Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 009

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Außenpolitik
Nummer: 009
Antragsteller: Stimmbürger
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: UN-Mandat für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr
Schlagworte: UN-Mandat, Auslandseinsätze, Bundeswehr
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Bewaffnete Bundeswehreinsätze im Ausland
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr soll zusätzlich zu der bisher notwendigen Zustimmung des Deutschen Bundestages, auch ein Mandat der Vereinten Nationen (UN) vorhanden sein.

Begründung: Die Vereinten Nationen (UN) sind ein internationales legitimiertes Organ, das deutsche Alleingänge, welche auf geostrategischen und oder Rohstoffinteressen beruhen könnten, verhindern kann.

Durch die Einbindung der UN ist eine breitere Legitimation für einen bewaffneten Bundeswehreinsatz gegeben.

Piratenpad: http://piratenpad.de/p/Bundeswehreins%C3%A4tze
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5801.html
Wiki-Antragsfabrik: -


Anregungen Eine Anregung hinzufügen

Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.

  • Der gesamte Themenkomplex wird durch die UG Verteidigung in den Verteidigungspolitischen Grundsätzen behandelt. Diese decken ein größeres Themenspektrum ab und werden gesammelt hier eingestellt. Parallel läuft die Sache im LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/3272.html
    Der Antrag wäre konkurrierend zum Modul 5 "Internationale Interventionen". Hier gibt es allerdings zwei Varianten, entweder generelle Ablehnung von Interventionen oder Zustimmung unter eng umrissenen Voraussetzungen. Bei der Pro-Variante wäre ein UN-Mandat zwingend vorgeschrieben.
    Dieser Antrag hier sollte daher ggf. zurückgezogen werden. --Murgpirat 13:13, 6. Mär. 2013 (CET)

Diskussion Einen Pro/Contra Punkt hinzufügen

Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.

Pro/Contra-Argument

Hier mal ein etwas ausführlicherer Text zum Vergleich:

"Die Anwendung militärischer Kriegsgewalt bedeutet Leid und Zerstörung und bleibt unabhängig von ihren Zielen ein großes Übel. Eingesetzt wurde Militär bisher meist im Dienste staatlicher Macht- und Interessenpolitik. Militärfixierte Sicherheitspolitik geht einher mit permanenter Aufrüstung und enormer Ressourcenverschwendung auf Kosten sozialer und nachhaltiger Entwicklung. Militärisches Dominanzstreben fördert asymmetrische Reaktionen. Geschichtliche und aktuelle Erfahrungen mit Militär, Rüstung und Krieg begründen, warum wir jede Militärfixiertheit und militärgestützte Machtpolitik ablehnen.

Zugleich ist Militär im Rahmen des Völkerrechts ein legitimes Organ staatlicher und globaler Sicherheitspolitik. Im Rahmen des UN-Systems kann Militär in sehr unterschiedlicher Weise eingesetzt werden: bei Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung, zur Krisenprävention und Friedenskonsolidierung, bei Zwangsmaßnahmen vom Embargo bis zu kriegerischer Gewalt. (...)

Mittel nicht-militärischer Krisen- und Konfliktbewältigung haben Vorrang und müssen ausgeschöpft werden. Der Einsatz muss in Übereinstimmung mit der Charta und mit einem Mandat der Vereinten Nationen nach Kapitel VI oder VII der UN Charta erfolgen und multinational getragen werden. Die laufende Information über den multinationalen Gesamteinsatz und die deutsche Einflussmöglichkeit auf dessen Umfang, Dauer und eingesetzte militärische Mittel müssen gesichert sein. Er muss in ein klares und schlüssiges politisches Konzept für die Konfliktlösung eingebunden sein. Die Bundeswehr darf nicht im Kontext klassischer Interventionen eingesetzt werden. Ziel und Grenzen des Einsatzes bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Einschränkungen dieses Parlamentsvorbehaltes lehnen wir ab. Wir streben an, dass der Bundestag durch Verfassungsänderung dafür eine Zweidrittelmehrheit festsetzt."

Ist das nicht auch ein inhaltlich vergleichbares, doch präzisiertes Statement? Dieser Text zeigt, dass wir uns nicht von kriegsbereiten Bundestagsparteien abheben, wenn wir schreiben "Für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr soll zusätzlich zu der bisher notwendigen Zustimmung des Deutschen Bundestages, auch ein Mandat der Vereinten Nationen (UN) vorhanden sein.", denn das weiter oben aufgeführte Zitat ist dem Grundsatzprogramm von DIE GRÜNEN entnommen, unter deren Außenminister Deutschland wieder zur Kriegsnation wurde.

Derartige Formulierungen können im Ernstfall auch Militäreinsätze, die nicht einem klaren UNO-Mandat entsprechen, kaum verhindern. Hier ein Ausschnitt eines taz-Artikels zum Thema Kosovo-Krieg: "Fischers grüner Staatsminister Ludger Vollmer versprach dem Bundestag am 16.Oktober 1998 ausdrücklich, militärische Maßnahmen werde es "nur mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates" geben und eine Beteiligung der Bundeswehr nur nach erneuter Debatte und Zustimmung des Parlaments. Beide Versprechen wurden von der Regierung gebrochen." Ein Gutachten von Prof. Dr. Norman Paech kam bereits am 12. 11. 2001 zu dem Schluss, dass der damals geplante Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nicht dem Völkerrecht entspricht. Andere Analysen kamen freilich zu anderen Ergebnissen und so kam es zu keiner Verhinderung des Afghanistan-Krieges.

Wenn wir als Piraten mit einer wirklichen Friedenspolitischen Position wahrgenommen werden wollen, dann sollten wir dringend ein klares Nein zu militärischen Auslandseinsätzen formulieren wie im Konkurrenzantrag 012 geschehen.--Markus Hoffmann 13:16, 11. Mär. 2013 (CET)


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  1. Vollkommender UNsinn! - die UN sind kein "internationales legitimiertes Organ," Es ist lediglich ein vertragliches Bündnis nach internationalem Recht ohne rechtgebende Kompetenz! Über Einsätze der Bundeswehr entscheidet der Bundestag gemäß den gesetzlichen Vorgaben ... Und das ist auch gut so. Es ist vollkommen unsinnig, jegliche Planung von Einsätzen der Firma Y immer jedem Mitglied der UN offenlegen -, sowie die Formulierung der Einsätze absegnen lassen zu müssen. Was man diskutieren sollte ist die Sinnhaftigkeit von Auslandseinsätzen statt ein weiteres legitimierenden Organ herzubeten, und die eigene Verantwortung wie Selbstbestimmtheit an dieses abzugeben. So ist das Verständnis des Antrags TOP-DOWN ... wenn die Bunderepublik Hunde des Krieges von der Leine lassen will, muss eine höhrere Stelle es legitimieren?! . lächerlich! ... wenn es nicht so Ernst wäre. - Das Grundgesetz ist genug Legitimation! Und Supranationales Recht hat keine demokratische Legitimation. -- wigbold
  2. ...