Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 130

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Bürgerrechte und Innenpolitik
Nummer: 130
Antragsteller: Thomas Küppers, Christiane vS, Nordpirat für Sozialpiraten
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Politische Transparenz und Antikorruption, organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung
Schlagworte: Politische Transparenz, Antikorruption, organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Politische Transparenz und Antikorruption, organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung
Text: Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf europäischer Ebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.


Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Die Piratenpartei fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.


Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen europäischen Ebenen

Die Piratenpartei erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab. Die Piratenpartei fordert ein verbindliches Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU), in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch das Europäische Parlament angehört zu werden. Dieses Register muss regelmäßig von autorisierten, unabhängigen Stellen überprüft werden.


Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Die Piratenpartei fordert ein wirksames Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) schnellstmöglichst umzusetzen.


Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Die Piratenpartei lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen. Damit Mandatsträger und Regierungsbeamte weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannter „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Europäischen Institutionen und leitende EU-Beamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht. Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte.


Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für allgemeine, in allen Mitgliedsstaaten gültige und umfassende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“). Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden. Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Begründung: Die Inhalte dieses Antrags sind aus bestehenden Beschlüssen (teils gekürzt) übernommen und für die EU- Ebene angepasst. Konkret orientieren sie sich am Bundeswahlprogramm (Abschnitt "Innen- und Rechtspolitik" sowie "Korruptionsbekämpfung").
Piratenpad: https://sozialpiraten.piratenpad.de/135
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