LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Antragsfabrik/Programmänderung 013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Echte Demokratie bezieht nicht alle mit ein

Antragsteller

NX

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in das Grundsatzprogramm unter dem Punkt "Demokratie und politische Teilhabe" aufzunehmen:

Echte Demokratie bezieht nicht alle mit ein

Unter echter Demokratie verstehen wir den Ausschluss eines Teils der Menschen von politischen Prozessen. Wir wollen die politische Teilhabe abhängig von Kategorien wie Staatsangehörigkeit, Alter, Bildungsgrad etc. machen. Wir verstehen ein Wahl- bzw. Stimmrecht als Privileg eines Teiles der Bevölkerung und als unveräußerliches exklusives Grundrecht. Die bestehenden Hürden zur Mitgestaltung politischer Entscheidungsprozesse und Ausschlüsse bestimmter Menschengruppen, z.B. durch ein veraltetes Staatsangehörigkeitsrecht, müssen beibehalten werden. Eine Wahlpflicht und ein Stellvertreterwahlrecht lehnen wir ab, da sie den Grundsätzen der Freiheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit von Wahlen widerspricht. Wir akzeptieren allerdings, dass jeder Mensch für sich selber entscheidet, wann und warum er sein Wahlrecht in Anspruch nehmen möchte.


Antragsbegründung

Dieser Antrag soll unsere Grundwerte zum Thema Wahlrecht und Demokratie festlegen. Dabei wollen wir voreingenommen bestimmte Menschengruppen vom Wahlrecht ausschließen. Die administrativen Grenzen sind ein Teil der Einschränkungen, soziale Kategorien wie Alter und Staatsangehörigkeit (und damit Herkunft) ein anderer. Wir sehen keine Stärkung der Bürgerrechte durch eine stärkere politische Teilhabe. Daher wollen wir uns bewusst für eine Trennung in Wahlberechtigte und Nicht-Wahlberechtigte bei Wahlen aussprechen. Wir wollen Kinder und Jugendlichen bzw. Nicht-EU-Bürger_innen keine Möglichkeit eröffnen, an Wahlen teilzunehmen.

Weiterhin definieren wir, dass wir aus einer Wahl keine Pflicht machen, sondern das Recht auf Nichtwählen anerkennen. Sanktionen für Nichtwählen oder Zwang zur Beteiligung an politischen Prozessen widerspricht unseren Grundsätzen von Freiheit und Selbstbestimmung. Zusätzlich müssen Wahlen unmittelbar sein und den eindeutigen Willen der wählenden Person widerspiegeln. Ein Stellvertreterwahlrecht (z.B. Eltern- oder Familienwahlrecht) ist mit den Grundsätzen der Wahl, jedoch nicht vereinbar. Abzulehnen ist ebenso, dass ein Stimm- oder Wahlrecht oder Gesetz auf eine/n Stellvertreter_in übertragen wird, ohne deren Einvernehmen (Opt-In).

Hinweis: Dies ist bewusst eine Umformulierung des Antrages für eine echte Demokratie durch ein Wahl- und Stimmrecht für alle. In der Drastik ist sie trotzdem angemessen, um die Gegenposition darzustellen. Vielleicht ist es ja für einige eine Entscheidungshilfe.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

02.02.2013


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  1. NX 21:41, 24. Jan. 2013 (CET)
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