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Geschäftsordnung für die AG-Technik des Regionalverbands

Beschlossen am 32.12.2013, zuletzt geändert am 32.12.2013

ART. 0. Vorläufige Arbeitsaufnahme

1. Die AG Technik nimmt die Arbeit auf und handelt nach dieser Geschäftsordnung sinngemäß. Wenn alle Punkte erfüllt werden/werden können entfällt Art. 0 aus der Geschäftsordnung

Art. 1. Beauftragung

1. Mitgliederversammlung 100 der Piraten Regionalverband Altmark hat die AG Technik des Regionalverbands beauftragt, die IT des Regionalverbandes zu administrieren und zu warten. [Beschluss einfügen]

Art 2. Koordinatoren

1. Die AG Technik des Regionalverbands wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
2. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). Die Satzung findet sinngemäß Anwendung.
3. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

Art. 3. Beschlussfassung

1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
2. Jedes Mitglied der AG Technik des Regionalverbands hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
3. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
4. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen.
5. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.

Art. 3.1. Allgemeine Beschlüsse

1. Alle aktiven Mitglieder in der AG Technik des Regionalverbands haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.2 Beschlüsse, die die IT-Infrastruktur grundlegend betreffen

1. Alle aktiven Mitglieder in der AG Technik des Regionalverbands haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.3 Beschlüsse, die Applikationen betreffen

1. Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Art. 3.4. Vetorecht für Koordinatoren

1. Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. und 3.3. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik des Regionalverbands überstimmt werden.

Art. 4. Administratoren

1. Administratoren werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der AG-Technik des Regionalverbands vorgeschlagen.
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG-Technik des Regionalverbands mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik des Regionalverbands bestätigt oder abgelehnt.

Art. 4.1. Passwörter

1. Administratoren und Mitarbeiter mit vergleichbaren Funktionen haben die Logins (User/Passwort) für den/die von ihnen verwalteten Dienst(en) datensicher zu verwahren. Sie dürfen nicht in der zum Zugang benutzen Software (z.B. Browser) dauerhaft speichern.
2. Alle Logins sind in einer zentralen, verschlüsselten Sicherungsdatei zu hinterlegen und aktuell zu halten. Diese zentrale Sicherungsdatei verwahrt der Datenschutzbeauftragte des LV Sachsen Anhalt (LDSB), der auch Änderungen der Logins einpflegt. Der (LDSB) darf diese Logins selbst nicht nutzen und auf Beschluss der AG-Technik des Regionalverbands nur an Berechtigte herausgeben. Er erstellt seinerseits eine verschlüsselte Kopie dieser Sicherungsdatei, die im Safe in der Landesgeschäftsstelle hinterlegt wird. Das Passwort für diese Sicherungsdatei wird in einem versiegelten Umschlag ebenfalls im Safe hinterlegt. Der LDSB führt ein Änderungsprotokoll.

Art. 5. Einbringen von neuen Diensten

1. Sofern dies von den aktiven Mitgliedern der AG-Technik des Regionalverbands oder dem Regionalvorstand für notwendig erachtet wird, werden weitere Dienste zur Einbindung in die IT vorgeschlagen.
2. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik des Regionalverbands gem. Punkt 3 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik des Regionalverbands bestätigt oder abgelehnt.
3. Die Koordinatoren haben ein Vetorecht. Die Ablehnung ist ausführlich zu begründen. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik des Regionalverbands überstimmt werden.

Art.6. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Technik des Regionalverbands

1. Mitglieder der AG Technik des Regionalverbands, die drei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Technik des Regionalverbands teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Die bestehenden Zugriffsrechte werden dem entsprechenden Mitglied entzogen, wenn sich die Mitglieder der AG des Regionalverbands mehrheitlich dafür aussprechen. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG des Regionalverbands gestrichen.

Art. 7. Kommunikation innerhalb der AG Technik des Regionalverbands/ Sitzungen

Art. 7.1. Sitzungen

1. Die AG Technik des Regionalverbands hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
2. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte und der aktuelle Status von Applikationen und Systeme besprochen. Administratoren sollten an den regelmäßigen Sitzungen teilnehmen oder - wenn sie an den Terminen verhindert sind - sich über die Mailingliste oder im Wiki abmelden.
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

Atr. 7.2. Redmine

1. Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen im Redmine zu veröffentlichen redmine.piraten-altmark.de/redmine/. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
2. Die Registrierung ist nur für den internen Teil notwendig.
3. Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen werden nur im internen Teil der AG Technik im Redmine veröffentlicht und können nach Erledigung gelöscht werden.

Art. 8. Aufgabenverteilung

1. Die Mitglieder der AG Technik des Regionalverbands sind einem oder mehreren Bereichen zugeordnet; dies wird im Dashboard auf der AG Technik des Regionalverbands-Seite im Wiki veröffentlicht. Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG Technik des Regionalverbands festgelegt.

Art. 9. Informationen für die Nutzer

1. Die AG Technik des Regionalverbands hat mehrere Kommunikationswege, um Interessierte mit Informationen zu versorgen. Regulär wird dafür die Wikiseite der AG Technik des Regionalverbands genutzt. Informationen über Ausfälle, Wartungen usw. werden, wenn technisch möglich, im Wiki, über Redmine sowie des offiziellen Twitter-Accounts des Regionalverbandes veröffentlicht.

Art.10. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

1. Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld der ersten Mitgliederversammlung, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Technik des Regionalverbands erstellen und veröffentlichen.
Dieser sollte umfassen:

Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht
Planungen der nächsten 12 Monate

Außerdem sollte generell dargestellt werden:

Die Dienste, die die AG Technik des Regionalverbands bereitstellt
Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste

Art. 11. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Technik des Regionalverbands und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.