LSA:Kreisverbände/Altmark/Gründungsversammlung10.12.2011

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Protokolle:

Protokoll der Mitgliederversammlung des Kreisverbands Stendal Goldbeck, 10.12.2011 11:28 Uhr
Protokollant: C.G.

TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
Vorschlag Sebastian Krone, 5 akkreditierte Mitglieder einstimmig angenommen Vorstellung Sebastian Krone
TOP 03 - Wahl des Protokollführers
Vorschlag C.G.
einstimmig angenommen
TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung festgestellt
TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vorstellungsrunde – alle Anwesenden stellen sich vor
TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung
beschlossen
TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
beschlossen
TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
beschlossen
Frage ob die Mitgliederversammlung gestreamt werden soll.
TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung
Beschlossen die vorliegende Geschäftsordnung des Landesparteitags vom 19.09.2011sinngemäß anzuwenden, mit der Änderung das auf Wahlhelfer verzichtet werden soll.
TOP 10 - Wahl des Wahlleiters
Vorschlag Alexander Zinser
einstimmig angenommen
TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer
Vorschlag Robert Krüger
Robert Krüger ist einstimmig angenommen
TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
C.G. stellt den Gesamttätigkeitsbericht vor.
Kevin stellt seinen finanziellen Tätigkeitsbericht vor.
übernommen 117,31 €
jetzt 143,21 €
Berichtigung des Tätigkeitsberichts das Datum des Eingangs ist nicht der 19.10.2011

TOP 13 - Bericht der Rechnungsprüfer
Dazu Betrag von 663,77 € ist vom Landesverband
Der Kreisverband Stendal hat ein Guthaben 806,98 € von beim Landesverband Sachen Anhalt dieses gliedert sich wie folgt
Abschluss 2010 18,61 €
staatliche Teilfinanzierung 2010 548,56€
Abschlag Parteienfinanzierung 2011 96,60 €
Kontostand : 143,21
Davon Rückstellung Buchhaltung 80 ,- €
Davon Rückstellung Buchhaltung 2011 380 ,- €

Daraus ergibt sich ein verfügbares Vermögen am 10.12.2011 346,98 €
Es gibt keine Rechnungen und keine Rechnungen oder Belege die zu überprüfen sind.
Der Rechnungsprüfer Robert Krüger schlägt vor den Vorstand zu entlasten.
TOP 14 - Entlastung des Vorstandes
der Vorstand wird gemeinschaftlich einstimmig entlastet.

TOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV Stendal
Erläuterung des Vorhabens durch den Versammlungsleiter.
Der Wille wird bekundet.
TOP 15.1 Satzungsänderung Art 29 des Satzung des Kreisverbands Stendal
Der Versammlungsleiter verliest den vorliegenden Antrag.
Satzungsänderungsantrag 1
Die Satzungsänderung wird einstimmig beschlossen
12:24 Uhr TOP 16 - Vorbereitung der Gründung eines Kreisverbandes Altmark
TOP 16.1 - Feststellung, dass Liquidationsgebot (§ 47 BGB) nicht eingreift
Dir rechtlichen Rahmenbedingungen werden erläutert und festgestellt.

GO Antrag auf Unterbrechung von 12:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Einstimmig angenommen
Unterbrechung bis 12:45 Uhr
TOP 16.2 - Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand

Der Versammlungsleiter verliest den Verschmelzungsvertrag.

Der Vertrag wird einstimmig angenommen.
TOP 16.3 - Beschlussfassungen
TOP 17 - Fortsetzung der Mitgliederversammlung des KV Stendal für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines Kreisverbands Altmark
TOP 17.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes
TOP 17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
TOP 17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
TOP 18 - Satzungsänderungsanträge
TOP 19 - Programmänderungsanträge
TOP 20 - Sonstige Anträge
TOP 21 - Sonstiges
TOP 22 - Schließen der Versammlung
Es wurde festgestellt, dass der Regionalverband Altmark gegründet worden ist.
Es wurde festgestellt, dass der Kreisverband Stendal durch Verschmelzung aufgelöst wurde.
Die Mitgliederversammlung wird um 17:14 Uhr beendet.

Protokoll der Gründungsversammlung des Kreisverbands Altmark Goldbeck, den 10.12.2011 – 13:00 Uhr
Protokollant: C.G.

