LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 004
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SA4: Änderung der Finanzordnung zur Verbesserung der Verteilung der Parteien Finanzierung im Landesverband Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Satzung Abschnitt B § 1 zu ersetzen. Aktuelle Fassung
Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden auf Landesebene nach folgendem Schlüssel umgelegt:
(1) 10% der Parteienfinanzierung verbleibt bis zur nächsten Abschlagszahlung, mindestens jedoch für ein Jahr, als Rücklage beim Landesverband. Aufgelöste Rücklagen werden zur aktuellen Abschlagszahlung addiert und entsprechend diesem Schüssel umgelegt. (2) Vom verbleibenden Betrag gehen 50%, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 3600 EUR per anno, an den Landesverband. Der Restbetrag geht an die untergliederten Kreisverbände. (3) Die Verteilung des Anteils der Kreisverbände erfolgt zu je einem Drittel nach Sockel, nach Einwohner und nach Fläche der Kreisverbände. (3a) Der Sockelanteil eines Kreisverbandes berechnet sich aus dem Verhältnis Anzahl der politischen Kreise des Kreisverbandes zu Anzahl der politischen Kreise des Landes. (3b) Der Anteil nach Einwohner berechnet sich aus dem Verhältnis Einwohnerzahl des Gebietes des Kreisverbandes zu Einwohnerzahl des Landes. (3c) Der Anteil nach Fläche berechnet sich aus dem Verhältnis Fläche des Gebietes des Kreisverbandes zu Fläche des Landes. (4) Sofern in einem politischen Kreis noch kein Kreisverband existiert, wird der entsprechende Betrag gegen ein virtuelles Unterkonto des Landesverbandes gebucht. Von diesem Unterkonto sollen primär Aktionen in dem jeweiligen Gebiet finanziert werden. Der Landesvorstand ist berechtigt diesen Betrag begründet anderweitig zu verwenden. (5) Anspruch auf Auszahlung aus der Parteienfinanzierung besteht ab dem Monat der Gründung eines Kreisverbandes.Neue Fassung
1) Die Schatzmeister der Piratenpartei wohnhaft in Sachsen-Anhalt, werden mit Kaliumperchlorat, Anthracen und Schwefel und mit Kaliumchlorat, Lactose und Kolophonium Kartuschen in einen Raum mit Papier und Ofen gesperrt.
2) Die Schatzmeister schreiben mit verstellter Schrift den neuen Verteilungsschlüssel auf Papier, diese werden dann ausgezählt, die Stimmabgabe erfolgt nach den Wahlgrundsätzen. 3) Wenn die Auszählung eine Einstimmigkeit ergibt, ist der neue Verteilungsschlüssel für das folgende Geschäftsjahr gewählt, er ist anzuwenden. 4) Die Schatzmeister werfen die Stimmzettel in den Ofen, sollte ein Ergebnisvorliegen verwenden sie beim verbrennen die Kartusche mit Kaliumchlorat, Lactose und Kolophonium andernfals die Andere. Bei weißem Rauch sind die Schatzmeister frei zu lassen. 5) Weiteres regelt die Schatzmeisterkonklaveordnung. Die Gesamtverpflegung ist täglich pro Schatzmeister im Raum um 100 kcal zu kürzen.Antragsbegründung
Die jetzige Regelung ist gleich in mehreren Punkten problematisch. Einerseits ist der Buchungsaufwand höher als die zu verteilenden Gelder. Anderer Seits führt eine zu geringe PartFin zum Ausbluten der "Untergliederungen".
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Christoph 21:25, 11. Nov. 2013 (CET)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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