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Demokratie-Upgrade für das Europa von heute
Nummer:
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137
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Antragsteller:
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Tojol
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Bundesparteitag:
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2013.2
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Zusammenfassung:
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Einheitliches, nationalstaatenübergreifendes Wahlrecht zum Europaparlament
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Schlagworte:
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Wahlrecht, Regionalität, transnational
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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30.09.2013
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Inhalt
Titel:
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Transnationales Wahlrecht
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Text:
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Die Ausübung des Wahlrechtes zum Europäischen Parlament muss auf der Basis des Verhältniswahlrechts unabhängig vom jeweiligen Nationalstaat erfolgen. Hierzu sind gleichgewichtige Wahlregionen zu bilden, in denen prinzipiell alle europäischen Wahlgruppierungen (Parteien oder sonstige Vereinigungen) unter europaweit gleichen Voraussetzungen antreten können. Eine Sperrklausel darf höchstens auf Wahlregionsebene wirken.
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Begründung:
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Die gleichartige Wahl jenseits der Bindung an die jeweiligen Nationalstaaten erhöht die integrative Legitimation des Europäischen Parlaments. Mit der Möglichkeit, für Wahlgruppierungen zu stimmen, die nicht an Nationalstaaten gebunden sind, können Ideen und Wertvorstellungen unabhängig vom Wohnort des Wählers unterstützt werden. Die Verlagerung einer Sperrklausel (z.B. Notwendigkeit des Überspringens einer 5-%-Hürde in mindestens 3 Regionen) auf die Ebene von Wahlregionen verhindert, dass regionale Interessen unterdrückt werden.
Die Größe einer Wahlregion, die durchaus nationale Grenzen übergreifen kann, ist hier ebensowenig definiert wie die Voraussetzungen für die regionale Wählbarkeit oder die Ausgestaltung einer möglichen Sperrklausel. Dies ist im Zuge einer Umgestaltung des europäischen Wahlrechts zu spezifizieren.
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