Sebastian Krone eröffnet die Gründungsversammung

TOP 01 - Eröffnung der Versammlung
Eröffnung der Gründungsversammlung durch Sebastian Krone
TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
Sebastian Krone wird vorgeschlagen
Sebastian Krone wird einstimmig von 8 akkreditierten Piraten
TOP 03 - Wahl des Protokollführers
C.G. wird zum Protokollführer vorgeschlagen
C.G.wird einstimmig zum Protokollführer gewählt
TOP 04 - Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung
die fristgerechte Einberufung wird festgestellt
TOP 05 - Beschluss der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form beschlossen
TOP 06 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
es wird einstimmig beschlossen Gäste zuzulassen
TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
Audio- und Videoaufnahmen werden einstimmig zugestimmt
TOP 08 - Beschluss der Geschäftsordnung
Es wird die Geschäftsordnung vorgestellt und die zum Teil per Post versandten Geschäftsordnung einstimmig angenommen
TOP 09 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
Alexander Zinser wird zum Wahlleiters vorgeschlagen.
Alexander Zinser wird einstimmig zum Wahlleiter
auf Wahlhelfer wird verzichtet
TOP 10 - Gründung des Kreisverband Altmark
Die Wortwahl ob Kreisverband oder Regionalverband wird diskutiert. Nach Aussagen von Sebastian Krone ist beides möglich und weist auf die irreführende Bezeichnung als Kreisverband der aus mehr als einem Landkreisen besteht.

Antrag auf ein Meinungsbild
Soll der zu gründende Verband Regionalverband Altmark lauten.
Eindeutig positiv.
TOP 10.1 - Feststellung der Gründungsabsicht
Der Gründungswille wird einstimmig bekundet.
TOP 10.2 - Beschlussfassung über die Satzung
Die Satzung wird vorgestellt und diskutiert.
Es wird vorgeschlagen Beisitzer in die Satzung aufzunehmen.
Der Name wir durch Meinungsbild einstimmig auf Regionalverband Altmark festgelegt
Die Artikel werden durch den Versammlungsleiter verlesen und einzeln abgestimmt.
Artikel 1 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 2 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 3 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 4 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 5 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 6 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 7 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 8 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 9 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 10 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 11 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 12 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 13 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 14 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 15 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 16 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 17 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 18 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 19 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 20 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 21 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 22 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 23 gelesen und einstimmig beschlossen
Go Antrag auf Unterbrechung der Gründungsversammlung 14:53 Uhr bis 15:00 Uhr
Meinungsbild einstimmig.
Die Gründungsversammlung wird unterbrochen.
Die Gründungsversammlung wird um 15:05 Uhr fortgesetzt
Artikel 24 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 25 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 26 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 27 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 28 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 29 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 31 gelesen und einstimmig beschlossen
Artikel 30 gelesen und einstimmig beschlossen
Abstimmung der Satzung in der vorliegenden Form
Einstimmig angenommen


TOP 11 – Wahlen
TOP 11.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Kreisverband Altmark
Meinungsbild – soll mehr als 0 Beisitzer gewählt werden?
Negatives Abstimmungsergebnis
TOP 11.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
Wahl zum ersten Vorsitzenden
Kandidat Malte Dannenberg
Der Kandidat stellt sich vor und antwortet auf die Fragen der Anwesenden.
Die Kandidatenliste wird geschlossen.
Der Wahlleiter gibt die Wahlzettel aus, überprüft die Beschaffenheit der Wahlurne und eröffnet um 15:35 Uhr die Wahl
Die Wahl ist 15:38 Uhr beendet und wird öffentlich ausgezählt.
Malte Dannenberg wurde einstimmig zum 1. Vorsitzenden des Regionalverband gewählt und nimmt die Wahl an.

Die Wahl des zweiten Vorsitzenden
Kandidat Moritz Behrendt
Der Kandidat stellt sich vor und steht sich den Fragen der Anwesenden
Die Kandidatenliste ist geschlossen
Der Wahlleiter gibt die Wahlzettel aus, überprüft die Beschaffenheit der Wahlurne und eröffnet um 15:41 Uhr die Wahl
Der Wahlgang wird um 15:43 Uhr geschlossen
Moritz Behrendt wurde einstimmig zum zweiten Vorsitzenden des Regionalverband gewählt und nimmt die Wahl an.

Wahl des Schatzmeisters
Kandidat Kevin Oelze
Der Kandidat stellt sich vor und antwortet auf die Fragen der Anwesenden.
Die Kandidatenliste wird geschlossen.
Der Wahlleiter gibt die Wahlzettel aus, überprüft die Beschaffenheit der Wahlurne und eröffnet um 15:47 Uhr die Wahl
Die Wahl ist 15:50 Uhr beendet und wird öffentlich ausgezählt.
Kevin Oelze wurde bei 6 Stimmen und 2 Enthaltungen zum Schatzmeister des Regionalverband gewählt und nimmt die Wahl an.

TOP 11.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
Kandidat Sigurt Schauer, Hannes Frank
Der Kandidat stellt sich vor und antwortet auf die Fragen der Anwesenden.
Die Kandidatenliste wird geschlossen.
Sigurt Schauer, Hannes Frank wurden durch offene Abstimmung einstimmig zu Kassenprüfern des Regionalverband gewählt und nehmen die Wahl an.

