NRW:Bonn/Kreisverband/Vorstand/Sitzung/2010-04-26 Tagesordnung

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Top 1: Geschäftsordnung

Top 2: Anerkennung des Kreisverbandes beim Landesverband

  • In der LVor-Sitzung vom 26.04. wird ein Antrag von Jotun behandelt: [1]
  • Antrag 1: Der Landesvorstand möge beschliessen, den Kreiverband Bonn ab dem 26.04.2010 als "Basisdemokratischen Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen" im Sinne des auf dem LPT2010.2 entschiedenen Antrags ([2]) binnen zwei Wochen ab Antragsstellung anzuerkennen.
  • Antrag 2: Der Landesvorstand möge beschliessen, den Kreiverband Bonn ab dem 01.08.2010 als ordentlichen Kreisverband binnen zwei Wochen ab Antragsstellung anzuerkennen.

Top 3: Zugriff auf Bonner Mitgliederverzeichnis

Mitgliedsdaten werden wahrscheinlich als CSV zur Verfügung gestellt. Ablage muss organisiert werden. Datenschutzerklärungen aller Vorstandsmitglieder müssen abgegeben werden.

Top 4: Klage gegen Satzungsänderungsantrag auf LMV 2010.2

  • Klageschrift von Bastian:

Klageschrift an das ehrenwerte Landesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hiermit reiche ich Bastian Greshake, Münsterstraße 43 48268 Greven Klage gegen die zweite Landesmitgliederversammlung 2010 des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland ein. Die Landesmitgliederversammlung hat mit Annahme des unter der Nummer U08 geführten Satzungsänderungsantrages meine Rechte als Pirat verletzt und zudem gegen die Bundessatzung und das Parteiengesetz verstoßen. Im Einzelnen wurde folgender Antrag angenommen (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge#Paket_Unabh.C3.A4ngig_.28U.29 - Punkt u08)

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes NRW um §6a mit folgendem Inhalt zu erweitern:
„§6a Befristetes Verbot von Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes NRW
(1) §6 Absatz 1 und 4 dieser Satzung werden bis zum 31.07.2010 außer Kraft gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Gründung von Verbänden unterhalb des Landesverbandes unzulässig. Bereits gegründete Unterverbände erhalten keine Finanzmittel vom Landesverband.
(2) Zur Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist eine erneute Entscheidung des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit nötig.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verliert dieser Paragraph (§6a) seine Gültigkeit und wird ersatzlos gestrichen.“

Die Beschlussfassung findet sich im Protokoll der Landesmitgliederversammlung http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Protokoll2#Antrag_u08

Dieser Beschluss ist ein direkter Verstoß gegen die Bundessatzung §7(2) und das Parteiengesetz §7(1).
Bundessatzung §7(2) sagt:
"Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind."

Aus diesem Absatz geht folgendes hervor, wie sich die Piratenpartei untergliedert. Da durch diesen Beschluss eine weitere Untergliederung des Landesverbandes untersagt wird, sehe ich eine Beschneidung meiner Rechte: Ich kann an meinem Wohnort keine weitere Untergliederung gründen. Das ist eine direkte Beschneidung meiner politischen Willensbildung und versetzt mich in eine schlechtere Lage als die Piraten, die bereits eine Untergliederung gründen konnten und somit die Willensbildung innerhalb der Partei vor Ort bzw. in einem örtlich begrenzteren Rahmen betreiben können.

Dieses wird direkt vom Parteiengesetz unter §7(1) gefordert:
"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig."
In Satz 2 wird vom Gesetzgeber die angemessene Willensbildung gefordert. Durch den LMV Beschluss wird die in Satz 2 geforderte angemessene Willensbildung verweigert. Absatz 2 des Beschlusses sieht sogar vor, dass Gründungen von Untergliederungen durchaus länger verboten sein können, als bisher angenommen, da dieser Beschluss verlängerbar ist.

Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts Nordrhein-Westfalen ist gegeben, da es sich um einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung NRW handelt und direkt die Rechte der Piraten in Nordrhein-Westfalen beschneidet.

Ich bitte das ehrenwerte Schiedsgericht die Klage anzunehmen und das Verfahren zu eröffnen.

  • Klageschrift von plätzchen:

Klageschrift an das ehrenwerte Landesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

Hiermit reiche ich Philip Brechler, Rigaweg 17 48159 Münster Klage gegen die zweite Landesmitgliederversammlung 2010 des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland ein. Die Landesmitgliederversammlung hat mit Annahme des unter der Nummer U08 geführten Satzungsänderungsantrages meine Rechte als Pirat verletzt und zudem gegen die Bundessatzung verstoßen. Im Einzelnen wurde folgender Antragangenommen (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge#Paket_Unabh.C3.A4ngig_.28U.29 - Punkt u08)

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes NRW um §6a mit folgendemInhalt zu erweitern:

„§6a Befristetes Verbot von Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes NRW (1) §6 Absatz 1 und 4 dieser Satzung werden bis zum 31.07.2010 außer Kraft gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Gründung von Verbänden unterhalb des Landesverbandes unzulässig. Bereits gegründete Unterverbände erhalten keine Finanzmittel vom Landesverband.
(2) Zur Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist eine erneute Entscheidung des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit nötig.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verliert dieser Paragraph (§6a) seine Gültigkeit und wird ersatzlos gestrichen.“

Die Beschlussfassung findet sich im Protokoll der Landesmitgliederversammlung http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Protokoll2#Antrag_u08

Satz 3 von Absatz 1 verletzt die Rechte der bisher existenten Untergliederungen der Piratenpartei im Land NRW eklatant, da die satzungsgemäße Finanzautonomie nicht mehr gewährleistet ist. Die Bundessatzung sagt unter §2Abschnitt B Finanzordnung der Satzung der Piratenaprtei Deutschland in den Absätzen 5 und 6 folgendes:

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverbanderhält 20%.

