HowTo Petitionen
Inhaltsverzeichnis
I. Recht
Was sind Grundrechte, Wikipedia, Die Grundrechte, Bundesrecht
Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden
Art 17a
(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.
Artikel 45c GG – Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
II. Möglichkeiten, Petitionen einzureichen:
EU
Vertrag Europäisches Parlament Petitionen
DE
Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden. [1] [2]
Länder
Für Petitionen an die Länder muss man nicht seinen Wohnsitz in diesen haben, jedoch muss es die jeweiligen Gesetze oder Behörden betreffen. Bayern
III. News