LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Programmänderung 011
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
WP10: Wahlrecht für Menschen aus Nicht-EU-Ländern Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in das Wahlprogramm unter "Demokratie und politische Teilhabe" im Unterpunkt "Wahlrecht" aufzunehmen. Wahlrecht für Menschen aus Nicht-EU-LändernAlle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen-Anhalt haben, haben das Recht, die Lokal- und Landespolitik mitzubestimmen. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen werden wir nach Möglichkeit aufheben. Wir werden das bereits auf kommunaler Ebene geltende Wahlrecht auf Nicht-EU-Bürger ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, die in Sachsen-Anhalt ihren Lebensmittelpunkt haben, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzuhaben. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen. Die notwendige Änderung des § 28 Grundgesetz unterstützen wir uneingeschränkt. Wir werden uns darüber hinaus dafür einsetzen, über den Bundesrat die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Migranten wesentlich zu erleichtern und für Menschen, die hier geboren werden, eine gesicherte deutsche Staatsangehörigkeit schaffen. Deutschland ist reich an Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement einer Gemeinde zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initiation von Bürgerbegehren und -befragungen und auch durch Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dieses Reichtums berauben wir uns derzeit selbst. Wir vergeben zudem die Chance, einen wichtigen Baustein zur Inklusionsdebatte zu liefern. Der Ausschluss dieses Personenkreises vom Wahlrecht stellt eine Diskriminierung bei der Ausübung der politischen Rechte dar. Ein Blick nach Europa: Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Niederlande haben bereits aktives und passives Kommunalwahlrecht für ausländischen Einwohner. Nur wer Mitwirkungsrechte und den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe hat, kann auch Teil des Gemeinwesens werden und sich heimisch fühlen. Die mangelnde Möglichkeit der politischen Partizipation eines stetig wachsenden Anteils der Bevölkerung bildet auf Dauer ein ernstes Demokratiedefizit. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Wachstum der politisch nicht repräsentierten Bevölkerung zu rechnen. In Gemeinden mit hohem Ausländeranteil entstehen so „demokratiefreie“ Zonen. Ausländerbeiräte oder -beauftragte allein können nicht den aktiven demokratischen Prozess ersetzen.
Antragsbegründung
"Mit ihrer Unterschrift unter den Maastricht-Vertrag haben am 7. Februar 1992 die seinerzeit zwölf Außenminister der EU das Intergrationsmittel "Ausländerwahlrecht" konkludent anerkannt". (Quelle) Links
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Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
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- Christoph 21:45, 11. Nov. 2013 (CET)
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