Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 163

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Nummer: 163
Antragsteller: Teisba (Holger Hafer)
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Die aktuelle Lage in Rumänien, aber auch in anderen Europäischen Ländern verlangt eine europaweite verpflichtende Regelung, um eine koordinierte und an tierschutzrechtlichen Standards orientierte Senkung der Strassenhundepopulation zu erreichen.
Schlagworte: Tierschutz
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Tierschutz für streunende Tiere
Text: Die unterzeichnenden Länder der europäischen Union verpflichten sich wie folgt:

§ 1 "Verpflichtungserklärung" Streunende Tiere im Sinne des europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren müssen wie unter § 2 dieser Regelung aufgelistet behandelt werden.

§ 2 "Maßnahmenkatalog" (1) Es sind ausreichende Versorgungseinrichtungen in Form von Tierheimen, Vermittlungsstellen, medizinischer Versorgung und Fachpersonal einzurichten. Sämtliche Versorgungseinrichtungen sind laufend auf ihre Einhaltung tierschutzrechtlicher Standards zu überprüfen.

(2) Sämtliche nicht katalogisierte streunende Tiere sind durch ausgebildetes Fachpersonal einzufangen und in entsprechende Einrichtungen zeitweise unterzubringen.

(3) (a) Eingefangene Tiere sind medizinisch zu versorgen, zu kastrieren und zu katalogisieren. (b) Nach der Katalogisierung ist auf einer fachkundigen Einschätzung des Tieres beruhend, dieses entweder wieder freizulassen, an eine Vermittlungsstelle weiterzugeben oder in ein Tierheim zu verbringen. (c) Sofern ein Tier aufgrund seiner Eigenart eine Gefährdung für Menschen darstellt, nicht vermittelbar ist und eine dauerhafte Verbringung in ein Tierheim keine Besserung des Wesens erwarten lässt, ist im Einzelfall auch eine Tötung des Tieres zulässig.

§ 3 "Wohl der Tiere" Sämtliche Maßnahmen dieser Regelung sind unter Beachtung des Wohlbefindens der Tiere durchzuführen. Insbesondere ist den Tieren soweit möglich kein Schmerz, Leid und Angst zuzufügen.

§ 4 "Förderung durch EU-Mittel" Sofern ein Mitgliedsland nicht aus eigenen finanziellen Mitteln heraus, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, sind EU-Mittel heranzuziehen. Das Mitgliedsland verpflichtet sich die Verwendung der EU-Mittel offen zu legen.

Begründung: Aufgrund der aktuellen gravierenden Entwicklungen in Rumänien zeigt sich dass vor allem zum Schutz der Bevölkerung und der Tiere eine qualifizierte Klärung des Strassenhundeproblems in vielen Süd- aber auch Osteuropäischen Ländern erfolgen muss.

Alle europäische Länder sollen unter Einhaltung ethischer und tierschutzrechtlicher Standards dafür sorgen, dass die Populationen der Strassenhunde dauerhaft eingedämmt werden.

Es soll daher der unter "Antragstext" abgestufte verbindliche Maßnahmekatalog von den Ländern vereinbart werden.

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