Kennzeichenüberwachung
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Zur Kennzeichenüberwachung werden heute technische Systeme eingesetzt, die KFZ-Kennzeichen erfassen und die zugehörigen Daten speichern können.
Diese Technologie ermöglicht beispielsweise beim deutschen LKW-Mautsystem Toll Collect, dass die Kennzeichen vorbeifahrender Lastkraftwagen erfasst und mit den vorhandenen Daten abgeglichen werden können. Nur wenn ein LKW-Kennzeichen nicht auf der Bezahlerliste steht, bleibt das Foto gespeichert und wird manuell ausgewertet. Kritisiert wird hier, dass trotz aller vorherigen politischen Zusicherungen, dass die Toll Collect-Kennzeichenscantechnologie ausschließlich für Mautzwecke genutzt wird, dennoch bereits kurz nach Realisierung des Projekts die politische Forderung kam, passierende Fahrzeugkennzeichen generell zu speichern, um die Daten im Rahmen der Strafermittlung bei besonders schweren Verbrechen verfügbar zu haben. Mithilfe der Daten können Bewegungsprofile der Täter erstellt werden, allerdings von jedem anderen auch.
Ferner wurden in Hessen und Schleswig-Holstein auch Lesegeräte für KFZ-Kennzeichen an Straßen aufgestellt, die diese erfassten und mit Fahndungsdaten abglichen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 verletzen die dortigen Gesetze das Datenschutz-Grundrecht der Autofahrer, da die Vorschriften zu unbestimmt waren.[1]
Links
- Automatische Nummernschilderkennung
- Umweltbundesamt fordert einen weiteren Daten-Staubsauger, Pressemitteilung zur PKW-Maut, 15. April 2010
Einzelnachweise
- ↑ Karlsruhe kippt die Kennzeichenüberwachung, netzzeitung.de, 11. März 2008.