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Wirtschaft und Finanzen
Nummer:
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037
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Antragsteller:
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OrangeScarf, Hetti, MrFuture
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden
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Schlagworte:
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Spekulation, Derivate, Spekulation mit Nahrungsmitteln, Risikoabsicherung, Wiederverbriefungen
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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- piratige_Finanzmarktregulierung 4.2 - Derivate nur noch zur Risikoabsicherung
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Text:
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Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Konkret bedeutet dies, dass Wiederverbriefungen und der Handel mit Mehrfachverbriefungen verboten ist. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen.
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Begründung:
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Finanzderivate können als (hoch-)spekulatives Mittel oder zur Sicherung eingesetzt werden. Bei Einsatz als Sicherungsinstrument verteilen Finanzderivate unter Finanzmarktteilnehmern Risiken um. Die Aufsichtsbehörden müssen die Risikoumverteilung durch Finanzderivate verfolgen können, damit sie bewerten können, ob einzelne Finanzmarktteilnehmer durch Finanzderivate zu viele Risiken auf sich nehmen. Spekulation soll unterbunden werden.
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Piratenpad:
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https://aggeldordnungundfinanzpolitik.piratenpad.de/Finanzmarktregulierung1
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Liquid Feedback:
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Wiki-Antragsfabrik:
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- Lösung betet ein Trennbankensystem [1], was die Risken aus Versicherungsgeschäften zu den Bankkunden abgrenzt -- wigbold
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