Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 190

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Wirtschaft und Finanzen
Nummer: 190
Antragsteller: TheBug
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Abschaffen der Erbschaftssteuer da Besteuerungsgrundlagen schwer zu ermitteln, schädliche Wirkung bei Besteuerung von Betriebsvermögen und Ungleichbehandlung durch Steuerflucht größerer Erbschaften
Schlagworte:
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Erbschaftssteuer abschaffen
Text: Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen dem Wahlprgramm zur Bundestagwahl an geeigneter Stelle folgenden Text hinzu zu fügen:

Wir sprechen uns für die Abschaffung der Erbschaftssteuer aus, da die Erhebung dieser Steuer ineffizient ist und vorzugsweise kleine und mittlere Vermögen betrifft, die nicht ins Ausland verlagert wurden.

Begründung: Betroffen sind von der Erbschaftssteuer primär die Erben von kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie kleinerer Immobilienbestände. Insbesondere bei Familienunternehmen gibt es ohnehin Probleme bei der Nachfolge, die zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung durch Erbschaftssteuer forciert hier Insolvenzen, Betriebsaufgaben, oder Betriebsverkäufe unter ungünstigen Bedingungen. Damit gehen Arbeitsplätze und oft Know-How verloren.

Ausserdem ist eine objektive Ermittlung des Wertes bei vielen Erbschaften schwierig. Der Wert eines Unternehmens, einer Immobilie, oder einer Sammlung ist nur durch einen tatsächlichen Verkauf zuverlässig zu ermitteln. Somit ist die Besteuerungsgrundlage relativ willkürlich.

Bei der Erbschafts-Besteuerung von Immobilien, insbesondere vermieteten Wohnimmobilien, führt dies letztlich zu einer Erhöhung der Mieten, da der Erbe die Kosten kompensieren muss.

Eine Erbschaft in Form von Immobilien oder Unternehmen erzeugt Einkommen, das normaler Besteuerung unterliegt. Die Substanz zu besteuern, die dieses Einkommen ermöglicht, reduziert letztlich die Einnahmen über die Einkommenssteuer.

Insbesondere bei etwas größeren familiengeführten mittelständischen Unternehmen führt die Erbschatfssteuer zu einer Verlagerung des Firmensitzes in Länder wo diese nicht anfällt. Damit wandern auch andere Steuern in erheblichem Maße in diese Länder. Österreich ist momentan Ziel vieler deutscher Unternehmen bei der Verlegung des Firmensitzes, da dort keine Erbschaftssteuer erhoben wird.

Zu den Kosten für die Erhebung der Erbschaftssteuer liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Da aber nur ca. 4,6 Milliarden Euro an Erbschaftssteuern eingenommen werden, ist zu befürchten, dass die Kosten in einem schlechten Verhältnis zu den Einnahmen stehen. Eine Steuer zu erheben, die zu einem erheblichen Teil für die dazu nötige Verwaltungsarbeit aufgebraucht wird ist abzulehnen.

Eine Einschränkung der Erbschaftssteuer nur auf bestimmte Nachlassgegenstände ist aufgrund der Gleichbehandlung nicht möglich, daher ist die logische Konsequenz die Erbschaftssteuer komplett abzuschaffen, wie dies auch in einigen Nachbarländern der Fall ist.

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