LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 009
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SA9: Gründung von Untergliederungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 7 entsprechend zu ändern
Neue Fassung
(1) Der Landesverband Sachsen-Anhalt kann sich in Orts-, Kreis- und Regionalverbände gliedern.
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt erstreckt. (3) Auf Verlangen von mindestens fünf gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. (4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Soll ein Regionalverband gegründet werden, so müssen dem jeweils mindestens sieben und 2/3 der in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen. (5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen. (6) Die aktülle Satzung einer Untergliederung und die Geschäftsordnung des entsprechenden Gliederungsvorstandes müssen beim Landesvorstand hinterlegt sein.
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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