LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/LiquidDemocracy

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1 von greemin.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik.

Titel = Liquid Democracy
Änderungsantrag Nr.
SÄA012
Beantragt von
greemin
Betrifft
Satzung des Landesverbands Sachsen-Anhalt / §
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen den folgenden Abschnitt an passender Stelle in die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt einzufügen. Liquid Democracy

(1) Die Piratenpartei Deutschland Sachsen-Anhalt nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.

Die Mindestanforderungen sind:

a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.

b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.

c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.

d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.

e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.

f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.

(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.

(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Empfehlungen zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen und vom diesen Empfehlungen abweichende Entscheidungen zu begründen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.

(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.

(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.

Begründung

Das Konzept der Liqiud Democracy und deren Umsetzung in der Piratenpartei in Form von Liquid Feedback, bilden zusammen wohl eines der vielversprechendsten Projekte innerhalb der Partei und haben ein gewaltiges Potential die Art, wie Demokratie praktiziert wird, zu verändern. Daher ist es wichtig diese besondere Stellung innerhalb der Partei auch in der Satzung abzubilden.

Bis jetzt werden die Ergebnisse von Liquid Feedback meist als Meinungsbilder interpretiert, doch diese Aussage wird der tatsächlichen Relevanz der ausgearbeiteten Anträge nicht mehr gerecht. Damit diese nicht mehr übergangen oder ignoriert werden können, sollen Anträge als Empfehlungen an die Parteiorgane gelten.

Eine abweichende Entscheidung sollte von den Organen begründet werden, hierzu ist ausreichend, dass eine Begründung im Rahmen des Protokolls des jeweiligen Organs festgehalten wird. Die Begründung dient zur Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung und somit zur innerparteilichen Transparenz.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX
  2. Emmy 19:43, 6. Apr. 2012 (CEST)
  3. Alexkid 20:29, 6. Apr. 2012 (CEST)
  4. greemin 1:19, 7. Apr. 2012 (CEST)
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Christoph 17:10, 6. Apr. 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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