TOP 12 - Verschmelzung mit dem KV Stendal
Der Verschmelzungsvertrag wird vom Versammlungsleiter vorgestellt und verlesen.
Dem Verschmelzungsvertrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 13 - Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von Forderungen
Die Übergabe der Sachmittel wird unverzüglich erledigt. Die zuständigen Personen sind bekannt.
TOP 14 – Programmänderungsanträge
Es liegt ein Antrag vor, wird jedoch zurückgezogen
TOP 15 - Sonstige Anträge
Antrag von Kevin Oelze
Vorstellung des Antrags
Unterbrechung der Sitzung
Die Sitzung wird um 17:09 Uhr fortgesetzt
Der Antrag wurde geändert und wird vom Versammlungsleiter verlesen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP 16 – Sonstiges
Die Raumtemperatur wird bemängelt.
TOP 17 - Schließen der Versammlung
Die Versammlung wird um 17.11 Uhr geschlossen
der Versammlungsleiter beglückwünscht zur Gründung des Regionalverbands

Geschäftsordnung:

Geschäftsordung der Mitgliederversammlung des KV Stendal
§1 Allgemeines
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Piratenwiki, auf der LSA-Mailingliste sachsen-anhalt@lists.piratenpartei.de und im Piratenforum binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reichen für die Mailingliste und das Piratenforum ein Verweis auf das Wiki.
§1.1 Akkreditierung
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
§1.1.1 Verlassen der Versammlung
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
§1.1.2 Betreten der Versammlung
(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
§2 Versammlungsämter
§2.1 Versammlungsleiter
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
§2.2 Wahlleiter
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2) Die Durchführung umfasst die Ankündigung einer Wahl, Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
das Entgegennehmen der Stimmzettel,
das Auszählen der Stimmen,
Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl, Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.
§3 Kandidatur
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
§4 Wahlordnung
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.
§4.1 Abstimmungen
§4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
§4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:
+ für JA
- für NEIN
o für ENTHALTUNG
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig.
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
§4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.
§4.2 Wahlen
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
§4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
§4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].
§4.2.3 Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht
(1) Es wird nach der modifizierten Wahl durch Zustimmung gewählt.
(2) Der Wähler kann jedem Kandidaten seine Zustimmung oder Ablehnung geben.
(3) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
(4) Es wird ein Quorum von 50% der gültigen Stimmen benötigt. Es kann niemand gewählt werden der mehr Ablehnende als Zustimmende Stimmen erhalten hat.
(5) Es gelten die Regelungen aus §4.2.2 [Wahlen zu Parteitagsämtern] mit der Maßgabe, das in jedem Fall geheim abzustimmen ist.
§5 Anträge
§5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
§5.2 Anträge auf Änderung der Satzung
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§5.3 Anträge auf Änderung des Programms
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
§5.4 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ...}. §5.4.1 Antrag auf Ende der Rednerliste
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
(2) Der Antragsteller darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben, darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
§5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein das Hinzufügen eines Punktes, das Entfernen eines Punktes, das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung, das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
§5.4.3 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
§5.4.4 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].

§5.4.5 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
(1) Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}

§5.4.6 Antrag auf Begrenzung der Redezeit
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
§5.4.7 Antrag auf Vertagung der Sitzung
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
§5.4.8 Antrag auf Ende der Versammlung
(1) Wird die Versammlung vor Abschluss der Tagesordnung nach {GO-Antrag auf Ende der Versammlung} beendet muss innerhalb von 4 Wochen ein Termin und ein Ort für die Fortsetzung des Parteitages gefunden werden. Alle offenen Tagesordnungspunkte werden dann an diesem Parteitag behandelt.
(2) Dieser Antrag ist nur nach dem geplanten Ende der Versammlung statthaft.
§6 Gültigkeitsdauer
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.

Vorstands-Geschäftsordnung des RV Altmark Piratenpartei Deutschland
1. Vorstandssitzungen
§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird bei Bedarf vom Vorstand beschlossen. Der Termin wird mindestens eine Woche vorher mindestens im Wiki des Regionalverband sowie im Forum des Regionalverband veröffentlicht. Der Vorstand veröffentlicht eine vorläufige Tagesordnung und die zu behandelnden Anträge und Anfragen.
(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Regionalverband können an den Regionalvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Sachsen Anhalt
2. alle Mitglieder des Regionalverbandes Altmark Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Regionalvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.
§ 5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Regionalverbands. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und/oder per Mailingliste veröffentlicht.
2. Aufgabenverteilung
Die Aufgaben werden vom Vorstand gemeinsam erledigt. Ist eine Arbeitsteilung abgesprochen wird das auf der Wikiseite des Vorstands extra vermerkt.
3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:
der Vorsitzende wird vertreten durch den zweite Vorsitzenden
der Schatzmeister werden vertreten durch den Vorsitzenden
(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
4. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 10.12.2011 in Kraft.