Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 028

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Präambel
Nummer: 028
Antragsteller: Wigbold
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: eine einleitende Zusammenfassung von Prämissen: Es werden freiheitliche wie sozial rechtsstaatliche Grundlagen festgestellt. Der Bürgerbezug von Politik ist der Schlüssel zu einer freiheitlichen Gesellschaft.
Schlagworte:
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis
Text: (1) Den Ursprung allen Rechts sehen die PIRATEN im dem Recht, was mit jedem Menschen geboren wird. Jeder Mensch hat sein natürliches Recht, sein Menschenrecht als Naturrecht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Als besondere Quellen des Naturrecht sehen die PIRATEN: Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.

(2) Das politische Menschenbild der PIRATEN respektiert das Recht jedes Menschen: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. - Die PIRATEN bekennen sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die Sitten einer Gemeinschaft ergeben sich aus der individuellen Moral der Mitglieder als fließende kollektive Übereinkunft darüber, was für die Mitglieder der Gemeinschaft als Sittengesetz verbindlich ist. Gemeinschaften als Gruppen von freien Menschen sowie ihre Sitten werden von den PIRATEN respektiert, solange sie die vorhergehende freiheitliche Gesellschaft aller Menschen akzeptieren und weiterführend respektieren.

(4) Der Begriff "Freiheit" ist für den einzelnen Menschen nicht allgemein bestimmbar. Erst in einer Gesellschaft von Menschen erfährt "Freiheit" Bedeutung; - dahingehend, dass die Freiheit des Einen sich immer an der Freiheit des Anderen manifestiert. Dieser Grundsatz ist es, der eine freiheitliche Gesellschaftsordnung fordert.

(5) Demokratie ist wesentlich durch das Tun der Menschen in Sorge um das Gemeinwohl bestimmt. Direkte Demokratie ist hierbei das unmittelbare Tun der Menschen an sich. Demokratisches Handeln orientiert sich nicht am Nutzen einer Mehrheit, sondern immer am Wohl jedermanns. Demokratie braucht Freiheit.

(6) Die PIRATEN bekennen sich zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz verfasst das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland, das durch die bürgerliche Gesellschaft bestimmt wird. Die Individuelle Freiheit der Bürger ist wie ihre Republikanische Freiheit hierfür Voraussetzung. Der als Republik verfasste demokratische und soziale Rechtsstaat Deutschland ist eine Herrschaftsform. Es ist unbedingt notwendig, der herrschenden Kraft den Anspruch der Individuellen Freiheit als Normative gegenüberzustellen.

(7) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Ursprung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung garantiert jedem einzelnen Bundesbürger seine Grundrechte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten ergeben. Die PIRATEN sehen diese Grundrechte der Bürger als Schranken für das Staatswesen. Diese schützen jeden Menschen vor Übergriffen sowie Willkür herrschender Politik.

(8) Die PIRATEN sprechen sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch die herrschende Politik aus und sehen das Grundgesetz - insbesondere die "Grundrechte" in ihrer ursprünglichen Form von 1949 als maßgeblich.

(9) Die PIRATEN setzen sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie beanspruchen die Grundrechte insbesondere gegen das Staatswesen sowie dessen Einrichtungen.

(10) Die bürgerliche Gesellschaft wird mit dem Staatswesen, dem demokratischen und sozialen Bundesstaat bestimmt. Ebenso sind die Bundesländer den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet. Der Gleichsetzung des Begriffes "sozialer Bundesstaat" bzw. "sozialer Rechtsstaat" mit "Sozialstaat" folgen die PIRATEN nicht. Der soziale Rechtsstaat hat jedoch insbesondere die Verpflichtung, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Menschen an der Bildung bürgerlicher Gesellschaft hindern. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass niemand aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen ist: Für den Rechtsstaat ist jedermann gleichermaßen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft.

(11) Die gesellschaftliche Aufgabe des sozialen Rechtsstaates ist die Verwirklichung von Recht.

(12) Die PIRATEN sehen in der Annäherung an die Individuelle Freiheit der Menschen die normative Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Individuelle Freiheit bedeutet insbesondere eine Freiheit vor Herrschaft, die unmittelbar den ganzen, unteilbaren Menschen erfasst.

(13) Die Politik der PIRATEN orientiert sich am Wohle der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als jedermann. Gemeinwohl verwirklicht sich in der für jedermann geltenden Rechtsordnung.

(14) Die PIRATEN respektieren die Gewaltenteilung des Staatswesens in die drei Staatsgewalten: die Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Selbiges gilt für die föderative (vertikale) Gewaltenteilung.

(15) Analog zur Gewaltenteilung sehen die PIRATEN eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht. Sie fordern eine strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit. Nur so ist es möglich, mehr Menschen an der Gestaltung teilhaben zu lassen und vielfältig polarisierenden Machtinteressen entgegenzuwirken.

(16) Ein "Bürger" ist durch seine Freiheit definiert: Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung sowie Entscheidungs- und Handlungsfreiheit. Ein Bürger handelt frei in Verantwortung vor sich selbst und in Berücksichtigung des Anderen. Die Freiheit der Bürger selbst kann nicht durch das Staatswesen hergestellt sondern nur eingeschränkt werden. Die PIRATEN setzten sich für die Freiheit der einzelnen Menschen sowie menschlicher Gemeinschaften ein - ganz im Sinne einer Vielfalt.

(17) Durch auf die Gesetzgebung wirkenden Lobbyverbände und eine unkritische herrschende Politik sehen die PIRATEN den Bürgerbezug der Staatsbildung gefährdet. Die PIRATEN wollen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Perspektive geben und den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen bieten. Sie sind kritisch gegenüber herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards.

Begründung: -
Piratenpad: -
Liquid Feedback: -
Wiki-Antragsfabrik: -


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  • Freiheit schön und gut, aber was ist mit Teilhabe? Diese neuere Funktion von Grundrechten, vor allem im sozialen Bereich, kommt mir hier zu kurz. Gerade die Piratenpartei mit ihrer Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sollte sich dazu noch mehr Gedanken machen. Es fehlen mir auch politische Teilhaberechte wie direkte Demokratie etc. R2Dine 22:22, 7. Mär. 2013 (CET)

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