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Die PIRATEN wollen EU-weit die notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in jedem EU-Mitgliedsstaat schaffen. Langfristig streben wir ein EU-weites bedingungsloses Grundeinkommen an.
Hierzu sehen wir es zunächst als erforderlich an, die Wirtschaftskreisläufe der jeweiligen Mitgliedsstaaten steuerrechtlich zu schließen, damit die Staatshaushalte durch Stabilisierung gesunden können, um anschließend nach allgemeinen, solidarischen Teilungskriterien durch Erhebung von 50% Steuern ein Grundeinkommen und die erforderliche Krankenversorgung bedingungslos gewähren zu können.
Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU beinhaltet an verschiedenen Stellen systematische steuerlich bedingte Wertabflüsse und Kostenspiralen, welche die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erschweren. Die Piratenpartei setzt sich daher für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ein, welche sowohl nach dem derzeit EU-weit geltenden Bestimmungslandprinzip bei Export einen Verlust des jeweiligen inländischen Produktionswertes in Höhe der jeweiligen Mehrwertsteuer vorsieht, als auch Mieten, gesundheitliche und soziale Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck wurde mit den Steuerbefreiungen gerade nicht erreicht; im Gegenteil: durch die Befreiung verteuern sich die Leistungen stetig, während die Sozialsysteme vieler Mitgliedsstaaten vor dem Zusammenbruch stehen.
Die PIRATEN werden darauf hinwirken, daß die EU-Mitgliedstaaten im derzeit vorherrschenden System der Erwerbsbesteuerung unter Gewährung eines Grundfreibetrages für das Existenzminimum inländisches Einkommen mit 50% allgemein belasten (Steuern und ggf. Sozialversicheurngsbeiträge), um die staatlichen Wirtschaftskreisläufe zu stabilisieren und individuelle Bereicherung zulasten der Gemeinschaft zu verhindern.
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Begründung:
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Begründung:
In einer sozialen Gemeinschaft sehen wir PIRATEN es als Achtung der Menschenwürde an, jedem Menschen die eigene Existenz - das Überleben - bedingungslos zu ermöglichen.
Dies kann gelingen, wenn ein jeder 50% seiner Einkünfte über die Erwerbsbelastung, oder 50% seines Konsums über eine Konsumsteuer der Gemeinschaft zur Verfügung stellt, um seinen Anteil aus dem Gesamteinnahmen anschließend individuell oder gemeinschaftlich rückgewährt zu bekommen.
Die Einnahmen werden dann nicht nur dazu verwendet, um gemeinschaftliche Aufgaben zu bewältigen, Krankenversorgung zu gewähren und individuelle Bedürftigkeit zu befriedigen, sondern auch, um ein Grundeinkommen bedingungslos auszuzahlen, damit jeder sowohl individuell nach seinen Fähigkeiten als auch gemeinschaftlich anteilig gleich partizipieren kann.
Prinzipien und Zusammenspiel der Steuern
Derzeit sind alle Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet, Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zu erheben. Alle Mitgliedsstaaten erheben daneben Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge in sehr unterschiedlicher Höhe. Es werden daher sowohl die Einkünfte aller EU-Bürger mit Steuern und Abgaben belegt, als auch der Verbrauch von Gütern innerhalb der EU.
Exporte in das Ausland oder in einen anderen Mitgliedstaat sind hingegen von der Mehrwertsteuer befreit. Importe erfolgen an Unternehmer netto ohne Mehrwertsteuer; im Inland wird dann inländische Umsatzsteuer erhoben und zeitgleich die gezahlte Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug zugelassen, so daß der Unternehmer zunächst nicht belastet ist. Erst bei Warenumsatz an den privaten Endverbraucher nimmt der Staat die Mehrwertsteuer ein, die er dann nicht mehr als Vorsteuer erstatten muß. Die Mehrwertsteuer folgt damit dem Bestimmungslandprinzip, denn der Mehrwert eines innerhalb der EU hergestellten Produktes oder Produktionsteils fließt dem Land zu, für welches es bestimmt ist, d.h. in welchem das (daraus entstandene) Endprodukt vom Konsumenten verbraucht wird. Den an der Produktion beteiligten übrigen Staaten hingegen geht der Mehrwert aus der eigenen Produktion durch den Export verloren.
Während Staatshaushalte vorwiegend importierender Mitgliedsstaaten von den Exportsubvention in Höhe der Mehrwertsteuer profitieren, leiden die Staatshaushalte vorwiegend exportierender Länder unter dem Einnahmen-Verlust und müssen den Ausgleich für den Einnahmenausfall bei der Mehrwertsteuer in einer höheren Einkommenversteuerung zulasten der eigenen Bevölkerung suchen.
