LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Aufhebung von §11 FeiertG LSA (Einschränkung der Versammlungsfreiheit)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1 von NX.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
WPA025
Beantragt von
NX
Programm

Wahlprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

"Aufhebung des §11 FeiertG LSA

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt strebt die Aufhebung des §11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) an. Für die PIRATEN ist die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit an religiösen Feiertagen inakzeptabel. Die Trennung von Religion und Staat bzw. die Selbstbestimmung des Individuums ist höher zu bewerten, als der erhöhte Schutz religiöser Bräuche. Durch Beibehalten von §4 bleibt der besondere Schutz von Gottesdiensten jedoch bestehen."

Begründung

In §11 FeiertG (http://st.juris.de/st/gesamt/FeiertG_ST.htm#FeiertG_ST_P11) ist festgelegt, dass an speziellen christlichen Feiertagen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 12 der Landesverfassung durch die §§ 4 und 5 eingeschränkt sind.

Dieser Abschnitt ist zu streichen, da er eine Einschränkung insbesondere für alle Nicht-Christen darstellt. Im Sinne der Trennung von Kirche und Staat ist das Gesetz nicht mehr zeitgemäßg. Christen können allerdings weiterhin ihrem Glauben und Gottesdiensten uneingeschränkt nachgehen, da der §4 bestehen bleibt, welcher sicherstellt, dass keine Veranstaltungen erlaubt sind, die einen Gottesdienst stören.

Diskussion & Informationen:






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Sachsen-Anhalt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX
  2. greemin
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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