LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Ladungsmodalitäten - Anpassung §9b (2) (Der Landesparteitag) an Bundessatzung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1 von Emmy.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik.

Titel = Ladungsmodalitäten - Anpassung §9b (2) (Der Landesparteitag) an Bundessatzung
Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Emmy
Betrifft
Satzung des Landesverbands Sachsen-Anhalt / § 9b (2)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §9b (2) (Der Landesparteitag) der Landessatzung wie folgt zu ändern:

alte Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Email oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

neue Fassung: (Änderungen hervorgehoben)

§ 9b - Der Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich per Brief oder Fax mindestens 4 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung
  • Anpassung der Landessatzung an die Bundessatzung (https://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_9b_-_Der_Bundesparteitag) in Bezug auf Ladungsmöglichkeiten
  • Verankerung der bereits praktizierten Einladungsmöglichkeit per Email in der Satzung (Rechtssicherheit)
  • Verankerung von Definitionen über fristgerecht erfolgte Zustellung (Rechtssicherheit)

Anmerkungen:

  • Priorität von Fax gegenüber Brief wurde nicht übernommen
  • Landesladungsfrist von 4 Wochen wurde beibehalten (Bund 6 Wochen)






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX
  2. Emmy 19:43, 6. Apr. 2012 (CEST)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Christoph 17:09, 6. Apr. 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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