LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Antragsfabrik/Programmänderung 002
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
WP-002: Förderung gemeinfreier Werke und Kulturgüter Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in das Wahlprogramm aufzunehmen: Förderung gemeinfreier Werke und Kulturgüter Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt fordert den besseren Zugang zu Kulturgütern und geschichtlichen Dokumenten, deren aus dem Urheberrechtsgesetz stammende Monopolansprüche ausgelaufen sind. Alle entsprechend gemeinfreien Werke (Audio, Video, Bild, Text etc.) im Besitz des Landes Sachsen-Anhalt sollen auf einer Online-Plattform kostenlos allen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen möglichst alle Optionen ausgeschöpft werden, Bild und Ton barrierefrei zugänglich zu machen (z.B. durch Untertitel, Transkripte o.ä.). Weiterhin setzen sich die PIRATEN für bundesweite Projekte ein, die die Bereitstellung gemeinfreier Werke vorantreiben und für alle frei verfügbar machen.
Antragsbegründung
Gemeinfreie Kulturgüter sind momentan kaum zu finden bzw. werden nicht gefördert. Im Gegensatz zu den USA, in denen viele Werke unter Public Domain zur Verfügung stehen (z.B. unter http://www.archive.org), erlaubt das momentane Urheberrecht nur wenig Spielraum. So werden bspw. Filme erst gemeinfrei (d.h. das Urheberrecht läuft aus), wenn Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und Komponist der Musik 70 Jahre verstorben sind [1]. Eine Förderung solcher gemeinfreien Kulturgüter ist anzustreben. [1] http://www.schulen-ans-netz.de/uploads/tx_templavoila/Urheberrecht.pdf (Seite 8)
Feedback Andi Popp: Der Antragstext spricht sich für die öffentliche Zugänglichmachung gemeinfreier Werker aus. Guter Punkt kann sicher jeder sofort unterschreiben. Im Begründungstext geht es aber auch um die Differenz zwischen D und USA bei gemeinfreien Werken, die sich darauf bezieht, dass es nach US-Copyright möglich ist, dass Urheber Werke für gemeinfrei erklären oder das Werke die von staatlichen Beamten und Soldaten während ihrer Dienstzeit erstellt werden gemeinfrei sind. Für letzteres ist aber eine Urheberrechtsreform notwendig und ich denke hier decken auch die bisherigen Beschlüsse das Ganze schon ab zumindest bis in dieser Hinsicht ab. Ich würde mich ggf. auch in der Begründung auf die Zugänglichmachung bereits vorhandener gemeinfreier Werker konzentrieren. LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
08.03.2013 |
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