Kategorie Diskussion:Urheberrecht
Zum Urheberrecht für elektronische medien. z.B. Ein Buch kan man einfach nachdem es gelesen worden ist weitergeben. Das Urheberrecht wird hier nicht verletzt. Elektronisch medien sollen hier so geschaffen werden das wenn kopiert, die Ursprungsversion gelöscht wird, damit hat man die gleiche Bedingung geschaffen wie im schriftliche Form.
Wenn dies als Gesetz verankert wird, ist es recht eindeutig, wer sich Kriminell verhält.
Technische Möglichkeiten um dies zu realisieren gibt es. Es muss nur mit der elektronische Format verankert werden.
--Rvervecken 17:09, 30. Mai 2012 (CEST)