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Freiheit und Grundrechte
Nummer:
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225
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Antragsteller:
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Elle Nerdinger, Olaf Bettsteller
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Die Einführung der Möglichkeit seinen öffentlich geführten Wahlnahmen (Nickname, Username, selbst gewählter öffentlicher Name, etc.) im Ausweis eintragen zu lassen.
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Schlagworte:
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Username, Wahlname, öffentlicher Name, Namensrecht, Künstlername, Ordensname
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Eintragung von öffentlich geführten Wahlnamen
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Text:
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Die Piratenpartei setzt sich für die Möglichkeit ein, einen dauerhaft geführten Namen, der nicht dem Passnamen entspricht, amtlich eintragen zu lassen. Vorbild ist die Eintragung von Künstler- und Ordensnamen.
Als amtliche Bezeichnung wird "Wahlname" oder "öffentlicher Name" vorgeschlagen. Diese Namen sind derart von Künstlernamen zu unterscheiden, da diese keinen Markencharakter besitzen und damit mehrfach vorkommen können.
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Begründung:
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Gerade im Umfeld des Internets gibt es Menschen die sich mit ihrem frei gewählten Namen "einen Namen gemacht haben" und darüber eine Reputation genießen, dieser jedoch keine Rechtssicherheit genießt wenn keine Eintragung als Künstlernamen vorliegt. Hier gibt es oft Probleme mit der Rechtfertigung der Führung eines solchen Namens: Dauerhaft geführte, netzöffentliche Namen sind keine Pseudonyme, da es sich hierbei nicht um "falsche" Namen handelt. Dieser Form der Namensführung soll nun Rechnung getragen werden.
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Piratenpad:
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https://namensrecht.piratenpad.de/namensrecht
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Liquid Feedback:
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Wiki-Antragsfabrik:
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Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
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