== Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem ==
(1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Wirtschaftspolitik beschäftigt sich mit Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und insbesondere deren rechtlicher Ordnung.
(2) Eine Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist am Wohle der Allgemeinheit orientiert. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als Jedermann in einer Gesamtheit. Diese Gesamtheit verwirklicht der soziale Rechtsstaat nach republikanischen wie demokratischen Grundsätzen als bürgerliche Gesellschaft. Ebenso verwirklicht er "Gemeinwohl" durch seine Rechtsordnung.
(3) "Markte" werden durch handelnde Menschen gebildet. Die PIRATEN sehen die Märkte als kommunikativen Bazar, der für jedermann zugänglich ist. Im Sinne dieses Pluralismus lehnen sie eine korporative wie hierarchische Ordnung der Wirtschaft ebenso wie eine funktionshierarchische Gesellschaftsordnung ab.
(4) Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung orientiert sich normativ an der Individuellen Freiheit der Menschen. die selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Ausgehend vom Einzelnen und seiner Privatsphäre über kleinste Gruppen organisieren sich bürgerliche Gesellschaften selbst. Selbstversorgung ist ursprüngliches Wirtschaften. Greift ein Staatswesen unterstützend in das bürgerliche Wirtschaften ein ist das Prinzip der Subsidiarität wesentlich. Ordnungspolitisch muss ein Zurückdrängen der Individuellen Freiheit für den jeweiligen Zweck von denen in Kauf genommen werden, die an staatlichen Maßnahmen partizipieren.
(5) Die "Soziale Marktwirtschaft" erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, dass durch geeignete Ordnungspolitik eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft.
(6) Das durch die Wirtschaftsordnung grundlegend bestimmte Wirtschaftssystem einer Sozalen Marktwirtschaft muss vielfältig Lebenswirklichkeiten sowie -entwürfe zulassen. Die Wirtschaftsordnung wird als Rechtsordnung verstanden, die durch ihre Verwirklichung für das marktwirtschaftliche Handeln der Menschen Rechtssicherheit herstellt.
(7) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, dass sie verschiedene Wirtschaftssysteme anderer Völker, Wirtschaftsordnungen anderer Staaten sowie Sitten und Bräuche von Gesellschaften respektieren. Dieser Respekt soll transnationales Handeln der Menschen fördern und eben diesen Respekt von den Akteuren fordern.
(8) Märkte sind bestimmt durch handelnde Menschen ein Ausdruck Direkter Demokratie. Die Soziale Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des der bürgerlichen Gesellschaft verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft.
(9) Als Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN die Schaffung von Infrastruktur, die dem bürgerlichen Wirtschaften dienen. Eine Wirtschaftsordnung ist Teil dieser Infrastruktur.
(10) Die PIRATEN sehen es als notwendig an, dass verschiedenste Lebenswirklichkeiten sowie Theorien als ordnungspolitische Modelle für sich abgegrenzt entwickelt und umgesetzt werden können. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit garantiert, dass die jeweils Beteiligten sich nach ihrem individuellen Willen vertraglich einigen können. So ist eine differenzierte, für die Beteiligten verständliche, kritisierbare und änderungsfähige Ordnung machbar.
(11) Die Vertragsfreiheit gilt innerhelb der rechtlich bestimmten Ordnung. Sie gewährleistet dem Einzelnen seine Freiheit der Willensbildung und des selbstständigen Handelns in Rücksicht auf Andere. Für die Allgemeinheit schädliche und sittenwidrige Verträge sind rechtswidrig und somit nichtig.
(12) Eine Vielfalt gesellschaftlich geschaffener Wirtschaftssysteme muss ordnungspolitisch berücksichtigt und klargestellt werden. Insbesondere muss Selbstversorgung als ursprüngliches Wirtschaften der Menschen berücksichtigt sein.
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