LSA:Kreisverbände/Altmark/AoMV090612/TO2

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  1. Begrüßung durch den kommissarischen Vorstand

  2. Eröffnung der Versammlung

    1. Abstimmung über die Geschäftsordnung

    2. Abstimmung über Zulassung von Gästen

    3. Abstimmung über Zulassung von Audio- und Videoprotokollen

    4. Abstimmung über die Tagesordnung

  3. Wahl der Versammlungsämter

    1. Wahl des Versammlungsleiters

    2. Wahl des Protokollanten

    3. Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer

    4. Wahl des Kassenprüfers/Rechnungsprüfers

  4. Abstimmung über Aufnahme von Neumitgliedern

    1. Aufnahme durch den kommissarischen Vorstand

    2. Aufnahme durch die Mitgliederversammlung

  5. Tätigkeitsberichte des alten Vorstands

    1. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden

    2. Tätigkeitsbericht des 2. Vorsitzenden

    3. Tätigkeitsbericht des Schatzmeisters

    4. Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfers/Kassenprüfer

  6. Abstimmung über Entlastung des alten Vorstandes

  7. Tätigkeitsberichte des kommissarischen Vorstands

    1. Abstimmung über Entlastung des kommissarischen Vorstandes

  8. Abstimmung über Zusammensetzung des neuen Vorstandes

  9. Abstimmung über die Anzahl der Beisitzer nach Art. 21 Absatz 1 der Satzung

  10. Wahl des 1. Vorsitzenden

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme des 1. Vorsitzenden bzw. weiterer Wahlgang

  11. Wahl des 2. Vorsitzenden

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme des 2. Vorsitzenden bzw. weiterer Wahlgang

  12. Wahl des Schatzmeisters

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme des Schatzmeisters bzw. weiterer Wahlgang

  13. Wahl des 1. Beisitzers

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme des 1. Beisitzers bzw. weiterer Wahlgang

  14. Wahl des 2. Beisitzers

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme des 2. Beisitzers bzw. weiterer Wahlgang



  15. Wahl des n-ten Beisitzers, wie Tagesordnungspunkt 11.
    (Dies kann sich ggf. mehrfach wiederholen.)

  16. Wahl der Kassenprüfer (min. zwei)

    1. Vorstellung der Kandidaten und Befragung

    2. Schließen der Kandidatenliste

    3. Vorstellung der bisher nicht vorgestellten Kandidaten

    4. Durchführung des Wahlganges ggf. offen

    5. Auszählen der Stimmen, Verkündung und Annahme der Kassenprüfer bzw. weiterer Wahlgang

  17. Wahl von Moderatoren für die Kommunikation

  18. Abstimmungen

    1. Abstimmung darüber ob wir ein eigenes Bankkonto einrichten wollen.

    2. Abstimmung über die IT

      1. Wahl von IT Beauftragten zur Kontrolle und Entlastung bei den anfallenden Aufgaben

      2. Ziel und Ausrichtung der IT

    3. Erneute Bestätigung der vergangenen Beschlüsse

  19. Worte des neu gewählten Vorstandes an die Versammlung

  20. Versammlungsende



Hinweis – Rechnungsprüfer/ Kassenprüfer – es soll eine Prüfung auch unterjährig stattfinden – dazu sollte jemand bestimmt werden. Zur Entlastung soll ebenfalls abschließend auf der Mitgliederversammlung geprüft werden.

Die Prüfer fürs Jahr werden für die nächste Amtszeit des Vorstands gewählt. Die anderen Prüfer auf der Versammlung. ( Wie man die nun nennt ist unerheblich)

Prüfer die unterjährig prüfen können auch die Prüfung auf der Versammlung übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

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