LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 003

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

SÄA-003: §9a (9) Rechenschaftsberichte/Tätigkeitsnachweise des Vorstands alle drei Monate

Antragsteller

NX

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgende Satzungsänderung in § 9a Absatz 9 durchführen:

Alte Fassung:

Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

Neu:

Der Vorstand liefert in seiner Amtszeit alle drei Monate einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Der letzte Bericht in dieser Folge wird zum Landesparteitag vorgelegt. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

Aktuelle Fassung
Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
Neue Fassung
Der Vorstand liefert in seiner Amtszeit alle drei Monate einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Der letzte Bericht in dieser Folge wird zum Landesparteitag vorgelegt. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
Antragsbegründung

Um der Basis eine Beurteilung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit des Vorstands zu ermöglichen ist eine regelmäßige Dokumentation, der in der GO geregelten Aufgabengebiete, unerlässlich. In der Wirtschaft nennt man so etwas QBR (Quarterly Business Review)

Hinweis: Begründung übernommen von Tommy

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

08.03.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  1. Martin Otto Der Berichtszeitraum erscheint mir sehr kurz, ich würde ein halbes Jahr anregen.
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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX 20:22, 16. Feb. 2013 (CET)
  2. Christoph 17:16, 17. Feb. 2013 (CET)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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