LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Antragsfabrik/Programmänderung 001

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

WP-001: Zivilklausel für Hochschulen

Antragsteller

NX

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm unter "Bildung" mit dem Unterpunkt "Hochschulpolitik" aufzunehmen:

Zivilklausel zur friedlichen Forschung an Hochschulen

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, eine Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz (LSA HSG) aufzunehmen, die die Hochschulen dazu verpflichtet, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen und zu lehren. Wir lehnen die universitäre Forschung für Rüstungsunternehmen zu militärischen Zwecken sowie die durch Drittmittel finanzierte Forschung von Einrichtungen mit militärischem und rüstungsspezifischem Hintergrund (z.B. dem Bundesministerium der Verteidigung) ab. Sogenannte "Dual-Use"-Güter mit sowohl ziviler als auch militärischer Verwendung, wie etwa Satelliten- oder Überwachungstechnik, müssen dabei von unabhängiger Stelle bewertet werden. Der Studierendenschaft und den Angestellten der Hochschule muss es möglich sein, Urabstimmungen über solche Forschung mit möglichst kleiner Hürde einzufordern.

Zu unserem Verständnis von freier Lehre und Forschung gehört es, dass sie sich für zivile und friedliche Ziele einsetzt. Daher fordern wir zusätzlich alle Informationen zu früheren, momentanen und zukünftig geplanten Forschungsprojekten mit militärischem Hintergrund zu veröffentlichen, um das Ausmaß bzw. den aktuellen Einfluss auf die Hochschulen festzustellen.

Die PIRATEN sind sich durchaus im Klaren, dass eine Zivilklausel für Hochschulen nicht das Problem beseitigt, dass kriegerische Handlungen oder Kriegsmaterial in der Welt existieren. Stattdessen soll die Friedens- und Konfliktforschung, d.h. die Analyse von internationalen Konflikten verstärkt gefördert und an Hochschulen vermittelt werden. Sie darf dabei aber keine Politikberatung zur Optimierung militärischer Interventionen darstellen.


Antragsbegründung

Die Initiative geht davon aus, dass es bei den Piraten Konsens ist, dass wir eine friedliche und zivile Gesellschaft anstreben, und dass wir andererseits militärische Mittel nicht als geeignete Mittel zum Erreichen einer solchen Gesellschaft sehen. Es liegt also im Interesse der Piraten, dass sich staatlich geförderte Institutionen nicht an der Entwicklung militärischer Mittel beteiligen.

Um das zu erreichen, ist eine Zivilklausel in den Satzungen der Hochschulen nützlich. Bisher gibt es erst in 7-8 Universitäten eine Selbstverpflichtung zu ziviler Forschung. Es scheint, als hätten Hochschulen offenbar kein Interesse daran, diese Verantwortung für sich zu übernehmen. Wir setzen uns daher für eine Zivilklausel ein, die nicht lediglich eine Selbstverpflichtung einer Hochschule, sondern gesetzlich verankert ist.

In den letzten 20 Jahren war die sogenannte Hochschulautonomie ein Leitbild im Umgang des Staates mit den Hochschulen. Die geforderte Zivilklausel verletzt diese jedoch nicht, denn die Hochschulen sollen und dürfen auch laut Hochschulrektorenkonferenz durchaus durch Gesetze reglementiert und durch die Gesellschaft kontrolliert werden (Q1). Der Zweck der Hochschulautonomie ist es, zu verhindern, dass die Hochschulen durch Einzelweisungen etc. reglementiert werden, und soll Ihnen andererseits vor allem eine finanzielle Autonomie geben.

Ein anderer Aspekt im Zusammenhang mit der Zivilklausel ist der Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre (Q2), die dem einzelnen Forscher die Freiheit zuspricht, ohne Ge- und Verbote forschen zu dürfen. Auch diese Freiheit widerspricht indes nicht der hier geforderten Zivilklausel. Wir fordern, eine Zivilklausel in die Landeshochschulgesetze aufzunehmen, und damit effektiv, dass sie in den Hochschulsatzungen verankert werden. Eine Verankerung in den Hochschulsatzungen ist aber laut (Q3) zulässig. Es handelt sich dabei nicht um einen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre, sondern in die Infrastruktur des einzelnen Wissenschaftlers.

Hintergrund

Eine Ziviklause war bereits zwischen 1993 und 2002 im Landeshochschulgesetz des Landes Niedersachsen verankert (Rot-Grün), wurde von der schwarz-gelben Regierung aber wieder abgeschafft.

Einzelnachweise

  • (Q1) „Konzentration auf Rechtsaufsicht; Selbstverständlich ist das Satzungsrecht der Hochschulen wie auch deren Verwaltungshandeln an übergeordnete Regelungen, seien es verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche oder verordnungsrechtliche, gebunden. Ferner sind sie der Gesellschaft und der Politik gegenüber rechenschaftspflichtig.“ (aus: [1]; Seite 2)
  • (Q2) „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ (aus: Art. 5, Abs. 3 Satz 1 GG)
  • (Q3) „Der weisungsfrei, selbständig arbeitende (Hochschul-)Wissenschaftler ist durch sein individuelles Grundrecht davor geschützt, in Bezug auf sein Forschungsthema und seine Methodik unmittelbar verpflichtende Ge- oder Verbote befolgen zu müssen. Jedoch muss er unter Umständen in Kauf nehmen, dass das Gros der zu verteilenden Mittel dem von ihm abgelehnten, vom zuständigen Organ jedoch rechtmäßig beschlossenen Forschungsschwerpunkt zufließt.“ (aus: [2]; Seite 21)
  • (Q4) [3]

Weitere Informationen

  • Zivilklausel – Was ist das? - [4]
  • Oliver Jungen: "Wenn sie dir morgen befehlen... An deutschen Hochschulen wird auch militärische Forschung betrieben. Dagegen wendet sich eine immer größer werdende, sogenannte Zivilklausel-Bewegung." (FAZ v. 12.01.2011) - [5]
  • FAZ v. 12.01.2011 - [6]
  • Zur Zulässigkeit einer so genannten „Zivilklausel” im Errichtungsgesetz für das geplante Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - [7]
  • Gemeinsame Erklärung der Initiative „Hochschule für den Frieden – ja zur Zivilklausel“ - [8]
  • Zivilklausel - [9]
  • Dual Use - [10]
  • AK Zivilklausel Uni Frankfurt - [11]
  • Forschung für den Unfrieden: Wer betreibt wo Rüstungsforschung in Deutschland? - [12]
  • Zur Zivilklausel an Hochschulen und Universitäten - [13]
  • Effizienter Krieg führen: Friedensforschung als Politikberatung - [14]
  • Rüstungsatlas Baden-Württemberg, 2012, Teil 3: Forschung (S. 49-63), enthält u.a. eine Liste mit Unternehmen, Hochschulen und weiteren (Forschungs-)Institutionen; benennt zusätzlich Akteure der „Sicherheitsforschung“ im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms, von IMI (Informationsstelle Militarisierung e.V., Tübingen) - [15]


Datum der letzten Änderung

08.03.2013


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX 00:55, 23. Okt. 2012 (CEST)
  2. Christoph 17:19, 17. Feb. 2013 (CET)
  3. Martin Otto

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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