirat*innen:
Landesvorsitz: Luise Globig Schatzmeisterei: Ernst Romoser Beisitz: Ingolf Müller Beisitz: Holger Dragon
§3 Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.
(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Ein nichtöffentlicher Teil der Vorstandssitzung ist zulässig und befasst sich mit datenschutzrelevanten Informationen.
(3) Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in bestimmt, wenn das Protokoll nicht gemeinschaftlich angefertigt wird. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.
Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§4 Anträge zu Vorstandssitzungen
(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.
(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.
(3) Anträge an den Vorstand sollten mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: vorstand[at]piraten-lsa[PUNKT]de eingegangen sein.
Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dies entsprechend vom Antragsteller zu kennzeichnen.
Über die Zulassung von Eil-Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
§5 Beschlussfassungen
(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder des Landesvorstandes.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
(4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.
§5a Umlaufbeschlüsse
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen anderen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen.
(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.
(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:
a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten, b) Einberufung von Mitgliederversammlungen, c) Änderung der GO des Vorstandes, d) Aussprache einer Ordnungsmaßnahme.
(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung auf der offenen Vorstandsliste bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung geschehen. Dies ist auch im Block möglich.
§5b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse
Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.
§6 Finanzen
(1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.
(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.
§7 Rechtsgeschäfte
(1) Die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 100,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.
§8 Mitgliederverwaltung
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.
§9 Kontenverwaltung
(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.
(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion, sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Eine Verfügungsberechtigung wird unterzeichnet ausgestellt.
§10 Zuständigkeitsverteilung
hauptverantwortlich = (1) vertretungsweise durch = (2) Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n)
Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)
Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)
Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Ingolf Müller
koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)
Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Luise Globig (1) Ingolf Müller (2)
Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Luise Globig
Finanzplanung, Buchführung: Ernst Romoser
Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen: Ernst Romoser Holger Dragon (Infostände)
Spendenwesen/Fundraising: Ernst Romoser
Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Holger Dragon (1) Luise Globig (2)
Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Luise Globig
Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Ingolf Müller (1) Luise Globig (2)
Management soziale Netzwerke: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)
Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)
Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten: Ernst Romoser(1)
Luise Globig (2)"
Sitzung vom 21.12.2017
Antragsteller
Text