LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 010

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

P-009: Aufhebung des ESM Vertrages

Antragsteller

Lutz Kölbl

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm und im Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland zur kommenden Bundestagswahl 2013, die Aufhebung des ESM Vertrages an geeigneter Stelle einzufügen. Der Landesverband der Piratenpartei Deutschland – Sachsen Anhalt möge dazu eine Stellung beziehen.


Der wesentliche Inhalt des ESM-Vertrages und Begründung des Antrages:

1. Die Regierungen gründen die erste europäische, supranationale, ESM-Bank. Diese Mega-Bank braucht keine Banklizenz (Art. 1, Art. 32, Abs. 9).

2. Die ESM-Bank hat Blankovollmacht für unbeschränkte Geschäfte jeder Art (Art. 3).

3. Die schwachen Euro-Ländern haben Stimmrechtsvorteile (Art. 4).

4. Die jeweiligen Finanzminister (für die BRD: Dr. W. Schäuble) bilden den Gouverneursrat (BoG) der ESM-Bank. Der BoG und die Räte sind rechtlich unantastbar, haben die totale Kontrolle und letzte Entscheidungsmacht in allen finanziellen, sachlichen und personellen Dingen der ESM-Bank. (Art. 5).

5. Die Gouverneure setzen sich ihr Gehalt und das ihrer Direktoren geheim in unbekannter Millionenhöhe selbst fest (Art. 5 Abs. 7 (n), Art 34).

6. Das Aktien-Haftungs-Kapital der ESM-Bank beträgt (zunächst) € 700 Mrd. aufgeteilt in (a) € 80 Milliarden einzuzahlende Aktien und (b) € 620 Milliarden abrufbare Aktien. (Art.

8 Abs. 1). Das Haftungs-Kapital kann ggf. durch Ausgabe neuer Aktien (auch höheren Nennwerts!) bis in Billionenhöhe (c) beliebig erhöht werden (Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1).

7. Im Ernstfall muss ESM-Haftungskapital binnen 7 Tagen eingezahlt werden oder wird auf die übrigen Aktionäre umgelegt (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).

8. Die Deutschen haften (Ziff. 6), für (Minimum) 27 % - 100 % (Maximum) aus € 700 Mrd. Wird das Aktien-Haftungs-Kapital erhöht (Art. 8, Art 10), kann sich daraus erhöhte Haftung über € 700 Mrd. hinaus ergeben (Art. 9, Art. 10, Art. 25 Abs. 1 c, 2).

9. Die ESM-Bank kann: (A) Überziehungskreditlinien einräumen, Art 14 ; (B) Banken finanzieren, Art. 15; (C) Kredite geben, Art. 16; (D) direkt Staatsanleihen ankaufen, Art. 17; (E) indirekt Staatsanleihen ankaufen, Art. 18; (F) diese Liste ändern, also auch erweitern, Art. 19; (G) Zinspolitik betreiben, Art. 20; (H) Eurobonds herausgeben, Art. 21. – Summa summarum Finanzgeschäfte jeder Art und Höhe betreiben. (Art. 14 – 21).

10. Die ESM-Bank kann unbegrenzt Kredit/Geld aufnehmen um Schulden schwacher Länder/ Banken zu finanzieren. Diese neuen ESM-Schulden werden durch das Aktienkapital der ESM-Bank (mindestens € 700 Mrd.) gedeckt, für dessen Einzahlung am Ende die Bürger mit ihrem ganzen Vermögen haften. Wegen des Dominoeffektes beträgt die Haftung im Extremfall € 700 Mrd. (ggf. erhöht gem. Art.10!) für alle in Europa verteilten Gelder/ Kredite. Die Regierung führt so heimlich Eurobonds ein, ohne dies auszusprechen, Art. 21.

11. Die ESM-Kredite (Art. 14, 15, 16) haben im Konkurs eines Eurolandes Nachrang gegenüber IWF-Krediten. Daraus folgt ein massiv erhöhtes Haftungs-Risiko (Präambel, Abs. 13, 14).

12. Die zahlenden und haftenden Bürger haben keine Möglichkeit die Geschäfte der ESM-Bank durch Bestellung unabhängiger externer Prüfer auf ordnungsgemäße, sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Solche Prüfungen sind ausgeschlossen (Art. 26 – 30).

13. Die ESM-Bank samt Vermögen ist immun, von Kontrollen und Lizenzen jeder Art befreit, kann nicht vor Gericht belangt werden. Gerichtliche/gesetzgeberische Maßnahmen gelten für sie nicht. Die Bank ihrerseits hat Klagerecht gegen jedermann. (Art. 32, 32 Abs. 9).

14. Die Gouverneure (incl. Dr. Schäuble) und Mitarbeiter der ESM-Bank haben Schweigerecht und sichern so die Geheimhaltung (a) der Operationen der Bank, (b) eigenen Aktivitäten innerhalb der ESM-Bank und insbesondere (c) die Bestimmungen von Art. 32, 34 - 36 ab.

15. In ihrem Interesse genießen alle Gouverneure (incl. Dr. Schäuble), Direktoren etc. pp Immunität hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeit für die ESM-Bank, gleich ob hunderte Milliarden Euro verschleudert, vernichtet, oder veruntreut werden (Art. 35).

16. Die Gehälter der Gouverneure (s.o. Ziff. 5), Direktoren, sonstigen Mitarbeiter der Bank sind von allen (auch indirekten) Steuern und Abgaben vollständig befreit und unterliegen nur einer internen (!) Steuer an die ESM-Bank, Art. 36 Abs. 5.

17. Das Volumen der (konsolidierten) Darlehensvergabe von ESM und EFSF ist unbegrenzt und nur in der Übergangsphase auf 500 Milliarden EUR beschränkt (Art. 39, Art 10).

18. Da der jeweilige Regierungschef/Kanzler den Finanzminister/Gouverneur bestimmt, wird es zu Machtkämpfen um dieser Posten kommen.

19. Mit Ratifizierung des ESM-Vertrages besiegeln die deutschen Bundestagsabgeordneten das Ende ihrer eigenen demokratischen, nationalen Rechte, (Art. 47 Abs. 1).


Ab 1999 haben die Euro-Regierungen durch unprofessionelle Finanzpolitik Kreditorgien und die Eurokrise ausgelöst. Über den ESM sollen nun die Schulden der „Club-Med.-Länder“ in Höhe von Billionen klammheimlich u.a. deutschen Bürgern aufgeladen werden, während schuldige Finanzminister/Politiker mit haarsträubenden Privilegien, einem Quantensprung im Einkommen und unvorstellbarem Machtzuwachs belohnt und alte Fehlentscheidungen vertuscht werden.

Der ESM-Vertrag ist eine Verhöhnung und Verspottung des gesunden Menschenverstandes und der europäischen Rechtstradition schlechthin. Schon das Ansinnen der Regierenden, die Einrichtung der ESM-Bank durch das deutsche Parlament absegnen zu lassen, ist der schwerste Anschlag gegen die Demokratie und die deutsche Nation seit 1933. Mit dem ESM-Vertrag putscht eine kleine Gruppe von Regierenden gegen ihr eigenes Volk.


Antragsbegründung

eingereicht per eMail am 13.09./Begründung siehe Antragstext


Datum der letzten Änderung

03.10.2012


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Ich lese nichts von einem Volksentscheid Warum gab es keine LQFB-Initiative

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  2. Gerhard
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  1. Greemin 21:49, 21. Sep. 2012 (CEST)
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