Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 035

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Wirtschaft und Finanzen
Nummer: 035
Antragsteller: OrangeScarf, Hetti, MrFuture
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden
Schlagworte: Schattenbanken, keine Ausnahmeregelungen
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel:
  1. piratige_Finanzmarktregulierung 3 - keine Ausnahmen für Schattenbanken
Text: Alle Marktteilnehmer, die bankähnliche Geschäfte machen, müssen vergleichbar reguliert werden. Dazu zählen auch Hedgefonds, Private Equity Fonds, Zweckgesellschaften und exchange traded funds (ETF).
Begründung: Der sogenannte Schattenbankensektor muss aufgelöst werden. Damit tragen wir nicht nur zu Finanzstabilität bei, sondern auch zu Wettbewerbsgleichheit und zu einem Mindestmaß an Transparenz in der Finanzindustrie. Um dies zu erreichen, setzen wir uns dafür ein, dass die Pflicht zur Regulierung nur noch durch den Tatbestand von „Finanzgeschäften“ im weitesten Sinne ausgelöst wird und nicht mehr, wie bisher, primär durch Eigenschaft als „Institut“ oder durch die Firma, z.B. „Bank“ oder „Sparkasse“. Wir Piraten stehen für Transparenz. Mit für Kreditinstitute bereits geltende, vergleichbare Auskunftspflicht bedeutet, dass alle Finanzmarktteilnehmer, nicht nur Banken, Informationen bereitstellen müssen. Zur Einschätzung von Risiken müssen Finanzmarktteilnehmer allerdings sensible geschäftspolitische Informationen bereitstellen. Daher sollen Finanzmarktteilnehmer weiterhin nur der Aufsicht berichten.
Piratenpad: https://aggeldordnungundfinanzpolitik.piratenpad.de/Finanzmarktregulierung1
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  1. * Schattenbanken sind keine Kreditinstitute! Sondern private Unternehmen.
    Kreditinstitute unterteilen sich in "Banken" und "Sparkassen" mit ihren "Landesbanken" alle haben je nach Zweck unterschiedliche Rechtsformen. "Sparkassen" und "Banken" betreiben also keine schattenbankähnlichen Geschäfte. - Tatsächlich vertreiben _Banken_ entsprechende Finanzprodukte und kaufen somit Risiken ein. Ein Trennbanken-System mit unterschiedlichen Regelungen ist sinnvoll, um die Risiken der Eigengeschäfte vom Kundengeschäft zu trennen. - was die Bundesregierung schon vorantreibt.[1] --wigbold
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