Der Beschluss der Landesmitgliederversammlung wiederspricht direktdem Absatz 6.

Ich bitte das Schiedsgericht fest zu stellen, dass der Beschluss der LMV nichtig ist oder ersatzweise für die Gültigkeitsdauer des Paragrafen 6a der Satzung des LV Nordrhein-Westfalen die Budenssatzung Anwednung findet.

Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts Nordrhein-Westfalen ist gegeben, da es sich um einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung NRW handelt und direkt die Rechte der in Untergliederungen organisierten Piraten in Nordrhein-Westfalen beschneidet.

Top 5: Beglaubigung des Gründungsprotokolls

Top 6: Prüfung der Satzung

Aloxo und Thomas haben die Satzung mit dem Protokoll abgeglichen. Bitte prüfen und wenn Ok sperren lassen.

Top 7: Aufgabenverteilung des Vorstands

Fachsprecher und Pressesprecher bestimmen

Top 8: Mitgliedsantrag von Flachshaar

Liegt Kemal vor. Zum Procedere siehe 2010-02-04 - Vorstandssitzung#Mitgliedswechsel_LV:

Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, wo sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:
Wenn ein Pirat die Aufnahme in einem anderen Landesverband (Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) beantragt, muss er diesen Antrag begründen. Der Generalsekretär (oder das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied der Vorstands) des befragten Landesverbands teilt dies dem Generalsekretär (oder s.o.) des zuständigen Landesverbandes unter Angabe der Adresse des anfragenden Piraten mit und fragt nach seiner Genehmigung. Liegen die Zustimmungen beider betroffenen Generalsekretäre (oder s.o.) vor, beantragt der GenSec (oder s.o.) des aufnehmenden Landesverbands den Bundesvorstand, diesem Antrag im Umlaufverfahren zuzustimmen.
Die Adresse für die Anfrage ist vorstand (at) piratenpartei (.) de
Bei Wohnortwechsel ist der GenSec (oder s.o.) verpflichtet, dem GenSec (oder s.o.) des Wohnortes die neue Anschrift mitzuteilen. Diese Regelung gilt analog für alle Orts-, Kreis-, und Bezirksverbände, die sich jeweils an die nächst höhere Verwaltungsebene wenden.

Top 9: Stammtisch

Initiative von Michael (aka Blas el teso) bzgl Stammtisch: Strukturierter organisieren, evtl mit Statusberichten von diversen Piraten zu bestimmten Themen

Top 10: Gegenveranstaltung zum Klimagipfel

Kontakt herstellen

Top 11: WLAN-Bonn

Kontakt herstellen

Top 12: WCCB und Beethovenhalle

Informationen einholen

Top 13: Bankkonto für KV

Top 14: Postfach

Kemal kann evtl. ein bestehendes privates übertragen.

Top 15: Mailingliste beantragen

Top 16: Unterseiten auf piratenpartei-bonn.de einrichten

Top 17: Mumble-Raum einrichten lassen

Top 18: GnuPG/PGP Schlüssel

Top 19: Anfrage WDR Lokalzeit

Mail an Presseliste: Hallo liebe Bonner Piraten, wir würden gerne im Vorfeld der Landtagswahl in der Sendung "Lokalzeit aus Bonn" im WDR TV über Euch berichten. Bin dankbar für einen baldigen Rückruf unter **********, um mehr über Euch und Eure Arbeit und Aktionen zu erfahren und Details eines möglichen Drehs zu besprechen.

Top 20: Finanzordnung

Top 21: Grillfest

Vorschlag von Petra: Überlegt euch bitte, ob ihr ein Piratensommerfest in Bonn möchtet. Als Termin schlage ich einen Samstag ab Ende Juni bzw. Anfang Juli vor (vor den Sommerferien 15.07. - 27.08.2010). Ort: Grillplatz der Waldfreunde Bonn zur Finanzierung: maximal 15 Euro pro Person (Kinder bis 14 Jahre frei) bzw. für Jupis die Hälfte. Das Geld muss vorher zum größten Teil eingesammelt werden, da ich es nicht auslegen kann (eventl. kann der KV teilweise vorfinanzieren und bekommt es dann zurück?). In der Gebühr enthalten sind Essen und Trinken inkl. allem, was zum Grillen benötigt wird (Geschirr, Gläser, Besteck, GEMA, Platzmiete Holzkohle etc). Ich weiss nicht wie der Vorstand das sieht, aber einladen würde ich Piraten aus Bonn und dem Umland.