LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 001
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
P-001: Zivilklausel für Hochschulen Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm aufzunehmen: Zivilklausel für Hochschulen Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, eine Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz (HSG LSA) aufzunehmen. Forschung für die Rüstungsindustrie, für militärische Zwecke oder durch Drittmittel von Einrichtungen mit militärischem und rüstungsspezifischen Hintergrund (z.B. dem Bundesministerium der Verteidigung) lehnen wir ab. Sogenannte "Dual-Use"-Güter (doppelter Verwendungszweck), wie z.B. Satellitentechnologie, müssen dabei besonders bewertet werden. Der Studierendenschaft und den Angestellten der Hochschule muss es möglich sein, eine Urabstimmungen mit möglichst kleiner Hürde einfordern zu können. Die Freiheit der Lehre kann nur dann gegeben sein, wenn sie zur zivilen und friedlichen Forschung eingesetzt wird. Daher fordern wir zusätzlich alle Informationen zu früheren, momentanen und zukünftig geplanten Forschungsprojekten mit militärischem Hintergrund zu veröffentlichen, um das Ausmaß bzw. den aktuellen Einfluss auf die Hochschulen festzustellen. Die PIRATEN sind sich allerdings im Klaren, dass eine Zivilklausel für Hochschulen keine allgemeine Problemlösung darstellt, dass kriegerische Handlungen oder Kriegsmaterial in der Welt existieren. Stattdessen soll die Kriegs-, Friedens- bzw. Konfliktforschung, d.h. die Analyse von internationalen Konflikten verstärkt an Hochschulen angeboten und gefördert werden, aber dahingehend keine Politikberatung zur Optimierung militärischer Interventionen darstellen.
Antragsbegründung
Wir setzen uns für eine Zivilklausel ein, die nicht lediglich eine Selbstverpflichtung einer Hochschule, sondern gesetzlich verankert ist. Dies war bereits zwischen 1993 und 2002 im Landeshochschulgesetz des Landes Niedersachsen verankert (Rot-Grün), wurde von der schwarz-gelben Regierung aber wieder abgeschafft. Hinweis zur Freiheit der Wissenschaftler_innen: "Der weisungsfrei, selbständig arbeitende (Hochschul-)Wissenschaftler ist durch sein individuelles Grundrecht davor geschützt, in Bezug auf sein Forschungsthema und seine Methodik unmittelbar verpflichtende Ge- oder Verbote befolgen zu müssen. Jedoch muss er unter Umständen in Kauf nehmen, dass das Gros der zu verteilenden Mittel dem von ihm abgelehnten, vom zuständigen Organ jedoch rechtmäßig beschlossenen Forschungsschwerpunkt zufließt." Quelle: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf (Seite 21) Informationen
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Datum der letzten Änderung
03.10.2012 |
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