Die Einkommensbesteuerung erfolgt weltweit in dem Land, in dem eine Person ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ein Unternehmen seinen Geschäftssitz hat. Bilatereale Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sehen grundsätzlich vor, daß Einkünfte in demjenigen Staat der Besteuerung unterliegen, in welchem sie erbracht wurden oder entstanden sind, während der Wohnsitzstaat die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt und im Ausland entrichtete Steuern auf die inländische Gesamtbelastung ggf. anrechnet. Die Einkommensbesteuerung folgt daher wie die Umsatzsteuer auf Dienst- und andere sonstige Leistungen dem Herkunftslandprinzip.
Auswirkungen des Bestimmungslandprinzips
Wird in einem Land mehr verbraucht als produziert, bedeutet dies auch immer, daß der entsprechende Staat und seine Bevölkerung über die Verhältnisse lebt und sich verschuldet, wenn es nicht anderen Staaten durch sonstige Leistungen dienlich ist, von dort Subventionen erhält oder über andere Einnahme-Quellen verfügt.
Der Verzicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen bei Export ist eine solche Subvention.
Durch das EU-weit festgelgte Bestimmungslandprinzip bei der Mehrwertsteuer leisten nicht nur reiche Industrienationen entsprechend ihres Exportvolumens einen finanziellen Beitrag zur technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Konsums in Ländern, welche hinter dem Fortschritt Zentraleuropas hinterherhinken. Alle Staaten innerhalb der EU mit Importüberschuß aber auch alle Staaten außerhalb der EU profitieren von den Subventionen des exportierenden Mitgliedstaates, der damit den Verlust des innerhalb der EU geschaffenen Mehrwertes für alle beteiligten Staaten ebenfalls manifestiert.
Nicht nur bedürftige Staaten werden mit den Exportsubventionen bedacht, auch reiche Nationen profitieren vom europäischen Exportprodukt.
Das Bestimmungslandprinzip hat darüber hinaus unsoziale, entwicklungshemmende Wirkung im produzierenden Staat.
Wird nämlich die Produktion oder Veredelung eines für eine reiche Industrienation bestimmten Produkts in einen Staat mit niedrigerem Lohnniveau verlegt, ist damit nicht nur ein niedriger Endproduktpreis gewährleistet und die Industrienation um den Mehrwert des ausländsichen Produktionsteils bereichert, es besteht darüber hinaus im produzierenden Staat weniger die Möglichkeit, daß die Bevölkerung durch eigene Kraft langfristig einen stabilen Staatshaushalt erreicht. Während nämlich die Menge des Konsums importierter Produkte durch die Bevölkerung die Höhe der staatlich empfangenen Subventionen bestimmt und so die Abhängigkeit von reichen Industrienationen verstärkt, geht dem Staat die Mehrwertsteuereinnahme aus der Produktion seiner Bevölkerung verloren und bereichert die verbrauchende Industrienation. Reichen darüber hinaus im produzierenden Staat die Löhne kaum aus, eine Familie zu ernähren, kann der dortige Staatshaushalt auch keine großen Einnahmen durch die Erhebung von Einkommensteuer erwarten, welche den Lohn zusätzlich schmälern würden. Eine Veränderung der Situation aus eigener Kraft ist durch diese Art von Neo-Kolonialismus nicht zu erwarten.
Einführung des Herkunftslandprinzips
Um die Schließung der Wirtschafts- und Konsumkreisläufe zu forcieren, wirtschalftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum aus eigener Kraft zu ermöglichen und Abhängigkeiten zu verhindern, ist es zielführend, durch Umstellung des am Verbrauch orientierten Bestimmungslandprinzips auf das an innerstaatlicher Produktion orientierten Herstellungs- bzw. Ursprungslandprinzip den gesamten Produktionswert, den die jeweilige Bevölkerung geschaffen hat, im jeweiligen Staat zu belassen. Die Einführung des Herkunftslandprinzips bei der Mehrwertsteuer soll es nicht nur den Mitgliedsstaaten sondern global ermöglichen, den jeweiligen Produktions- und Konsumkreislauf innerhalb eines jeweiligen Staates oder Staatenbundes zu schließen, in wirtschaftsschwachen Staaten einen gesunden, an der jeweiligen produktiven Eigenleistung der Bevölkerung orientierten Staatshaushalt voranzutreiben und Subventionen nötigenfalls transparent und zielgerichtet zu vergeben.
