LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

SÄA-002: Ruecklagen PartFin

Antragsteller

TheAy

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen §1 Abs. (1) der Landesfinanzordnung wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung
(1) 10% der Parteienfinanzierung verbleibt bis zur nächsten Abschlagszahlung, mindestens jedoch für ein Jahr, als Rücklage beim Landesverband. Aufgelöste Rücklagen werden zur aktuellen Abschlagszahlung addiert und entsprechend diesem Schüssel umgelegt.
Neue Fassung
(1) Abschlagszahlungen aus der Parteienfinanzierung verbleiben als Rücklage beim Landesverband. Sollten Rückzahlungen fällig werden, können diese aus der Rücklage beglichen werden. Sind Rückzahlungen für ein Jahr beglichen oder wurden keine Rückzahlungen fällig, so wird die Rücklage entsprechend folgendem Schlüssel umgelegt.
Antragsbegründung

Im "worst case" müssen alle Abschlagszahlungen für ein Jahr zurückgezahlt werden. Eine Rücklage von 10% ist da ggf. nicht ausreichend diese zu begleichen.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

03.10.2012


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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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