LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 004

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

SÄA-004: Beschlussunfähigkeit, wenn die GO nicht nach 4 Wochen vorliegt

Antragsteller

Christoph

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgenden neuen Absatz dem §7 der Landessatzung hinzufügen:

(7) Liegt die Kopie der Geschäftsordnung des Vorstandes einer Untergliederung nicht 4 Wochen nach Wahl gemäß Absatz (6) beim Landesvorstand vor, so gilt der Vorstand der Untergliederung dauerhaft als beschlussunfähig. In diesem Fall hat der Landesvorstand unverzüglich eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der sich nur mit der Neuwahl des Vorstands oder Auflösung des Verbands befasst werden darf. Bis die Neuwahl des Vorstandes zustande kommt, führt der Landesvorstand oder vom Landesvorstand beauftragte Personen kommissarisch die Geschäfte der Untergliederung.


Antragsbegründung

Der Antrag ist selbsterklärend.

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

03.10.2012


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Christoph 23:38, 20. Sep. 2012 (CEST)
  2. Greemin 21:31, 21. Sep. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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