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Arbeit und Soziales
Nummer:
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147
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Antragsteller:
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Annika Schmidt, Franz-Josef Schmitt, Patrick Pachur
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Die Würdigung des einzelnen Individuums ist Grundlage eines demokratischen Welt- und Menschenbildes.
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Schlagworte:
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Soziale Verantwortung, Demokratisches Menschenbild, BGE
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Soziale Verantwortung
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Text:
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Einen wesentlichen Schritt zur Partizipation Vieler stellt die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens dar, denn nur so ist es nachhaltig möglich, die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers gegenüber niedrigen Tarifen und unwürdigen Bedingungen deutlich zu verbessern und existentielle Abhängigkeiten aufzulösen.
Auch kann es helfen, die durch Hartz 4 und Zwangsmaßnahmen vergiftete soziale Atmosphäre hin zu mehr Solidarität und Verantwortung positiv zu verändern, indem es allen Menschen ermöglicht, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben.
Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Wirtschaft, die u. A. aufgrund des technischen Fortschritts zunehmend weniger in der Lage ist, ausreichend existenzsichernde Arbeitsplätze bereitzustellen.
Anstatt durch die Finanzierung von Maßnahmen zur Krisenbekämpfung unsere soziale Sicherheit einer Illusion der Vollbeschäftigung zu opfern, wird mit dem BGE ein Weg aufgezeigt, gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig und unabhängig von konjunkturellen und strukturellen Veränderungen sicher zu stellen. Von einem instabilen und krisengeschüttelten Arbeitsmarkt losgelöste Existenzsicherung ist fundamentale Voraussetzung einer solidarischen Gesellschaftsordnung. Die Würdigung des einzelnen Individuums ist Grundlage eines demokratischen Welt- und Menschenbildes.
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Begründung:
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Die angesprochene würdige Grundversorgung der Menschen kann durch ein beingungsloses Grundeinkommen und/oder die kostenfreie staatlich geregelte Grundversorgung zur Befriedigung der unbedingten Grundbedürfnisse des Menschen geschehen.
Eine grundlegende Existenzsicherung mit Nahrung, Kleidung und Wohnung enthebt dem Beschäftigungsverhältnis seinen menmschenunwürdigen Zwangscharakter und gibt ihm den Charakter der freien Entfaltung des Individuums.
Nachweislich erwächst das Bedrüfnis nach freier Entfaltung unwillkürlich, so bald die menschlichen Grundbedürfnisse befriedigt sind.
Es ist demnach nicht anzunehmen, dass die Arbeitsbereitschaft bei Befriedigung der grundsätzlichen Bedürfnisse sinkt. Der Arbeit wird dadurch ein gewisser Zwangscharakter genommen. Historisch ist jedoch Zwangsarbeit, und als solche ist ein jeglicher Zwang zur Arbeit zu verstehen, immer mit menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen meist in einem menschenverachtenden historischen Kontext verbunden.
Harte Sparpolitik und Kürzungen der Sozialleistungen, wie üblich, über die angesichts technischen Fortschritts illusorische Vorstellung von wachstums- und fleißbedingter Vollbeschäftigung zu begründen, ist schlichtweg unmoralisch.
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Piratenpad:
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Wiki-Antragsfabrik:
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