Kostenspiralen im Miet- Gesundheits- und Sozialwesen
Auch Mieten, gesundheitliche und soziale Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die ursprünglich sozialpolitisch motivierte Regelung hat sich deshalb als Kostenspirale herausgestellt, die ihren Zweck verfehlt. Der Bundesregierung ist dies seit dem Jahr 2010 gutachterlich bekannt: http://www.potsdam.ihk24.de/linkableblob/1074420/.5./data/
Vermieter, Ärzte, Banken und andere medizinisch und sozial Leistende sind im Gegensatz zu allen anderen Unternehmern - auch Exporteuren - vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Finanziell sind sie benachteiligt, denn ihnen ist es mit der Mehrwertsteuerbefreiung verwehrt, die in ihren Betriebsausgaben enthaltene und gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen. Mit anderen Worten: ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen zahlt effektiv z.B. 1,- € netto für einen Bleistift, da es von dem gezahlten Preis in Höhe von 1,19 € bei der Umsatzsteuervoranmeldung 0,19 € wieder bekommt; Konsument, Vermieter, Versicherungsvermittler, Arzt oder Krankenhaus etc. zahlen hingegen 1,19 € für den identischen Bleistift. Die höheren Kosten sind wiederum in dem Produkt- oder Dienstleistungspreis bzw. Honorar oder Miete enthalten, da diese auch die regelmäßig anfallenden Betriebsausgaben decken sollen.
Während der Staat aus den Anschaffungs- und Betriebskosten aller Wohnhäuser, Arztpraxen, Krankenhäusern und Reha-Zentren die Mehrwertsteuer einnimmt, steigen seit Geltung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum 01.01.1968 die Ausgaben im gesundheitlichen Bereich jährlich um den verwehrten Vorsteuerabzug auf Gebäude, medizinisches Gerät und andere umsatzsteuerpflichtige Anschaffungen und Dienstleistungen. Es verteuert sich die Miete, das Arzt- oder Krankenhaus-Honorar und die Bankgebühr um den Mehraufwand der leistenden Vermieter, Mediziner und Banken, den diese gegenüber allen anderen Unternehmern tragen.
Die staatlichen Einnahmen aus dem verweigerten Vorsteuerabzug z.B. im medizinischen Bereich werden hingegen nicht wieder in den Gesundheitsfonds eingespeist, um den ursprünglich verfolgten sozialpolitischen Zweck der Mehrwertsteuerbefreiung zu erfüllen. Statt dessen leiden die Sozialsysteme innerhalb der EU unter den immer weiter steigenden Gesundheitsausgaben, während deren Einnahmen von der Arbeitslosen-Quote und dem Lohnniveau eines Staates - in Deutschland zudem von der Beitragsbemessungsgrenze und der Art der Einkünfte - abhängt.
Die PIRATEN setzen sich für eine langfristige Stabilisierung der Gesundheitskosten, sozialen Leistungen und Mieten ein, indem die Mehrwertsteuerbefreiungen in diesen Wirtschaftszweigen entfällt und den betroffenen Unternehmen Vorsteuerabzug gewährt wird. Eine etwaige Mehrbelastung der Bevölkerung soll durch Transferleistungen, z.B. die Höhe des Grundeinkommens und Anpassung der einkommensteuerlichen Freibeträge ausgeglichen werden, während Wohnkonsum nicht weiter subventioniert wird.
Langfristig kann durch Beseitigung der Mehrwertsteuer-Befreiungen und -Ermäßigung die Schere zwichen Arm und Reich national, kontinental und global geschlossen werden.
50%ige allgemeine Erwerbsbelastung
Innerhalb der EU schwanken die Einkommensteuer-Sätze von 10-59% in der Spitze. In manchen Mitgliedsstaaten wird das Existenzminimum einkommensteuerfrei gestellt, während in anderen Staaten bereits der erste verdiente Euro der Einkommensteuer unterliegt. Die Sozialversicherungssysteme sind auf unterschiedlichem Niveau sowohl auf Seiten der Beitragserhebung als auch bei den Leistungen. Regelmäßig hängt der Ausbau der sozialen Systeme aber auch die derzeitige Wirtschaftskraft und Verschuldung von der früheren oder derzeitigen Quote der Erwerbsbelastung ab.
Für die Gewährung eines Grundeinkommens ist eine allgemeine 50%ige Belastung unerläßlich, um innerhalb der Bevölkerung eines Staates oder Staatenbundes nach individuellem Leistungsvermögen soziale Bedürftigkeit zu befriedigen und den Staatshaushalt stabil zu halten. Wenn jeder 50% beiträgt, kann er seinen Anteil von den staatlichen Gesamteinnahmen zurück erhalten, indem er von allgemeinen Staatsausgaben anteilig profitiert und ihm ein Grundeinkommen und ggf. individueller Mehrbedarf gewährt wird.
Prinzipiell kann die Steuer oder Abgabe in einer 50%igen Einkommensbelastung oder in der Erhebung einer 100%igen Verbrauchssteuer auf Produkte und Dienstleistungen bestehen.
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