Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 109

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Bürgerrechte und Innenpolitik
Nummer: 109
Antragsteller: ZombB
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: keine Telekommunikationsüberwachung (Telefonmetadaten, Gesprächsinhalte, Handy-Ortung / Stille-SMS, Funkzellenabfrage)
Schlagworte: Telekommunikationsüberwachung, Telefonmetadaten, Gesprächsinhalte, Handy-Ortung, Stille-SMS, Funkzellenabfrage, Privatsphäre, Bürgerrechte
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Privatshäre schützen - keine Telekommunikationsüberwachung
Text: Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein.

Die Piratenpartei lehnt daher die Telekommunikationsüberwachung (Telefonmetadaten, Gesprächsinhalte, Handy-Ortung / Stille-SMS, Funkzellenabfrage) als verdeckten Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich und unter allen Umständen ab. Dies gilt auch für entsprechende Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, die europäische Bürger betreffen. Diese sind niemals zu tolerieren und in jedem Fall aufzuklären, abzustellen bzw. zurückzudrängen.

Die Erfahrungen aus der NSA-Affäre oder dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Begründung: Die Erfahrungen aus der NSA-Affäre oder dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann. Auch ist eine wirksame Kontrolle der staatlichen Abhörmaßnahmen zumindest in Deutschland nicht erkennbar, weder ex ante durch den Ermittlungsrichter (Richtervorbehalt), noch ex post durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigung. In der unzureichenden Umsetzung der Benachrichtigung der Betroffenen muss ein grunsätzliches Problem gesehen werden.
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