Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 085

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Bildung und Kultur
Nummer: 085
Antragsteller: Sehriehn; Glatteispogo
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Einzelne politische Wechselwirkungen und Probleme sind vielseitig und selten in einem Rahmen absteckbar. Es bedarf daher auch einer allgemeinpolitischen Äußerungsmöglichkeit für Interessenvertretungen wie der Verfassten Studierendenschaft.
Schlagworte: Bildung, Hochschule, Universität, Bologna, Verfasste Studierendenschaft, Campis, Politisches Mandat, Realpolitik
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Gesamtpolitisches Mandat für jede Form der Vertretung
Text: Die Piratenpartei erkennt das Bedürfnis einer jeden Interessensvertretung an, sich frei und zu jedem Thema äußern zu wollen. Daher setzen sich Piraten für eine Festschreibung eines Rechts auf allgemeinpolitische Äußerung und Betätigung für die europaweiten Verfassten Studierendenschaften ein.

Keine Institution darf für eine Andere entscheiden, zu welchen Themen sie sich äußern möchte oder darf, wenn ihre Mitglieder dies in einem demokratischen Prozess legitimieren.

Begründung: Kein gesellschaftliches Feld ist eine Insel, und es ist schwer sich zu irgendeinem Thema zu äußern, ohne dabei andere Felder zu berühren. Eine Regelung, die es zum Beispiel den Verfassten Studierendenschaften verbietet, sich zu bestimmten tagespolitischen Themen und Geschehnissen zu äußern, ist daher unsinnig und undemokratisch. Leider existiert heute faktisch ein solches Verbot.

Während in den 50er Jahren und Anfang der 60er die Verfassten Studierendenschaften (VS) noch „systemkonform“ waren, so änderten sie in vielen Fällen ihren Kurs und nahmen kritische Haltungen gegenüber der herrschenden Politik ein. In der Folgezeit wurden sie daher systematisch bekämpft um sie an der Teilnahme an der allgemeinpolitischen Willensbildung zu hindern. So gab es unter anderem aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch Rektorate oder Ministerien (1974-76 wurde der Marburger AStA wegen einer Erklärung zum chilenischen Militärputsch entmachtet und von einem, durch das Rektorat eingesetzten, Regierungsrat kommissarisch geführt), Entscheidungen von Verwaltungsgerichten die Ordnungsstrafen bis zu 250.000 Euro verhängten und seit 1978 auch die strafrechtliche Verfolgung von Mandatsträger*innen nach §266 StGB. Die Frage aber, wann etwas Hochschulbezug hat und wann nicht, ist aber wohl niemals wirklich zu klären. Verfasste Studierendenschaften sind durch demokratische Wahlen legitimiert. Wenn eine Mehrheit der Studierenden eine politisch unbequeme Vertretung wählt, kann man das Wahlergebnis nicht von oben herab durch Einschränkung der Äußerungsfähigkeit einschränken. Selbstverständlich entbindet eine Freigabe die studentischen Vertreterinnen und Vertreter nicht von einem verantwortungsvollen Umgang mit der freien politischen Meinungsäußerung, jedoch gibt es jederzeit ein demokratisches Korrektiv der Studierenden - die (mindestens) jährlich stattfindende Neuwahl der Gremien. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Festschreibung eines allgemeinpolitischen Mandats, also die Erlaubnis, sich als Vertreter einer bestimmten Personengruppe frei äußern zu dürfen leider notwendig, da momentan nicht selbstverständlich.

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